Shevuot 83

Kapitel 83

א עפצי דקיימי בשיתא שיתא א"ל לאו בארבעה ארבעה הוו קיימי אתו תרי סהדי ואמרו אין בארבעה ארבעה הוו קיימי אמר רבא הוחזק כפרן אמר רמי בר חמא הא אמרת כל מילתא דלא רמיא עליה דאיניש לאו אדעתיה א"ל רבא קצותא דתרעא מידכר דכירי אינשי
1 Jener entgegnete: Nein, sie standen nur vier. Darauf kamen zwei Zeugen und bekundeten, daß sie nur vier standen. Da entschied Raba: Dieser ist als Lügner überführt. Rami b. Ḥama sprach zu ihm: Du selbst sagtest ja, was einem nicht obliegt, merke man sich nicht!? Raba erwiderte: Die Festsetzung des Preises merken sich die Leute.
ב ההוא דא"ל לחבריה הב לי מאה זוזי דמסיקנא בך והא שטרא א"ל פרעתיך אמר ליה הנהו סיטראי נינהו אמר רב נחמן איתרע שטרא רב פפא אמר לא איתרע שטרא
2 Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Gib mir die hundert Zuz, die ich von dir zu erhalten habe, und hier ist der Schuldschein. Dieser erwiderte: Ich habe sie dir bereits zurückgezahlt. Jener entgegnete: Das war eine andere [Angelegenheit]. Da sprach R. Naḥman: Der Schuldschein ist suspekt.
ג ולרב פפא מאי שנא מההוא דאמר ליה לחבריה הב לי מאה זוזי דמסיקנא בך והא שטרא א"ל לאו אתורי יהבת לי ואתית ואיתיבת אמסחתא וקבילת זוזך ואמר ליה הנהו סיטראי נינהו ואמר רב פפא איתרע שטרא
3 R. Papa aber sagte: Der Schuldschein ist nicht suspekt. – Womit ist es nach R. Papa hierbei anders als in folgendem Falle. Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Gib mir die hundert Zuz, die ich von dir zu erhalten habe, und hier ist der Schuldschein. Dieser erwiderte: Du hattest es mir ja zum [Ankauf von] Ochsen gegeben, und hierauf kamst du, setztest dich auf die Fleischbank und erhieltest dein Geld zurück. Jener entgegnete: Das war eine andere [Angelegenheit]. Und hierzu sagte R. Papa, der Schuldschein sei suspekt!? –
ד התם כיון דקאמר אתורי יהבת לי ומתורי שקלת איתרע שטרא הכא אימור סיטראי נינהו
4 Da sagte er ihm: du hattest sie mir zum [Ankauf von] Ochsen gegeben, und vom [Verkaufe der] Ochsenzurückerhalten, somit ist der Schuldschein suspekt, in jenem Falle aber kann es wirklich eine andere [Angelegenheit] sein. –
ה מאי הוי עלה רב פפי אמר לא איתרע שטרא רב ששת בריה דרב אידי אמר איתרע שטרא והלכתא איתרע שטרא
5 Wie bleibt es nun damit? R. Papa sagte, der Schuldschein sei nicht suspekt und R. Šešeth, Sohn des R. Idi, sagte, der Schuldschein sei suspekt. Die Halakha ist: der Schuldschein ist suspekt.
ו והני מילי דפרעיה באפי סהדי ולא אידכר ליה שטרא אבל פרעיה בין דידיה לדידיה מיגו דיכול למימר לא היו דברים מעולם יכול נמי למימר סיטראי נינהו וכדאבימי בריה דר' אבהו
6 Dies jedoch nur, wenn er ihm vor Zeugen zurückgezahlt hat, und dieser den Schuldschein zu verlangen vergessen hat, wenn er ihm aber unter sich zurückgezahlt hat, so ist dieser zu sagen glaubhaft, es sei eine andere [Angelegenheit] gewesen, da er sagen könnte, er wisse überhaupt von nichts. Dies nach Abimi, dem Sohne R. Abahus.
ז ההוא דאמר ליה לחבריה מהימנת לי כל אימת דאמרת לי לא פרענא אזל פרעיה באפי סהדי אביי ורבא דאמרי תרוייהו הא הימניה מתקיף לה רב פפא נהי דהימניה טפי מנפשיה טפי מסהדי מי הימניה
7 Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Ich werde dir stets glauben, wenn du mir sagen solltest, daß ich dir nicht zurückgezahlt habe. Hierauf zahlte er ihm vor Zeugen zurück. Abajje und Raba sagten beide: Er glaubte ihm ja. R. Papa wandte dagegen ein: Allerdings glaubte er ihm mehr als sich selbst, jedoch nicht mehr als den Zeugen.
ח ההוא דא"ל לחבריה מהימנת לי כבי תרי כל אימת דאמרת לא פרענא אזל פרעיה באפי תלתא אמר רב פפא כבי תרי הימניה כבי תלתא לא הימניה
8 Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Ich werde dir stets wie zwei [Zeugen] glauben, wenn du mir sagen solltest, daß ich dir nicht zurückgezahlt habe. Darauf zahlte er ihm vor drei zurück. Da sprach R. Papa: Wie zwei glaubte er ihm, wie drei aber glaubte er ihm nicht.
