Yevamot 76

Kapitel 76

א זיקת נשואה עושה ספק נשואה
1 und die Gebundenheit der Verheirateten mache sie zur zweifelhaft Verheirateten.
ב זיקת ארוסה עושה ספק ארוסה דאי ס"ד ודאי ארוסה מודים ב"ה שמוכרת ונותנת וקיים
2 Die Gebundenheit der Verlobten macht sie zur zweifelhaft Verlobten; wieso pflichtet, wenn man sagen wollte, zur sicher Verlobten, die Schule Hillels bei, daß sie rechtskräftig verkaufen und verschenken dürfe,
ג והתנן נפלו לה נכסים משנתארסה ב"ש אומרים תמכור וב"ה אומרים לא תמכור אלו ואלו מודים שאם מכרה ונתנה קיים אלא ש"מ זיקת ארוסה עושה ספק ארוסה
3 wir haben ja gelernt, daß, wenn ihr nach der Verlobung Güter zugefallen sind, sie diese, wie die Schule Šammajs sagt, verkaufen, und wie die Schule Hillels sagt, nicht verkaufen dürfe, und beide beipflichten, daß, wenn sie verkauft oder verschenkt hat, es rechtskräftig sei!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß die Gebundenheit der Verlobten sie zur zweifelhaft Verlobten mache.
ד זיקת נשואה עושה ספק נשואה דאי ס"ד ודאי נשואה ב"ש אומרים יחלוקו יורשי הבעל עם יורשי האב
4 Die Gebundenheit der Verheirateten macht sie zur zweifelhaft Verheirateten; wieso sagt, wenn man sagen wollte, zur sicher Verheirateten, die Schule Šammajs, daß die Erben des Ehemannes mit den Erben ihres Vaters teilen,
ה והתנן נפלו לה נכסים משנישאת אלו ואלו מודים שאם מכרה ונתנה שהבעל מוציא מיד הלקוחות אלא שמע מינה זיקת נשואה עושה ספק נשואה
5 wir haben ja gelernt, daß, wenn ihr nach der Verheiratung Güter zugefallen sind, diese und jene übereinstimmen, der Ehemann könne sie, wenn sie verkauft oder verschenkt hat, den Käufern abnehmen!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß die Gebundenheit der Verheirateten sie zur zweifelhaft Verheirateten mache.
ו אמר ליה רבה אדמפלגי בגופה ולאחר מיתה לפלגו בחייה ולפירות
6 Rabba sprach zu ihm: Weshalb streiten sie demnach über [die Güter] selbst nach ihrem Tode, sollten sie doch über die Früchte bei ihren Lebzeiten streiten!?
ז אלא אמר רבה אידי ואידי דנפלה כשהיא נשואה וזיקת נשואה עושה ספק נשואה רישא דאיהי קיימא הוה לה איהי ודאי ואינהו ספק ואין ספק מוציא מידי ודאי
7 Vielmehr, erklärte Rabba, gelten beide von dem Falle, wenn sie ihm als Verheiratete zugefallen ist, und die Gebundenheit der Verheirateten macht sie zur zweifelhaft Verheirateten. Im Anfangsatze, wenn sie lebt, ist sie entschieden [Besitzerin], während es hinsichtlich jener zweifelhaft ist, und das Zweifelhafte bringt nichts aus dem Besitze des Entschiedenen,
ח סיפא דמתה הללו באין לירש והללו באין לירש ויחלוקו
8 im Schlußsatze aber, wenn sie gestorben ist, kommen beide Parteien als Erben, daher teilen sie.
ט איתיביה אביי ולב"ש אין ספק מוציא מידי ודאי והתנן נפל הבית עליו ועל אביו עליו ועל מורישיו והיו עליו כתובת אשה וב"ח
9 Abajje wandte gegen ihn ein: Bringt denn nach der Schule Šammajs das Zweifelhafte nichts aus dem Besitze des Entschiedenen, wir haben ja gelernt: Wenn über einem, der die Morgengabe seiner Frau oder eine Geldschuld zu bezahlen hat, und seinem Vater, oder über ihm und seinem Vererber ein Haus eingestürzt ist,
י יורשי האב אומרים הבן מת ראשון ואחר כך מת האב וב"ח אומר האב מת ראשון ואח"כ מת הבן
10 und die Erben des Vaters sagen, der Sohn sei zuerst und nachher der Vater gestorben, und der Gläubiger sagt, der Vater sei zuerst und nachher der Sohngestorben,
יא ב"ש אומרים יחלוקו וב"ה אומרים נכסים בחזקתן
11 so ist, wie die Schule Šammajs sagt, zu teilen; die Schule Hillels sagt, die Güter bleiben bei ihrem Besitzer.
