Yevamot 188

Kapitel 188

א לו ומותר בקרובות שניה ושניה מותרת בקרוביו ואם מתה ראשונה מותר בשניה
1 <small>SO DARF SIE</small> <small>ZU IHM ZURÜCKKEHREN</small>; <small>IHM SIND DIE</small> V<small>ERWANDTEN DER ANDEREN</small> <small>ERLAUBT</small>, <small>EBENSO IST DIE ANDERE SEINEN</small> V<small>ERWANDTEN ERLAUBT</small>; <small>STIRBT DIE ERSTE</small>, <small>SO IST IHM DIE ANDERE ERLAUBT</small>.
ב אמרו לו מתה אשתו ונשא את אחותה ואחר כך אמרו לו קיימת היתה ומתה הולד ראשון ממזר והאחרון אין ממזר ר' יוסי אומר כל שפוסל ע"י אחרים פוסל ע"י עצמו וכל שאין פוסל ע"י אחרים אינו פוסל ע"י עצמו:
2 W<small>ENN MAN EINEM BERICHTET HATTE</small>, <small>SEINE</small> F<small>RAU SEI GESTORBEN</small>, <small>UND ER IHRE</small> S<small>CHWESTER HEIRATETE</small>, <small>UND MAN IHM DARAUF BERICHTET</small>, <small>SIE LEBTE DANN UND STARB</small> [<small>ERST SPÄTER</small>], <small>SO IST DAS FRÜHERE</small>K<small>IND</small> H<small>URENKIND UND DAS SPÄTERE KEIN</small> H<small>URENKIND</small>. R. J<small>OSE SAGT</small>, <small>WER FÜR ANDERE UNTAUGLICH MACHT</small>, <small>MACHE AUCH FÜR SICH UNTAUGLICH</small>, <small>UND WER FÜR ANDERE NICHT UNTAUGLICH MACHT</small>, <small>MACHE AUCH FÜR SICH NICHT UNTAUGLICH</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> ואע"ג דאזיל אשתו וגיסו למדינת הים דאהני הני נשואים דקמיתסרא אשת גיסו אגיסו אפ"ה אשת גיסו אסירא אשתו שריא ולא
3 GEMARA. Auch in dem Falle, wenn seine Frau und sein Schwager nach dem Überseelande verreist waren, sodaß durch diese Heirat die Frau seines Schwagers seinem Schwager verboten wird; obgleich die Frau seines Schwagers verboten ist, ist ihm seine Frau erlaubt,
ד אמרינן מתוך שנאסרה אשת גיסו אגיסו תיאסר אשתו עליו לימא מתניתין דלא כר"ע דאי ר"ע הויא לה אחות גרושתו
4 und wir sagen nicht, da die Frau seines Schwagers seinem Schwager verboten ist, sei ihm auch seine Frau verboten. Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht R. A͑qibas vertritt, denn nach R. A͑qiba ist sie ja die Schwester seiner Geschiedenen.
ה דתניא כל עריות שבתורה אין צריכות הימנו גט חוץ מאשת איש שנשאת על פי ב"ד ור"ע מוסיף אף אשת אח ואחות אשה וכיון דאמר ר"ע בעיא גט ממילא איתסרא עליה דהויא לה אחות גרושתו
5 Es wird nämlich gelehrt: Bei allen Unzuchtfällen, von denen sie sprechen, ist kein Scheidebrief erforderlich, ausgenommen der Fall, wenn eine Ehefrau auf die Entscheidung des Gerichtes hin geheiratet hat. R. A͑qiba fügt noch die Frau seines Bruders und die Schwester seiner Frauhinzu. Da R. A͑qiba sagt, sie benötige eines Scheidebriefes, so wird jene verboten, denn sie ist die Schwester seiner Geschiedenen. –
ו ולאו איתמר עלה א"ר גידל א"ר חייא בר יוסף אמר רב האי אשת אח היכי דמי כגון שקדש אחיו את האשה והלך למדינת הים ושמע שמת אחיו ועמד ונשא את אשתו דאמרי אינשי הך קמא תנאה הוה ליה בקידושין והאי שפיר נסיב
6 Hierzu wurde ja gelehrt: R. Gidel sagte im Namen des R. Ḥija b. Joseph im Namen Rabhs: Hinsichtlich der Frau seines Bruders gilt dies von dem Falle, wenn sein Bruder sich eine Frau angetraut hat und nach dem Überseelande verreist ist, und er, als er hörte, sein Bruder sei gestorben, seine Frau heiratete. Die Leute sagen dann, der erste hatte bei der Antrauung irgend eine Klausel, und dieser heiratete gesetzmäßig.
