Shabbat 270

Kapitel 270

א ונתחדשה הלכה
1 ist die Halakha neu eingeführt worden. —
ב איני והא איתמר יוצא דופן ומי שיש לו שתי ערלות רב הונא ורב חייא בר רב חד אמר מחללין עליו את השבת וחד אמר אין מחללין עד כאן לא פליגי אלא לחלל עליו את השבת אבל לשמנה ודאי מהלינן ליה הא בהא תליא
2 Dem ist ja aber nicht so, es wird ja gelehrt: Über ein Kind, das durch Kaiserschnitt hervorgeholt worden ist, oder das zwei Vorhäute hat, streiten R. Hona und R. Ḥija b. Rabh; einer sagt, man entweihe seinetwegen den Šabbath, und einer sagt, man entweihe ihn nicht. Sie streiten nur, ob man seinetwegen den Šabbath entweihe, am achten [Tage] aber ist es bestimmt zu beschneiden!? — Eines hängt vom anderen ab.
ג כתנאי יש יליד בית שנימול לאחד ויש יליד בית שנימול לשמנה יש מקנת כסף שנימול לאחד ויש מקנת כסף שנימול לשמנה
3 Hierüber streiten Tannaím: Mancher im Hause geborener [Sklave] ist am ersten [Tage] zu beschneiden, und mancher im Hause geborener [Sklave] ist am achten [Tage] zu beschneiden; mancher für Geld gekaufter [Sklave] ist am ersten [Tage] zu beschneiden, und mancher für Geld gekaufter [Sklave] ist am achten [Tage] zu beschneiden.
ד יש מקנת כסף שנימול לא' ויש מקנת כסף שנימול לשמונה כיצד לקח שפחה מעוברת ואח"כ ילדה זהו מקנת כסף הנימול לשמונה לקח שפחה וולדה עמה זו היא מקנת כסף שנימול לאחד
4 Mancher für Geld gekaufter [Sklave] ist am ersten [Tage] zu beschneiden, und mancher für Geld gekaufter [Sklave] ist am achten [Tage] zu beschneiden, und zwar: kauft jemand eine schwangere Sklavin, die bei ihm gebiert, so ist [das Kind] kein für Geld gekauftes, das am achten [Tage] zu beschneiden ist; kauft jemand eine Sklavin mit ihrem Kinde, so ist es ein für Geld gekauftes, das am ersten [Tage] zu beschneiden ist.
ה ויש יליד בית שנימול לשמנה כיצד לקח שפחה ונתעברה אצלו וילדה זהו יליד בית הנימול לשמנה רב חמא אומר ילדה ואח"כ הטבילה זהו יליד בית שנימול לאחד הטבילה ואחר כך ילדה זהו יליד בית הנימול לשמנה
5 Mancher im Hause geborener [Sklave] ist am achten [Tage] zu beschneiden, wenn nämlich jemand eine Sklavin kauft, die bei ihm schwanger wird und gebiert, so ist [das Kind] ein im Hause geborenes, das am achten [Tage] zu beschneiden ist. R. Ḥama sagte: Wenn sie zuerst gebiert und nachher untertaucht, so ist [das Kind] ein im Hause geborenes, das am ersten [Tage] zu beschneiden ist, und wenn sie zuerst untertaucht und nachher gebiert, so ist [das Kind] ein im Hause geborenes, das am achten [Tage] zu beschneiden ist.
ו ותנא קמא לא שני ליה בין הטבילה ואח"כ ילדה בין ילדה ואח"כ הטבילה דאע"ג דאין אמו טמאה לידה נימול לשמנה
6 Der erste Tanna unterscheidet also nicht zwischen dem Gebären nach dem Untertauchen und dem Gebären vor dem Untertauchen, es ist am achten [Tage] zu beschneiden, auch wenn die Mutter nicht geburtsunrein ist.
ז (אמר רבא) בשלמא לר' חמא משכחת לה יליד בית נימול לא' יליד בית נימול לח' מקנת כסף נימול לא' ומקנת כסף נימול לח' ילדה ואח"כ הטבילה זהו יליד בית שנימול לאחד הטבילה ואח"כ ילדה זהו יליד בית שנימול לח'
7 Raba sprach: Allerdings kann es nach R. Ḥama vorkommen, daß mancher im Hause geborener [Sklave] am ersten [Tage] zu beschneiden ist, und mancher im Hause geborener [Sklave] am achten [Tage] zu beschneiden ist, daß mancher für Geld gekaufter [Sklave] am ersten [Tage] zu beschneiden ist und mancher für Geld gekaufter [Sklave] am achten [Tage] zu beschneiden ist. Wenn sie zuerst gebiert und nachher untertaucht, so ist es ein im Hause geborener [Sklave], der am ersten [Tage] zu beschneiden ist; wenn sie zuerst untertaucht und nachher gebiert, so ist es ein im Hause geborener [Sklave], der am achten [Tage] zu beschneiden ist;
ח מקנת כסף נימול לשמנה כגון שלקח שפחה מעוברת והטבילה ואח"כ ילדה מקנת כסף נימול לאחד כגון שלקח זה שפחה וזה עוברה
8 ein für Geld gekaufter [Sklave],der am achten [Tage] zu beschneiden ist, wenn nämlich jemand eine schwangere Sklavin kauft und sie nach dem Untertauchen gebiert; ein für Geld gekaufter [Sklave], der am ersten [Tage] zu beschneiden ist, wenn nämlich einer die Sklavin und ein anderer das Kind kauft.
ט אלא לת"ק בשלמא כולהו משכחת להו אלא יליד בית נימול לאחד היכי משכחת לה
9 Nach dem ersten Tanna aber können zwar alle anderen Fälle vorkommen, wieso aber kann es vorkommen, daß ein im Hause geborener [Sklave] am ersten [Tage] zu beschneiden ist!?
י א"ר ירמיה בלוקח שפחה לעוברה
10 R. Jirmeja erklärte: Wenn jemand eine Sklavin wegen des Kindes kauft. —
יא הניחא למ"ר קנין פירות לאו כקנין הגוף דמי אלא למ"ד קנין פירות כקנין הגוף דמי מאי איכא למימר
11 Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, der Besitz der Früchte gleiche nicht dem Besitze des Kapitals, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, der Besitz der Früchte gleiche dem des Kapitals!?
יב אמר רב משרשיא בלוקח שפחה ע"מ שלא להטבילה
12 R. Mešaršija erwiderte: Wenn jemand eine Sklavin kauft mit der Bedingung, sie nicht untertauchen zu lassen.
יג תניא ר"ש בן גמליאל אומר כל ששהה ל' יום באדם אינו נפל שנאמר (במדבר יח, טז) ופדויו מבן חדש תפדה שמנת ימים בבהמה אינו נפל שנאמר (ויקרא כב, כז) ומיום השמיני והלאה ירצה לקרבן וגו'
13 Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Was bei einem Menschen dreißig Tage alt wird, ist keine Fehlgeburt, denn es heißt: <i>was seine Auslösung betrifft, so sollst du ihn einen Monat alt auslösen</i>; was acht Tage bei einem Vieh, ist keine Fehlgeburt, denn es heißt: <i>vom achten Tage ab und weiter wird es als Opfer wohlgefällig &amp;c.</i> —
יד הא לא שהה ספיקא הוי
14 Demnach ist es, solange es noch nicht so alt ist, zweifelhaft;