Temurah 64

Kapitel 64

א גזברין בלבד
1 von den Schatzmeister zur Folge!? –
ב (לעולם רבנן) וקרא למעילה דאתא
2 Tatsächlich rabbanitisch, und der Schriftvers ist nur wegen der Veruntreuungnötig. –
ג למעילה למה ליה קרא קדשי קדשים כתיב ביה
3 Wozu ist wegen der Veruntreuung ein Schriftvers nötig, es heißt ja dabei <i>hochheilig</i>!? –
ד וליטעמיך הא דא"ר ינאי אין מעילה מפורשת מן התורה אלא בעולה בלבד שנא' (ויקרא ה, טו) נפש כי תמעול מעל וחטאה בשגגה מקדשי ה' המיוחדין לה' אבל חטאת ואשם לא נפקא אלא מדרבי
4 Auch nach deiner Auffassung [ist ja folgendes einzuwenden:] R. Jannaj sagte: Die Veruntreuung ist in der Tora nur beim Brandopfer genannt, denn es heißt:<i>wenn jemand eine Veruntreuung begeht und sich versehentlich am Geheiligten des Herrn versündigt</i>, nur was für den Herrn allein bestimmt ist, hinsichtlich des Sündopfers und des Schuldopfersaber ist dies aus einer Lehre Rabbis zu entnehmen,
ה דתניא רבי אומר (ויקרא ג, טז) כל חלב לה' לרבות אימורי קדשים קלים למעילה
5 denn es wird gelehrt: Rabbi sagte:<i>Alles Fett gehört dem Herrn</i>, dies schließt die Opferteile der minderheiligen Opfer hinsichtlich der Veruntreuung ein.
ו למה לי קרא קדשי קדשים כתיב בהו אלא אע"ג דקדשי קדשים כתיב בהו בעי קרא לרביינהו למעילה חרמים נמי אע"ג דקדשי קדשים כתיב בהו בעי קרא לרבויינהו למעילה
6 Wozu ist nun der Schriftvers nötig, bei diesen heißt es ja<i>hochheilig</i>!? Bei diesen ist also, obgleich es bei ihnen <i>hochheilig</i> heißt, ein Schriftvers nötig, sie hinsichtlich der Veruntreuung einzuschließen, ebenso ist beim Gebannten, obgleich es dabei <i>hochheilig</i> heißt, ein Schriftvers nötig, es hinsichtlich der Veruntreuung einzuschließen.
ז גופא המקדיש עולה לבד"ה אין בה אלא עיכוב גיזברין בלבד מיתיבי המקדיש עולה לבד"ה אסור לשוחטה עד שתפדה
7 Der Text. Wenn jemand ein Brandopfer für den Tempelreparaturfonds heiligt, so hat es nur die Abhängigkeit von den Schatzmeistern zur Folge. Man wandte ein: Wenn jemand ein Brandopfer für den Tempelreparaturfonds heiligt, so darf er es nicht eher schlachten, als bis er es ausgelöst hat!? –
ח מדרבנן ה"נ מסתברא מדקתני סיפא אם עבר ושחטה מה שעשה עשוי
8 Rabbanitisch. Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er: hat er übertreten und es geschlachtet, so ist, was er getan hat, gültig. –
ט אלא מאי מדרבנן אי הכי אימא סיפא ומועלין שתי מעילות ואי (מעילה) מדרבנן אמאי שתי מעילות הכי קאמר וראויה למעול בה שתי מעילות
9 Wie ist, wenn rabbanitisch, der Schlußsatz zu erklären: und er begeht daran zweiVeruntreuungen; wieso begeht er, wenn rabbanitisch, zwei Veruntreuungen!? – Er meint es wie folgt: er sollte daran zwei Veruntreuungen begehen.
י ואם מתו יקברו כו'
10 W<small>ENN SIE VERENDEN, SIND SIE ZU BEGRABEN &amp;C</small>.
יא א"ר יוחנן לרבנן אחד קדשי מזבח ואחד קדשי ב"ה היו בכלל העמדה והערכה
11 R. Joḥanan sagte: Nach den Rabbanan war sowohl Geheiligtes für den Altar als auch Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds hinsichtlich des Hinstellens und Schätzenseinbegriffen.
יב ור"ל אמר לרבנן קדשי ב"ה היו בכלל העמדה והערכה קדשי מזבח לא היו בכלל העמדה והערכה
12 Reš Laqiš aber sagte: Nach den Rabbanan war nur Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens einbegriffen, Geheiligtes für den Altar aber war hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens nicht einbegriffen.
יג וזה וזה מודה לר"ש דקדשי ב"ה לא היו בכלל העמדה והערכה וקדשי מזבח היו בכלל העמדה והערכה וד"ה בעל מום מעיקרו לא היה בכלל העמדה והערכה
13 Beide pflichten jedoch bei, daß nach R. Šimo͑n Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens nicht einbegriffen war, und Geheiligtes für den Altar hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens wohl einbegriffen war. Und beide stimmen überein, daß ein von früher her fehlerbehaftetes [Vieh] hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens nicht einbegriffen war. –
יד תנן ר"ש אומר קדשי בדק הבית שמתו יפדו בשלמא לרבי יוחנן דאמר לרבנן אחד זה ואחד זה היו בכלל העמדה והערכה היינו דאיצטריך ר"ש לפרושי קדשי בדק הבית שמתו יפדו
14 Wir haben gelernt: R. Šimo͑n sagt, Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds ist, wenn es verendet, auszulösen. Erklärlich ist es nach R. Joḥanan, weicher sagt, nach den Rabbanan war sowohl das eine als auch das andere hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens einbegriffen, daß R. Šimo͑n das Geheiligte für den Tempelreparaturfonds besonders zu nennen braucht, daß es, wenn es verendet, auszulösen sei.
טו אלא לר"ל למה ליה לפרושי לימא אם מתו יפדו
15 wozu aber braucht er nach Reš Laqiš es besonders zu nennen, er sollte doch sagen: verenden sie, so sind sie auszulösen!? –
טז אמר לך ריש לקיש ר"ש לא הוה ידע מאי דאמר ת"ק וה"ק ליה אי בקדשי מזבח מודינא לך בקדשי בדק הבית אם מתו יפדו
16 Reš Laqiš kann dir erwidern: R. Šimo͑n verstand den ersten Autor nicht und sprach zu ihm wie folgt: meinst du Geheiligtes für den Altar, so pflichte ich dir bei, Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds aber ist, wenn es verendet, auszulösen.
יז תניא כותיה דרבי יוחנן (ויקרא כז, ט) אם בהמה אשר יקריבו ממנה בבעלי מומין שיפדו הכתוב מדבר
17 Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt:<i>Wenn irgend ein Vieh, wie man &amp;c. darbringen darf</i>; die Schrift spricht von fehlerbehafteten, die auszulösen sind.
יח אתה אומר בבעלי מומין או אינו אלא בבהמה טמאה כשהוא אומר (ויקרא כז, כז) אם בבהמה טמאה ופדה בערכך הרי בהמה טמאה אמור
18 Du sagst, von fehlerbehafteten, vielleicht ist dem nicht so, sondern von einem unreinen Vieh? Wenn es heißt:<i>wenn vom unreinen Vieh, so löse er aus nach Schätzung</i>, so wird ja vom unreinen Vieh schon gesprochen,