ה ור"י בן בתירא אמר לך אטו הטבת אחרים לאו אע"ג דליתא בכלל הרעת אחרים ורבי רחמנא הכא נמי בקיום מצוה אע"ג דליתיה בביטול מצוה רבייה רחמנא
5 R. Jehuda b. Bethera kann dir entgegnen: der Fall, wenn man anderen Gutes zugedacht hat, gleicht ja ebenfalls nicht dem Fall, wenn man anderen Böses zugedacht hat, dennoch hat ihn der Allbarmherzige einbegriffen, ebenso hat der Allbarmherzige den Schwur, eine gesetzliche Vorschrift auszuüben, einbegriffen, obgleich er nicht dem Fall gleicht, wenn man geschworen hat, eine gesetzliche Vorschrift zu unterlassen. –