ד והשתא דאמר רב אשי דקיימא לן זה נשבע שאינה ברשותו וזה נשבע כמה שוה הכי קאמר מי נשבע תחלה מי שהפקדון אצלו שמא ישבע זה ויוציא הלה את הפקדון
4 Jetzt aber, wo R. Aši gesagt hat, es sei uns überliefert, daß der eine schwören müsse, daß es sich nicht in seinem Besitze befinde, und der andere schwören müsse, wieviel es wert war, ist dies wie folgt zu verstehen: Wer schwört zuerst? Bei dem das Verwahrte sich befindet, damit nicht, wenn jener geschworen hat, dieser das Verwahrte hervorhole.