יא תניא כוותיה דר' יוחנן אחד שביעית ואחד מעשר שני מתחללין על בהמה חיה ועוף בין חיין בין שחוטין דברי ר' מאיר וחכמים אומרים על שחוטין מתחללין על חיין אין מתחללין גזירה שמא יגדל מהן עדרים
11 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan: Sowohl Siebentjahrs[frucht] als auch zweiter Zehnt dürfen durch Tier, Wild oder Geflügel, lebend oder geschlachtet, ausgeweiht werden – so R. Meír; die Weisen sagen, sie dürfen nur durch geschlachtete ausgeweiht werden, nicht aber dürfen sie durch lebendige ausgeweiht werden, mit Rücksicht darauf, man könnte sie in ganzen Herden züchten.