Shabbat 313

Kapitel 313

א אין מבקעין עצים מן הקורות ולא מן הקורה שנשברה ביו"ט רבי יוחנן ההוא כרבי יוסי בר יהודה מתני לה תא שמע מתחילין בערימת התבן אבל לא בעצים שבמוקצה התם בארזי ואשוחי דמוקצה מחמת חסרון כיס אפילו רבי שמעון מודה
1 man dürfe [am Feste] kein Holz von einem Balken abspalten, auch nicht von einem Balken, der am Feste zerbrochen worden ist!? – R. Joḥanan addiziert dies R. Jose b. Jehuda. – Komm und höre: Man darf [zum Heizen] einen Strohhaufen anfangen, aber nicht Holz auf dem Trockenplatze. – Dies gilt von Zedern und Zypressen, die wegen ihres Geldschadens als Abgesondertes gelten, hinsichtlich welcher auch R. Šimo͑n beipflichtet. –
ב ת"ש אין משקין ושוחטין את המדבריות אבל משקין ושוחטין את הבייתות
2 Komm und höre: Man darf keine Steppentiere tränken und schlachten, wohl aber darf man Haustiere tränken und schlachten!? –
ג ר' יוחנן סתמא אחרינא אשכח ב"ש אומרים מגביהין מעל השלחן עצמות וקליפין וב"ה אומרים מסלק את הטבלה כולה ומנערה וא"ר נחמן אנו אין לנו אלא ב"ש כרבי יהודה וב"ה כר"ש
3 R. Joḥanan fand eine andere geschlossene Mišna: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe Knochen und Nußschalen vom Tische entfernen, die Schule Hillels sagt, man nehme die ganze Platte fort und schüttle sie ab. Hierzu sagte R. Naḥman: Wir wissen nur, daß die Schule Šammajs der Ansicht R. Jehudas und die Schule Hillels der Ansicht R. Šimo͑ns ist.
ד פליגי בה רב אחא ורבינא חד אמר בכל השבת כולה הלכה כר"ש לבר ממוקצה מחמת מיאוס ומאי ניהו נר ישן וחד אמר במוקצה מחמת מיאוס נמי הלכה כר"ש לבר ממוקצה מחמת איסור ומאי ניהו נר שהדליקו בה באותה שבת אבל מוקצה מחמת חסרון כיס אפילו ר"ש מודה דתנן כל הכלים ניטלין בשבת חוץ ממסר הגדול ויתד של מחרישה:
4 Hierüber streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, die Halakha sei wie R. Šimo͑n bei sämtlichen Šabbath[gesetzen], ausgenommen [das Gesetz] vom Abgesonderten aus Widerwärtigkeit, das ist eine gebrauchte Lampe, und einer sagt, auch beim Abgesonderten aus Widerwärtigkeit sei die Halakha wie R. Šimo͑n, nur nicht beim Abgesonderten wegen des Verbotes, das ist ein Licht, das man am betreffenden Šabbath selbst angezündet hat. Beim Abgesonderten wegen eines Geldschadens aber pflichtet auch R. Šimo͑n bei, denn wir haben gelernt: Jedes Gerät darf fortbewegt werden, ausgenommen die große Säge und das Pflugmesser.
ה <big><strong>מתני׳</strong></big> מפירין נדרים בשבת ונשאלין לנדרים שהן לצורך השבת ופוקקין את המאור ומודדין את המטלית ומודדין את המקוה ומעשה בימי אביו של רבי צדוק ובימי אבא שאול בן בטנית שפקקו את המאור בטפיח וקשרו את המקידה בגמי לידע אם יש בגיגית פותח טפח אם לאו ומדבריהם למדנו שפוקקין ומודדין וקושרין בשבת:
5 <b>M</b><small>AN DARF AM ŠABBATH, WENN ES FÜR DEN</small> Š<small>ABBATH ERFORDERLICH IST</small>, G<small>ELÜBDE AUFHEBEN</small>, <small>UND MAN DARF</small> G<small>ELÜBDE AUFLÖSEN</small>. F<small>ERNER DARF MAN DIE</small> L<small>UKE VERSTOPFEN UND EINEN</small> F<small>LICKEN</small><small>ODER EIN</small> T<small>AUCHBAD</small> <small>MESSEN</small>. I<small>N DEN</small> T<small>AGEN DES</small> V<small>ATERS</small> R. Ç<small>ADOQS UND DES</small> A<small>BBA</small> Š<small>AÚL B</small>. B<small>OTNITH EREIGNETE ES SICH, DASS MAN EIN</small> F<small>ENSTERLOCH MIT EINEM</small> K<small>RUGE VERSTOPFT HATTE, UND MAN BEFESTIGTE EIN</small> T<small>ONGEFÄSS MIT</small> B<small>AST</small>, <small>UM FESTZUSTELLEN, OB DIE</small> Ö<small>FFNUNG DES</small> K<small>ÜBELS EINE</small> H<small>ANDBREITE HÄTTE ODER NICHT</small>. A<small>US IHREN</small> W<small>ORTEN LERNEN WIR, DASS MAN AM</small> Š<small>ABBATH</small> [<small>EIN</small> F<small>ENSTERLOCH</small>] <small>VERSTOPFEN, MESSEN UND EINEN</small> K<small>NOTEN MACHEN DARF</small>.
