Yevamot 40

Kapitel 40

א מסתברא חייבי לאוין תפסי בהו קדושין חייבי כריתות לא תפסי בהו קדושין
1 Dies ist einleuchtend, denn bei den mit einem Verbote belegten ist die Trauung gültig, bei den mit der Ausrottung belegten aber ist die Trauung ungültig.
ב מתיב רבא איסור מצוה ואיסור קדושה בא עליה או חלץ לה נפטרה צרתה ואי ס"ד חייבי לאוין מדאורייתא לחליצה רמיא לייבום לא רמיא כי בא עליה אמאי נפטרה צרתה
2 Raba wandte ein: Wenn er der wegen eines Gebotes oder wegen der Standesheiligkeit verbotenen beigewohnt oder an ihr die Ḥaliça vollzogen hat, so ist ihre Nebenbuhlerin entbunden. Wieso ist, wenn du sagst, an der mit einem Verbote belegten sei nach der Tora die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen, wenn er ihr beigewohnt hat, die Nebenbuhlerin entbunden!?
ג הוא מותיב לה והוא מפרק לה לצדדין קתני בא עליה אאיסור מצוה חלץ לה אאיסור קדושה
3 Er richtete diesen Einwand und er selber erklärte es auch; er lehrt es beziehungsweise: beigewohnt, der wegen eines Verbotes verbotenen, die Ḥaliça vollzogen, an der wegen der Standesheiligkeit verbotenen.
ד מתיב רבא פצוע דכא וכרות שפכה סריס אדם והזקן או חולצין או מייבמין כיצד מתו ולהם אחים ולהם נשים ועמדו אחין ועשו מאמר בנשותיהן ונתנו גט וחלצו מה שעשו עשו ואם בעלו קנו
4 Raba wandte ein: Wem die Hoden zerquetscht sind oder die Harnröhre durchschnitten ist, der [durch Menschen] Kastrierte und der Greis können die Ḥaliça oder die Schwagerehe vollziehen. Und zwar: wenn diese gestorben sind und Brüder und Frauen hinterlassen haben, so ist, wenn die Brüder an ihre Frauen die Eheformel gerichtet, ihnen einen Scheidebrief gegeben oder an ihnen die Ḥaliça vollzogen haben, ihre Handlung gültig; haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet.
ה מתו אחים ועמדו הם ועשו מאמר בנשותיהן ונתנו גט או שחלצו מה שעשו עשו ואם בעלו קנו ואסור לקיימן משום שנאמר (דברים כג, ב) לא יבא פצוע דכא ואי סלקא דעתך חייבי לאוין מדאורייתא לחליצה רמיא לייבום לא רמיא אם בעלו אמאי קנו
5 Wenn die Brüder gestorben sind und diese an die Frauen die Eheformel gerichtet, ihnen einen Scheidebrief gegeben oder an ihnen die Ḥaliça vollzogen haben, so ist ihre Handlung gültig; haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet, jedoch dürfen sie sie nicht behalten, denn es heißt: <i>es komme keiner, dessen Hoden zerquetscht</i>. Wieso sind sie ihnen, wenn du sagst, an der mit einem Verbote belegten sei nach der Tora die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen, durch die Beiwohnung angeeignet!?