ט א"ל רב הונא בריה דרב יהושע לרב פפא אימור דאמרי רבנן דאזלינן בתר רוב דעות ה"מ לענין אומדנא דכמה דנפישי בקיאי טפי אבל לענין עדות מאה כתרי ותרי כמאה
9 R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, entgegnete R. Papa: Nur bei einer Schätzungsagten die Rabbanan, daß man sich nach der Mehrheit der Personen richte, denn je mehr sie sind, um so klarer ist die Sache, bei der Zeugenaussage aber sind hundert wie zwei und zwei wie hundert.
י לישנא אחרינא ההוא דא"ל לחבריה מהימנת לי כבי תרי כל אימת דאמרת לא פרענא אזל ופרעיה באפי תלתא אמר רב פפא כבי תרי הימניה כבי תלתא לא הימניה
10 Eine andere Lesart: Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Ich werde dir stets wie zwei [Zeugen] glauben, wenn du mir sagen solltest, daß ich dir nicht zurückgezahlt habe. Hierauf zahlte er ihm vor drei zurück. Da sprach R. Papa: Wie zwei glaubte er ihm, wie drei glaubte er ihm aber nicht.
יא מתקיף לה רב הונא בריה דרב יהושע תרי כמאה ומאה כתרי ואי א"ל כבי תלתא ואזל פרעיה באפי בי ארבעה כיון דנחית לדעות נחית לדעות:
11 R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, wandte gegen ihn ein: Zwei sind ja wie hundert und hundert wie zwei!? Wenn aber er zu ihm wie drei gesagt hat, und dieser vor vier zurückgezahlt hat, so wird, da er auf die Zahl der Personen geachtethat, darauf geachtet.
יב אין נשבעין על טענת חרש שוטה וקטן ואין משביעין את הקטן: מ"ט אמר קרא (שמות כב, ו) כי יתן איש אל רעהו כסף או כלים לשמור ואין נתינת קטן כלום:
12 M<small>AN SCHWÖRT NICHT WEGEN DER</small> F<small>ORDERUNG EINES</small> T<small>AUBEN</small>, B<small>LÖDEN ODER</small> M<small>INDERJÄHRIGEN, AUCH BESCHWÖRT MAN KEINEN</small> M<small>INDERJÄHRIGEN</small>. Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt:<i>wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zum Verwahren gibt</i>, und das Geben eines Minderjährigen ist nichtig.
יג אבל נשבעין לקטן ולהקדש: והא אמרת רישא אין נשבעין על טענת שוטה וקטן
13 W<small>OHL ABER SCHWÖRT MAN EINEM</small> M<small>INDERJÄHRIGEN UND DEM</small> H<small>EILIGTUME</small>. Du sagtest ja im Anfangsatze, daß man wegen der Forderung eines Blöden oder Minderjährigen nicht schwöre!?
יד אמר רב בבא בטענת אביו ור' אליעזר בן יעקב היא דתניא רבי אליעזר בן יעקב אומר פעמים שאדם נשבע על טענת עצמו כיצד אמר לו מנה לאביך בידי והאכלתיו פרס הרי זה נשבע וזהו שנשבע על טענת עצמו וחכ"א אינו אלא כמשיב אבידה ופטור
14 Rabh erwiderte: Wenn er sich auf die Forderung seines Vaters beruft, und zwar nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Zuweilen kann es vorkommen, daß jemand wegen seiner eigenen Aussage schwören muß, und zwar: wenn jemand zu einem sagt: dein Vater hatte bei mir eine Mine und er verzehrte bei mir die Hälfte, so muß er schwören; er muß also wegen seiner eigenen Aussage schwören. Die Weisen aber sagen, er gelte als Ablieferer eines Fundes, und ist frei. –
טו ור' אליעזר בן יעקב לית ליה משיב אבידה פטור אמר רב בשטענו קטן
15 Ist denn R. Elie͑zer b. Ja͑qob nicht der Ansicht, der Ablieferer eines Fundes sei frei!? Rabh erwiderte: Wenn ein Minderjährigerihn gemahnt hat. –
טז קטן והאמרת אין נשבעין על טענת חרש שוטה וקטן לעולם גדול ואמאי קרו ליה קטן דלגבי מילי דאבוה קטן הוא
16 ‘Ein Minderjähriger’, du sagtest ja, man schwöre nicht wegen der Forderung eines Tauben, Blöden oder Minderjährigen!? – Tatsächlich, wenn ein Erwachsener, nur deshalb nennt er ihn einen Minderjährigen, weil er in den Angelegenheiten seines Vaters einem Minderjährigen gleicht.–Wieso heißt dies demnach eigene Aussage, hier handelt es sich ja um die Forderung eines anderen!? –
יז אי הכי טענת עצמו טענת אחרים היא טענת אחרים והודאת עצמו
17 Die Forderung eines anderen und das eigene Eingeständnis. – In allen anderen Fällen