Yevamot 65

Kapitel 65

א במאי קמיפלגי באיסור כולל ואליבא דר' יוסי רבי חייא סבר רבי יוסי באיסור כולל מיחייב תרתי בר קפרא סבר לא מיחייב אלא חדא
1 Worin besteht ihr Streit? — [Sie streiten] über das einbegreifende Verbot nach R. Jose. R. Ḥija ist der Ansicht, nach R. Jose sei man wegen des einbegreifenden Verbotes zweimal schuldig, und Bar Qappara ist der Ansicht, man sei nur einmal schuldig. —
ב ומאי איסור כולל איכא הכא בשלמא זר מעיקרא שרי במלאכה ואסור בעבודה אתיא לה שבת מגו דקא מיתסר במלאכה מיתסר נמי בעבודה
2 Wieso ist es hierbei ein einbegreifendes Verbot? Allerdings bei einem Gemeinen: vorher war ihm die Arbeit erlaubt und der Tempeldienst verboten, und durch das Hinzukommen des Šabbaths ist ihm die Arbeit verboten worden, somit auch der Tempeldienst.
ג בעל מום מעיקרא שרי באכילה ואסור בעבודה איטמי ליה מגו דקא מיתסר באכילה מיתסר נמי בעבודה אלא מליקה בבת אחת היא דמשכחת לה באיסור כולל לא משכחת לה
3 Desgleichen beim Gebrechenbehafteten: vorher war ihm das Essen erlaubt und der Tempeldienst verboten, und durch das Hinzukommen der Unreinheit ist ihm das Essen verboten worden, somit auch der Tempeldienst. Beim Abgekniffenen aber tritt ja das Verbot gleichzeitig und nicht einbegreifend ein!? —
ד אלא קמיפלגי באיסור בבת אחת ואליבא דר' יוסי רבי חייא סבר רבי יוסי באיסור בת אחת מיחייב תרתי ובר קפרא סבר לא מיחייב אלא חדא
4 Vielmehr, sie streiten über die gleichzeitig eintretenden Verbote nach R. Jose. R. Ḥija ist der Ansicht, nach R. Jose sei man wegen gleichzeitig eintretender Verbote zweimal schuldig, und Bar Qappara ist der Ansicht, man sei nur einmal schuldig. —
ה והכא מאי איסור בת אחת איכא הכא זר ששימש בשבת כגון דאייתי שתי שערות בשבת דהויא להו זרות ושבת בהדי הדדי
5 Wieso treten hierbei die Verbote gleichzeitig ein? — Beim Gemeinen, der am Šabbath den Tempeldienst verrichtet hat, wenn er an diesem Šabbath zwei Haare bekommen hat; [Dienst eines] Gemeinen und [Entweihung des] Šabbaths treten gleichzeitig ein.
ו בעל מום נמי כגון דאייתי שתי שערות ואיטמי ליה דהויא ליה בעל מום וטומאה בהדי הדדי א"נ שחתך אצבעו בסכין טמאה
6 Desgleichen beim Gebrechenbehafteten, wenn er während der Unreinheit zwei Haare bekommen hat; Gebrechenschaft und Unreinheit treten gleichzeitig ein. Oder auch, wenn er sich den Finger mit einem unreinen Messer abgeschnitten hat. —
ז בשלמא לרבי חייא כי אתנייה לדידיה אליבא דר' יוסי כי אתנייה לבר קפרא אליבא דר"ש אלא לבר קפרא ר' חייא שקורי קא משקר
7 Allerdings ist nach R. Ḥija zu erklären, Rabbi habe ihn nach R. Jose und Bar Qappara nach R. Šimo͑n gelehrt, nach Bar Qappara aber müßte ja R. Ḥija falsch [geschworen] haben!? —
ח אלא קמיפלגי באיסור בת אחת ואליבא דר"ש בשלמא לר' חייא קא מישתבע לאפוקי לר' שמעון מחזקיה אלא לבר קפרא למה ליה לאשתבועי קשיא
8 Vielmehr, sie streiten über gleichzeitig eintretende Verbote nach R. Šimo͑n. — Allerdings schwor R. Ḥija, um die Ansicht R. Šimo͑ns aus ihrer Festigkeit zu bringen, wozu aber brauchte Bar Qappara zu schwören!? — Ein Einwand. —
ט בשלמא לבר קפרא כי אתנייה רבי לדידיה אליבא דר' שמעון כי אתנייה לרבי חייא אליבא דרבי יוסי אלא לרבי חייא בר קפרא שקורי קא משקר
9 Allerdings ist nach Bar Qappara zu erklären, Rabbi habe ihn nach R. Šimo͑n und R. Ḥija nach R. Jose gelehrt, nach R. Ḥija aber müßte ja Bar Qappara falsch [geschworen] haben!? —
י אמר לך ר' חייא כי אתנייה רבי לדידיה תרתי לפטור אתנייה
10 R. Ḥija kann dir erwidern. Rabbi lehrte es hinsichtlich zweier Fälle, daß man frei sei,