ו אלא אמר רבא אלמנה מן האירוסין נמי עשה ולא תעשה הוא דכתיב (ויקרא כא, ו) קדושים יהיו לאלהיהם
6 Vielmehr, erklärte Raba, auch hinsichtlich der Witwe aus der Verlobung besteht ein Gebot und ein Verbot, denn es heißt: <i>heilig sollen sie ihrem Gott sein</i>. —
ז ממזרת ונתינה מאי איכא למימר כתיב (ויקרא יא, מד) והתקדשתם
7 Wie ist es hinsichtlich des Hurenkindes und der Nethina zu erklären? — Es heißt: <i>heiliget euch</i>. —
ח אי הכי כל התורה כולה נמי עשה ולא תעשה הוא דכתיב והתקדשתם אלא אמר רבא גזירה אלמנה מן האירוסין אטו אלמנה מן הנשואין
8 Demnach besteht ja auch hinsichtlich der ganzen Tora ein Gebot und ein Verbot, denn es heißt: <i>heiliget euch</i>!? Vielmehr, erklärte Raba, die Witwe aus der Verlobung mit Rücksicht auf die Witwe aus der Heirat. —
ט ממזרת ונתינה מאי איכא למימר גזירה במקום מצוה אטו שלא במקום מצוה
9 Wie ist es hinsichtlich des Hurenkindes und der Nethina zu erklären? — Im Falle des Gebotes mit Rücksicht auf einen Fall, wo dies kein Gebot ist. —
י אלא מעתה אשת אחיו מאביו לא תתייבם גזירה משום אשת אחיו מאמו ייבום בנחלה תלא רחמנא מידע ידיע
10 Demnach sollte an der Frau seines Bruders väterlicherseits mit Rücksicht auf die Frau seines Bruders mütterlicherseits die Schwagerehe nicht vollzogen werden!? — Der Allbarmherzige hat die Schwagerehe mit der Erbschaft verbunden, somit ist es bekannt. —
יא אשה שאין לה בנים לא תתייבם גזירה משום אשה שיש לה בנים בבנים תלא רחמנא מידע ידיע
11 Sollte doch an der kinderlosen Frau die Schwagerehe nicht vollzogen werden, mit Rücksicht auf die, die Kinder hat!? — Der Allbarmherzige hat es vom Kinderhaben abhängig gemacht, somit ist es bekannt. —
יב אשת אחיו שהיה בעולמו לא תתייבם גזרה משום אשת אחיו שלא היה בעולמו בישיבה תלא רחמנא מידע ידיע
12 Sollte doch an der Frau seines gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders die Schwagerehe nicht vollzogen werden, mit Rücksicht auf den nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruder!? — Der Allbarmherzige hat es vom Weilen abhängig gemacht, somit ist es bekannt. —
יג כל הנשים לא תתייבמנה גזרה משום אילונית לא שכיחא ממזרת ונתינה נמי לא שכיחא
13 Sollte doch die Schwagerehe an keiner Frau vollzogen werden, mit Rücksicht auf die Sterile!? — Diese ist selten. — Auch Hurenkind und Nethina sind ja selten!? —
יד אלא אמר רבא גזרה ביאה ראשונה אטו ביאה שניה
14 Vielmehr, erklärte Raba, dies ist bei der ersten Beiwohnung mit Rücksicht auf die zweite Beiwohnung angeordnet worden.
טו תניא נמי הכי אם בעלו קנו בביאה ראשונה ואסור לקיימן בביאה שניה
15 Desgleichen wird auch gelehrt: Haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet, durch die erste Beiwohnung; jedoch dürfen sie sie nicht behalten, zur zweiten Beiwohnung.
טז הדר אמר רבא ואיתימא רב אשי לאו מילתא היא דאמרי דאמר ריש לקיש כל מקום שאתה מוצא עשה ולא תעשה אם אתה יכול לקיים שניהם מוטב ואם לאו יבא עשה וידחה את לא תעשה הכא נמי אפשר בחליצה דמקיים עשה ולא תעשה
16 Später sagte Raba, manche sagen, R. Aši: Das, was ich gesagt habe, ist nichts. Reš Laqiš sagte: Wenn irgendwo ein Gebot und ein Verbot zusammenstoßen, so ist, wenn man beide halten kann, dies zu bevorzugen, wenn aber nicht, so komme das Gebot und verdränge das Verbot. Ebenso ist es hierbei durch die Ḥaliça möglich, das Gebot und das Verbot zu halten.
יז מיתיבי ואם בעלו קנו תיובתא:
17 Man wandte ein: Haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet!? — Eine Widerlegung.
יח איתמר ביאת כהן גדול באלמנה רבי יוחנן ור' אלעזר חד אמר אינה פוטרת צרתה וחד אמר פוטרת צרתה
18 Es wurde gelehrt: Über den vom Hochpriester an der Witwe vollzogenen Beischlaf [streiten] R. Joḥanan und R. Elea͑zar; einer sagt, dies entbinde ihre Nebenbuhlerin nicht, und einer sagt, dies entbinde ihre Nebenbuhlerin.