Shabbat 30

Kapitel 30

א אלא אתו אינהו גזור אגושא לשרוף ואאוירא ולא כלום ואתו רבנן דפ' שנה גזור אאוירא לתלות
1 Vielmehr, jene traten auf und ordneten an, daß der Boden das Verbrennen erfordere und die Luft nichts bewirke. Hierauf kamen die Rabbanan der achtzig Jahre und ordneten an, daß auch die Luft die Schwebe bewirke. –
ב למימרא דחדא גזירתא הוה לשריפה והאמר אילפא ידים תחלת גזירתן לשריפה ידים הוא דתחלת גזירתן לשריפה הא מידי אחרינא לא
2 Demnach ist hierbei das Verbrennen gleich von Anfang an angeordnet worden, dagegen sagte Ilpha, daß bei [der Unreinheit] der Hände das Verbrennen von Anfang an angeordnet wurde, wonach nur bei [der Unreinheit] der Hände das Verbrennen von Anfang an angeordnet wurde und nicht bei anderem!? –
ג אלא אתו אינהו גזור אגושא לתלות ואאוירא ולא כלום ואתו רבנן דפ' שנה גזור אגושא לשרוף ואאוירא לתלות
3 Vielmehr, jene kamen und ordneten an, daß der Boden die Schwebe und die Luft nichts bewirke, darauf kamen die Rabbanan der achtzig Jahre und ordneten an, daß der Boden das Verbrennen erfordere und die Luft die Schwebe bewirke. –
ד ואכתי באושא גזור דתנן על ו' ספקות שורפין את התרומה על ספק בית הפרס ועל ספק עפר הבא מארץ העמים ועל ספק בגדי עם הארץ ועל ספק כלים הנמצאין ועל ספק הרוקין ועל ספק מי רגלי אדם שכנגד מי רגלי בהמה על ודאי מגען (ועל) ספק טומאתן שורפין את התרומה
4 Aber dies wurde ja in Uša angeordnet!? Wir haben nämlich gelernt: In sechs Fällen des Zweifels ist die Hebe zu verbrennen. Ein Zweifel obwaltet über den Gräberpflug; ein Zweifel obwaltet über Erde, die aus dem Lande der Völker herrührt; ein Zweifel obwaltet über die Kleider eines Mannes aus dem gemeinen Volke; ein Zweifel obwaltet über gefundene Gefäße; ein Zweifel obwaltet über Speichel; und ein Zweifel obwaltet über den Harn eines Menschen, selbst wenn er sich gegenüber dem eines Viehs befindet. Ist es sicher, daß Hebe mit einem von diesen in Berührung gekommen ist, so ist sie zu verbrennen, obgleich es zweifelhaft ist, ob diese unrein waren.
ה ר' יוסי אומר אף על ספק מגען ברה"י שורפין וחכ"א ברה"י תולין ברה"ר טהורין
5 R. Jose sagt, auch wenn die Berührung zweifelhaft ist, sei sie, wenn auf Privatgebiet, zu verbrennen. Die Weisen sagen, wenn auf Privatgebiet, bleibe sie [in diesem Falle] in der Schwebe, wenn auf öffentlichem Gebiete, sei sie rein.
ו ואמר עולא אלו ו' ספיקות באושא התקינו אלא אתו אינהו גזור אגושא לתלות ואאוירא ולא כלום ואתו רבנן דשמנים שנה גזור אידי ואידי לתלות ואתו באושא גזור אגושא לשרוף ואאוירא כדקאי קאי:
6 Hierzu sagte U͑la: Die Unreinheit bei den sechs Fällen des Zweifels wurde in Uša angeordnet. – Vielmehr, jene haben angeordnet, daß der Boden die Schwebe und die Luft nichts bewirke, darauf kamen die Rabbanan der achtzig Jahre und ordneten an, daß beide die Schwebe bewirken, und hierauf ordneten sie in Uša an, daß der Boden das Verbrennen erfordere, und bezüglich der Luft beließen sie es beim Alten.
ז כלי זכוכית מ"ט גזור בהו רבנן טומאה א"ר יוחנן אמר ר"ל הואיל ותחלת ברייתן מן החול שוינהו רבנן ככלי חרס אלא מעתה לא תהא להן טהרה במקוה אלמה תנן ואלו חוצצין בכלים הזפת והמור בכלי זכוכית
7 Weshalb haben die Rabbanan über Glasgefäße Unreinheit angeordnet? R. Joḥanan erwiderte im Namen des Reš Laqiš: Da ihre Entstehung aus Sand erfolgt, so haben die Rabbanan sie den Tongefäßen gleichgestellt. – Demnach sollten sie auch durch ein Tauchbad keine Reinigung erlangen, während wir gelernt haben: Folgende bilden eine Trennung bei Gefäßen: bei Glasgefäßen Pech und Mastix!? –
ח הכא במאי עסקינן כגון שניקבו והטיף לתוכן אבר ור"מ היא דאמר הכל הולך אחר המעמיד דתניא כלי זכוכית שנקבו והטיף לתוכן אבר אמר רבן שמעון ב"ג ר"מ מטמא וחכמים מטהרין
8 Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie ein Loch bekommen haben und man es mit Blei verlötet hat. Dies nach R. Meír, welcher sagt, alles richte sich nach dem, was das Gefäß herstellt. Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Glasgefäß ein Loch bekommen hat und man es mit Blei verlötet hat, so ist es, wie R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, nach R. Meír verunreinigungsfähig und nach den Weisen rein. –
ט אלא מעתה
9 Demnach sollten sie