ה מתו אחים ועמדו הם ועשו מאמר בנשותיהן ונתנו גט או שחלצו מה שעשו עשו ואם בעלו קנו ואסור לקיימן משום שנאמר (דברים כג, ב) לא יבא פצוע דכא ואי סלקא דעתך חייבי לאוין מדאורייתא לחליצה רמיא לייבום לא רמיא אם בעלו אמאי קנו
5 Wenn die Brüder gestorben sind und diese an die Frauen die Eheformel gerichtet, ihnen einen Scheidebrief gegeben oder an ihnen die Ḥaliça vollzogen haben, so ist ihre Handlung gültig; haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet, jedoch dürfen sie sie nicht behalten, denn es heißt: <i>es komme keiner, dessen Hoden zerquetscht</i>. Wieso sind sie ihnen, wenn du sagst, an der mit einem Verbote belegten sei nach der Tora die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen, durch die Beiwohnung angeeignet!?