א שתיהן במזיד אכליה לתנאיה והדר אכליה לאיסוריה מיחייב אכליה לאיסוריה והדר אכליה לתנאיה פלוגתא דרבי יוחנן וריש לקיש למ"ד התראת ספק שמה התראה חייב למ"ד לאו שמה התראה פטור
1 wenn beide vorsätzlich, so ist er, wenn er zuerst den gegessen hat, von dem die Bedingung abhing, und nachher den durch Schwur verbotenen, schuldig, wenn aber zuerst den durch Schwur verbotenen und nachher den von dem die Bedingung abhängigen, so besteht hierüber ein Streit zwischen R. Joḥanan und Reš Laqiš. Nach demjenigen, welcher sagt, die eventuelle Warnunggelte als Warnung, ist er schuldig, und nach demjenigen, welcher sagt, sie gelte nicht als Warnung, ist er frei.