ו דתניא זיתים שמשך מהן שמן וענבים שמשך מהן יין והכניסן בין לאוכל בין למשקין היוצא מהן אסור תותים שמשך מהן מים ורמונים שמשך מהן יין והכניסן לאוכלין היוצא מהן מותר למשקין ולסתם היוצא מהן אסור דברי רבי יהודה וחכמים אומרים בין לאוכלין בין למשקין היוצא מהן אסור
6 Es wird nämlich gelehrt: Wenn man Oliven, aus denen Öl fließt, oder Trauben, aus denen Wein fließt, hereingebracht hat, einerlei ob zum Essen oder wegen der Flüssigkeit, so ist das, was aus ihnen fließt, verboten. Wenn man Maulbeeren, aus denen Saft fließt, oder Granatäpfel, aus denen Wein fließt, hereingebracht hat, so ist, wenn zum Essen, das, was aus ihnen fließt, erlaubt, und wenn wegen der Flüssigkeit oder ohne Bestimmung, das, was aus ihnen fließt, verboten — so R. Jehuda. Die Weisen sagen, was aus ihnen fließt, sei verboten, einerlei ob man sie zum Essen oder wegen der Flüssigkeit hereingebracht hat. —