ז והאי אחות אשה נמי היכי דמי כגון שקידש את אשה והלכה למדינת הים ושמע שמתה עמד ונשא את אחותה דאמרי אינשי הך קמייתא תנאי הוה ליה בקדושיה והא שפיר נסיב אלא נשואין מי איכא למימר תנאה הוה ליה בנשואין
7 Und auch hinsichtlich der Schwester seiner Frau gilt dies von dem Falle, wenn er sich eine Frau angetraut hat, und sie nach dem Überseelande verreist ist, und er, als er hörte, sie sei gestorben, ihre Schwester heiratete. Die Leute sagen dann, bei der Antrauung der ersten hatte er irgend eine Klausel, und diese heiratete er gesetzmäßig. Aber kann man etwa bei der Heirat sagen, er hatte dabei irgend eine Klausel!?
ח אמר ליה רב אשי לרב כהנא אי ר' עקיבא ליתני נמי חמותו דהא שמעינן ליה לר"ע דאמר חמותו לאחר מיתה לאו בשרפה
8 R. Aši sprach zu R. Kahana: Sollte er, wenn [die Mišna] die Ansicht R. A͑qibas vertritt, es auch von der Schwiegermutter lehren, denn wir wissen von R. A͑qiba, daß er der Ansicht ist, [auf den Verkehr] mit der Schwiegermutter nach dem Tode [seiner Frau] sei die Verbrennungsstrafe nicht gesetzt!?
ט דתניא (ויקרא כ, יד) באש ישרפו אותו ואתהן אותו ואת אחת מהן דברי ר' ישמעאל ר"ע אומר אותו ואת שתיהן
9 Es wird nämlich gelehrt: <i>Im Feuer verbrenne man ihn und sie</i>, ihn und einevon ihnen – so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt: ihn und sie, beide.
י בשלמא לאביי דאמר משמעות דורשין איכא בינייהו דר' ישמעאל סבר חדא כתיב ור' עקיבא סבר תרתי כתיב שפיר
10 Allerdings erklärt Abajje, zwischen ihnen bestehe ein Unterschied nur hinsichtlich der Auslegung, nach R. Jišma͑él spreche die Schrift nur von einer und nach R. A͑qiba spreche sie von beiden,
יא אלא לרבא דאמר חמותו לאחר מיתה איכא בינייהו ליתני נמי חמותו
11 nach Raba aber, welcher sagt, ein Unterschied bestehe zwischen ihnen hinsichtlich der Schwiegermutter nach dem Tode [seiner Frau], sollte er es auch von der Schwiegermutter lehren!?
יב אמר ליה נהי דמיעטה קרא משרפה מאיסורא מי מיעטה קרא
12 Dieser erwiderte: Zugegeben, daß die Schrift sie von der Verbrennungsstrafe ausgeschieden hat, aber hat sie sie etwa vom Verbote ausgeschieden!? –
יג ותאסר בשכיבה דאחותה מידי דהוה אאשה שהלך בעלה למ"ה לא דמי אשתו דבמזיד אסירא מדאוריי' בשוגג גזרו בה רבנן
13 Sollte sie ihm durch die Beiwohnung ihrer Schwester verboten werden, wie die Frau, deren Mann nach dem Überseelande verreist war!? – Es ist nicht gleich; bei seiner Frau, die bei Vorsätzlichkeit ihm nach der Tora verboten ist, haben die Rabbanan bei Versehen ein Verbot angeordnet,