Shabbat 80

Kapitel 80

א כי האי תנא
1 Nach wessen Ansicht? —
ב אמבטיאות של כרכים מטייל בהן ואינו חושש אמר רבא דוקא כרכין אבל דכפרים לא מ"ט כיון דזוטרין נפיש הבלייהו
2 Nach dem Tanna [der folgenden Lehre]: In großstädtischen Badeanstalten darf man anstandslos umhergehen. Raba sagte: Nur in großstädtischen, in denen der Dörfer aber nicht. — Aus welchem Grunde? — Da sie klein sind, so ist ihre Hitze stark.
ג ת"ר מתחמם אדם כנגד המדורה ויוצא ומשתטף בצונן ובלבד שלא ישתטף בצונן ויתחמם כנגד המדורה מפני שמפשיר מים שעליו ת"ר מיחם אדם אלונטית ומניחה על בני מעים בשבת ובלבד שלא יביא קומקומוס של מים חמין ויניחנו על בני מעים בשבת ודבר זה אפי' בחול אסור מפני הסכנה
3 Die Rabbanan lehrten: Man darf sich vor der Flamme wärmen, sodann hinausgehen und sich mit kaltem Wasser abspülen; jedoch nicht sich vorher mit kaltem Wasser abspülen und nachher vor der Flamme wärmen, weil man dadurch das Wasser am Körper wärmt. Die Rabbanan lehrten: Man darf am Šabbath ein Frottiertuch wärmen und auf den Unterleib legen, jedoch nicht einen Kessel mit [warmem] Wasser holen und auf den Unterleib legen; dies ist wegen der Gefahr sogar am Wochentage verboten.
ד ת"ר מביא אדם קיתון מים ומניחו כנגד המדורה לא בשביל שיחמו אלא בשביל שתפיג צינתן ר' יהודה אומר מביאה אשה פך של שמן ומניחתו כנגד המדורה לא בשביל שיבשל אלא בשביל שיפשר רשב"ג אומר אשה סכה ידה שמן ומחממתה כנגד המדורה וסכה לבנה קטן ואינה חוששת
4 Die Rabbanan lehrten: Man darf einen Krug Wasser holen und vor die Flamme stellen, jedoch nicht, damit es warm werde, sondern nur, damit die Kälte schwinde. R. Jehuda sagt, eine Frau dürfe ein Krüglein Öl vor die Flamme stellen, jedoch nicht, damit es koche, sondern nur, damit es lau werde. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, eine Frau dürfe anstandslos eine Hand mit Öl einstreichen, sie vor der Flamme wärmen und ihren kleinen Knaben damit bestreichen.
ה איבעיא להו שמן מה הוא לתנא קמא רבה ורב יוסף דאמרי תרוייהו להתירא רב נחמן בר יצחק אמר לאיסורא רבה ורב יוסף דאמרי תרוייהו להתירא שמן אע"פ שהיד סולדת בו מותר קסבר ת"ק שמן אין בו משום בשול ואתא רבי יהודה למימר שמן יש בו משום בשול והפשרו לא זה הוא בשולו ואתא ר' שמעון בן גמליאל למימר שמן יש בו משום בשול והפשרו זהו בשולו
5 Sie fragten: Wie ist die Ansicht des ersten Tanna bezüglich des Öls? — Rabba und R. Joseph sagen beide, erleichternd; R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, erschwerend. Rabba und R. Joseph sagen beide, erleichternd, daß es beim Öl erlaubt sei, auch wenn die Hand zu zucken beginnt. Der erste Tanna ist nämlich der Ansicht, beim Öl gebe es kein Verbot des Kochens; dagegen ist R. Jehuda der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, jedoch gelte das Aufwärmen nicht als Kochen; und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens und dabei gelte schon das Aufwärmen als Kochen.
ו רב נחמן בר יצחק אמר לאיסורא שמן אע"פ שאין היד סולדת בו אסור קסבר שמן יש בו משום בשול והפשרו זהו בשולו ואתא ר' יהודה למימר הפשרו לא זהו בשולו ואתא רשב"ג למימר שמן יש בו משום בשול והפשרו זהו בשולו רשב"ג היינו ת"ק איכא בינייהו כלאחר יד
6 R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, erschwerend, daß es beim Öl verboten sei, auch wenn die Hand nicht zuckt. Er ist nämlich der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, und daher gelte schon das Aufwärmen als Kochen; dagegen ist R. Jehuda der Ansicht, das Aufwärmen gelte nicht als Kochen; und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, und dabei gelte schon das Aufwärmen als Kochen. — R. Šimo͑n b. Gamliél sagt ja dasselbe, was der erste Tanna!? — Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn man es wie unbeabsichtigt tut.