יב והא הכא יורשי האב ודאי וב"ח ספק וקאתי ספק ומוציא מידי ודאי
12 Hierbei ist es ja hinsichtlich der Erben des Vaters entschieden, und hinsichtlich des Gläubigers zweifelhaft, und das Zweifelhafte bringt aus dem Besitze des Entschiedenen!? –
יג קסברי ב"ש שטר העומד לגבות כגבוי דמי
13 Die Schule Šammajs ist der Ansicht, der zur Einforderung stehende Schuldschein gelte als eingefordert. –
יד ומנא תימרא דתנן מתו בעליהן עד שלא שתו ב"ש אומרים נוטלות כתובתן ואינן שותות וב"ה אומרים או שותות או לא נוטלות כתובתן
14 Woher entnimmst du dies? – Wir haben gelernt: Ist ihr Mann gestorben, bevor sie getrunken hat, so erhält sie, wie die Schule Šammajs sagt, ihre Morgengabe und braucht nicht zu trinken; die Schule Hillels sagt, entweder sie trinke oder sie erhält nicht ihre Morgengabe. –
טו או שותות (במדבר ה, טו) והביא האיש את אשתו אמר רחמנא וליכא אלא מתוך שלא שותות לא נוטלות כתובתן
15 Wieso trinken, der Allbarmherzige sagt ja: <i>so bringe der Mann seine Frau,</i> was hierbei nicht der Fall ist!? – Vielmehr, da sie nicht trinken, erhalten sie ihre Morgengabe nicht.
טז והא הכא דספק הוא ספק זנאי ספק לא זנאי וקאתי ספק ומוציא מידי ודאי אלא ש"מ שטר העומד לגבות כגבוי דמי
16 Hierbei besteht ja ein Zweifel, denn es ist zweifelhaft, ob sie die Ehe gebrochen hat oder nicht, und das Zweifelhafte bringt aus dem Besitze des Entschiedenen. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß der zur Einforderung stehende Schuldschein als eingefordert gilt. –
יז ואביי לותביה מהא דלמא כתובת אשה שאני משום חינא
17 Sollte doch Abajje seinen Einwand hieraus erheben!? – Vielleicht ist es bei der Morgengabe anders, wegen der Liebesbezeugung. –
יח ולותביה כתובה דמתניתין
18 Sollte er seinen Einwand erheben aus dem Falle von der Morgengabe in unserer Mišna!? –
יט לא פליגי ולא והא קתני מתה מה יעשה בכתובתה ובנכסים הנכנסים ויוצאין עמה ב"ש אומרים יחלוקו יורשי הבעל עם יורשי האב וב"ה אומרים נכסים בחזקתן
19 Hierüber streiten sie nicht. – Etwa nicht, er lehrt ja: Was geschieht, wenn sie stirbt, mit ihrer Morgengabe und den mit ihr ein- und ausgehenden Gütern? Die Schule Šammajs sagt, die Erben des Ehemannes teilen mit den Erben ihres Vaters, und die Schule Hillels sagt, die Güter bleiben bei ihren Besitzern!? –
כ הכי קאמר מתה מה יעשה בכתובתה ושבקה נכסים הנכנסים והיוצאים עמה ב"ש אומרים יחלוקו יורשי הבעל עם יורשי האב וב"ה אומרים נכסים בחזקתן
20 Er meint es wie folgt: Was geschieht mit ihrer Morgengabe? [Sodann:] die mit ihr ein- und ausgehenden Güter teilen, wie die Schule Šammajs sagt, die Erben des Ehemannes mit den Erben ihres Vaters; die Schule Hillels sagt, die Güter bleiben bei ihren Besitzern.
כא אמר רב אשי מתני' נמי דיקא דקתני יחלוקו יורשי הבעל עם יורשי האב ולא קתני יורשי האב עם יורשי הבעל ש"מ
21 R. Aši sagte: Dies ist auch aus der Mišna zu beweisen, denn sie lehrt: die Erben des Ehemannes teilen mit den Erben ihres Vaters, nicht aber: die Erben ihres Vaters teilen mit den Erben des Ehemannes, Schließe hieraus.
כב אביי אמר רישא דנפלו לה כשהיא שומרת יבם סיפא דנפלו לה כשהיא תחתיו דבעל
22 Abajje erklärte: Der Anfangsatz gilt von dem Falle, wenn [die Güter] ihr zufielen, als sie Anwärterin der Schwagerehe war, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn sie ihr zufielen, als sie noch bei ihrem Ehemanne war.