ו <big><strong>גמ׳</strong></big> איבעיא להו הפרה בין לצורך ובין שלא לצורך ושאלה לצורך אין שלא לצורך לא ומשום הכי קפלגינהו מהדדי
6 GEMARA. Sie fragten: Darf die Aufhebung erfolgen, ob [für den Šabbath] erforderlich oder nicht, und die Auflösung, nur wenn erforderlich, nicht aber, wenn nicht erforderlich, und deshalb sind die Fälle voneinander getrennt,
ז או דילמא הפרה נמי לצורך אין שלא לצורך לא והא דקא פליג להו מהדדי משום דהפרה אין צריך ב"ד ושאלה צריכה ב"ד
7 oder aber auch die Aufhebung, nur wenn erforderlich, und nicht, wenn nicht erforderlich, und sie sind nur deshalb voneinander getrennt, weil die Aufhebung ohne Gericht und die Auflösung nur durch ein Gericht erfolgen kann? –
ח ת"ש דתני זוטי דבי רב פפא מפירין נדרים בשבת לצורך השבת לצורך השבת אין שלא לצורך השבת לא
8 Komm und höre: R. Zuṭi aus der Schule R. Papas lehrte: Man darf am Šabbath Gelübde aufheben, wenn für den Šabbath erforderlich. Nur wenn für den Šabbath erforderlich, nicht aber, wenn nicht für den Šabbath erforderlich.
ט לישנא אחרינא איבעיא להו לצורך אתרוייהו קתני ושלא לצורך לא אלמא הפרת נדרים מעת לעת או דילמא כי קתני לצורך אשאלה הוא דקתני אבל הפרת נדרים אפילו שלא לצורך אלמא הפרת נדרים כל היום
9 Eine andere Lesart: Sie fragten: Beziehen sich [die Worte] ‘wenn erforderlich’ auf beides, nicht aber, wenn nicht erforderlich, wonach die Aufhebung von Gelübden einen von Stunde zu Stunde [zählenden Tag] Zeit hat, oder beziehen sich die Worte ‘wenn erforderlich’ nur auf die Auflösung, die Aufhebung von Gelübden aber kann erfolgen, auch wenn nicht erforderlich, wonach die Aufhebung von Gelübden nur den ganzen Tag Zeit hat? –
י תא שמע דתני רב זוטי דבי רב פפי מפירין נדרים בשבת לצורך השבת לצורך השבת אין שלא לצורך השבת לא אלמא הפרת נדרים מעת לעת
10 Komm und höre: R. Zuṭi aus der Schule R. Papas lehrt: Man darf am Šabbath Gelübde aufheben, wenn für den Šabbath erforderlich. Nur wenn für den Šabbath erforderlich, nicht aber, wenn nicht für den Šabbath erforderlich. Die Aufhebung von Gelübden hat demnach einen von Stunde zu Stunde [zählenden Tag] Zeit.
יא א"ר אשי והאנן תנן הפרת נדרים כל היום ויש בדבר להקל ולהחמיר כיצד נדרה לילי שבת מיפר לילי שבת ויום השבת עד שתחשך נדרה עם חשכה מיפר עד שלא תחשך שאם לא הפר משחשכה אינו יכול להפר תנאי היא דתניא הפרת נדרים כל היום ר' יוסי בר יהודה ורבי אלעזר ברבי שמעון אמרו מעת לעת:
11 R. Aši sprach: Wir haben ja aber gelernt: Die Aufhebung von Gelübden kann den ganzen Tag erfolgen. Dies gilt erleichternd und erschwerend, und zwar: gelobt sie in der Nacht zum Šabbath, so kann er es in der Nacht zum Šabbath aufheben und am Šabbath, bis es dunkel ist, gelobt sie bei eintretender Dunkelheit, so kann er es aufheben, solange es nicht dunkel ist, und wenn er es bis dann nicht aufgehoben hat, so kann er es bei Dunkelheit nicht mehr aufheben!? – Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Die Aufhebung von Gelübden kann den ganzen Tag erfolgen; R. Jose b. Jehuda und R. Elea͑zar b. Šimo͑n sagen, einen von Stunde zu Stunde [zählenden Tag].
יב ונשאלים לנדרים: איבעיא להו כשלא היה לו פנאי או דלמא אפילו היה לו פנאי תא שמע דאזדקיקו ליה רבנן לרב זוטרא בריה דרב זירא ושרו ליה נדריה ואף על גב דהוה ליה פנאי:
12 U<small>ND MAN DARF</small> G<small>ELÜBDE AUFLÖSEN</small>. Sie fragten: Wenn man [vor Šabbath] keine Zeit hatte, oder auch, wenn man Zeit hatte? – Komm und höre: Die Rabbanan waren R. Zuṭra, dem Sohne R. Zeras, zu willen und lösten ihm sein Gelübde auf, obgleich er [vor Šabbath] Zeit hatte.
יג שפקקו את המאור בטפיח וקשרו את המקידה בגמי: אמר רב יהודה אמר רב הילקטי קטנה היתה בין שני בתים [וטומאה היתה שם]
13 D<small>ASS MAN EIN</small> F<small>ENSTERLOCH MIT EINEM</small> K<small>RUGE VERSTOPFT HATTE, UND MAN BEFESTIGTE EIN</small> T<small>ONGEFÄSS MIT</small> B<small>AST</small>. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Zwischen zwei Häusern war eine kleine Erhöhung, auf der eine unreine [Leiche] sich befand,