ז א"ר יהודה אמר שמואל אחד שמן ואחד מים יד סולדת בו אסור אין יד סולדת בו מותר והיכי דמי יד סולדת בו אמר רחבא כל שכריסו של תינוק נכוית
7 R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Sowohl beim Öl als auch beim Wasser ist es, sobald die Hand zuckt, verboten, und solange die Hand nicht zuckt, erlaubt. — Was heißt Zucken der Hand? Reḥaba erwiderte: Sobald sich ein Kind den Leib verbrühen würde.
ח א"ר יצחק בר אבדימי פעם אחת נכנסתי אחר רבי לבית המרחץ ובקשתי להניח לו פך של שמן באמבטי ואמר לי טול בכלי שני ותן שמע מינה תלת שמע מינה שמן יש בו משום בשול וש"מ כלי שני אינו מבשל וש"מ הפשרו זהו בשולו
8 R. Jiçḥaq b. Evdämi erzählte: Einst folgte ich Rabbi in die Badestube, und als ich für ihn ein Krüglein Öl [zum Wärmen] in das Bassin stellen wollte, sprach er zu mir: Nimm ein anderes Gefäßund stelle es darin. Hieraus ist dreierlei zu entnehmen: es ist zu entnehmen, daß es beim Öl ein Verbot des Kochens gebe, es ist zu entnehmen, daß es in einem zweiten Gefäße nicht mehr kocht, und es ist zu entnehmen, daß dabei das Aufwärmen als Kochen gilt. —
ט היכי עביד הכי והאמר רבה בר בר חנה א"ר יוחנן בכל מקום מותר להרהר חוץ מבית המרחץ ובית הכסא וכ"ת בלשון חול א"ל והאמר אביי דברים של חול מותר לאומרן בלשון קודש של קודש אסור לאומרן בלשון חול אפרושי מאיסורא שאני
9 Wieso aber tat er dies, Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R. Joḥanans, man dürfe überall [über Worte der Tora] nachdenken, nur nicht in der Badestube und im Aborte!? Wolltest du erwidern, er habe es ihm in profaner Sprache gesagt, so sagte ja Abajje, man dürfe profane Gespräche in der Heiligensprache führen, heilige Gespräche dürfe man [an verbotenen Orten] auch in profaner Sprache nicht führen!? — Anders ist [die Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen.
י תדע דאמר רב יהודה אמר שמואל מעשה בתלמידו של ר' מאיר שנכנס אחריו לבית המרחץ ובקש להדיח קרקע ואמר לו אין מדיחין לסוך לו קרקע אמר לו אין סכין אלמא אפרושי מאיסורא שאני הכא נמי לאפרושי מאיסורא שאני
10 Dies ist auch aus dem, was R. Jehuda im Namen Šemuéls erzählt hat, zu entnehmen: Einst folgte ein Schüler R. Meír in die Badestube, und als er für ihn den Boden scheuern wollte, sprach dieser: Man darf nicht scheuern. Da wollte jener den Boden mit Öl streichen. Dieser aber sprach: Man darf nicht streichen. Hieraus, daß es sich bei [der Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen, anders verhält, ebenso ist auch hierbei [die Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen, anders.
יא אמר רבינא שמע מינה המבשל בחמי טבריה בשבת חייב דהא מעשה דר' לאחר גזירה הוה ואמר ליה טול בכלי שני ותן איני והאמר רב חסדא המבשל בחמי טבריה בשבת פטור מאי חייב נמי דקאמר מכת מרדות
11 Rabina sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß man schuldig sei, wenn man am Šabbath etwas im warmen Quellwasser von Ṭiberjas kocht; das Ereignis mit Rabbi geschah ja nach der Verordnung, und dennoch sagte er zu ihm, daß er ein anderes Gefäß nehmen und es darin stellen sollte. — Dem ist ja aber nicht so, R. Ḥisda sagte ja, wer am Šabbath in den Warmbädern von Ṭiberias kocht, sei frei!? — Unter ‘schuldig’, von dem er spricht, ist auch nur die Widerspenstigkeitszüchtigung zu verstehen.
יב א"ר זירא אנא חזיתיה לר' אבהו דשט באמבטי ולא ידענא אי עקר אי לא עקר פשיטא דלא עקר דתניא לא ישוט אדם בבריכה מלאה מים ואפי' עומדת בחצר לא קשיא הא
12 R. Zera erzählte: Einst sah ich R. Abahu [am Šabbath] in einem Badebassin schwimmen, weiß aber nicht, ob er [die Füße vom Boden] erhoben hatte oder nicht. — Selbstverständlich hatte er sie nicht erhoben, denn es wird gelehrt, man dürfe nicht in einem Teiche (voll Wasser) schwimmen, selbst wenn er sich in einem Hofe befindet. —