Arakhin 43

Kapitel 43

א תנו רבנן שום היתומים שלשים יום ושום ההקדש ששים יום דברי רבי מאיר רבי יהודה אומר שום היתומים ששים יום ושום ההקדש תשעים יום וחכמים אומרים אחד זה ואחד זה ששים יום אמר רב חסדא אמר אבימי הלכה שום היתומים ששים יום
1 Die Rabbanan lehrten: Die Schätzung von Waisengut währt dreißig Tage, die Schätzung von Heiligengut währt sechzig Tage — so R. Meír. R. Jehuda sagt, die Schätzung von Waisengut währe sechzig Tage und die Schätzung von Heiligengut währte neunzig Tage. Die Weisen sagen, dieses und jenes sechzig Tage.
ב יתיב רבי חייא בר אבין וקאמר להא שמעתא אמר ליה רב נחמן בר יצחק לרבי חייא בר אבין ששים קאמרת או שלשים קאמרת אמר ליה ששים דיתומים או דהקדש אמר ליה דיתומים
2 R. Ḥisda sagte im Namen Abimis: Die Halakha ist: die Schätzung von Waisengut währt sechzig Tage. R. Ḥija b. Abin saß und trug diese Lehre vor. Da sprach R. Naḥman b. Jiçḥaq zu R. Ḥija b. Abin: Sagtest du sechzig, oder sagtest du dreißig? Dieser erwiderte: Sechzig. — Waisengut oder Heiligengut? Dieser erwiderte: Waisengut. —
ג כרבי מאיר או כרבי יהודה אמר ליה כרבי מאיר והא רבי מאיר שלשים קאמר
3 Nach R. Meír oder nach R. Jehuda? Dieser erwiderte: Nach R. Meír. — R. Meír sagte ja aber dreißig!?
ד אמר ליה הכי אמר רב חסדא מאבימי קולפי טאבי בלעי עלה דהא שמעתא בא להכריז רצופים שלשים
4 Dieser erwiderte: Folgendes sagte R. Ḥisda: Tüchtige Schläge erhielt ich von Abimi wegen dieser Lehre. Erfolgt die Ausbietung ununterbrochen, dann dreißig [Tage],
ה בשני ובחמישי ששים ואע"ג דכי חשיב להו מר ליומי הכרזה לא הוו אלא תמניסר יומי כיון דמשכא מילתא שמעי אינשי
5 wenn aber am Montag und am Donnerstag, dann sechzig, obgleich es, wenn man die Ausbietungstage zusammenzählt, nur achtzehn sind, denn da es sich hinzieht, erfahren es die Leute.
ו אמר רב יהודה אמר רב אסי אין נזקקין לנכסי יתומים אלא אם כן היתה רבית אוכלת בהן ורבי יוחנן אומר או לשטר שיש בו רבית או לכתובת אשה משום מזוני
6 R. Jehuda sagte im Namen R. Ašis: Man greife das Vermögen der Waisen nur dann an, wenn Zinsen daran zehren. Und R. Joḥanan sagte, entweder wegen eines Schuldscheines mit Zinsen, oder wegen der Morgengabe einer Frau, wegen ihres Unterhaltes. —
ז ורב אסי מ"ט לא אמר לכתובת אשה דהא תקינו ליה רבנן מעשה ידיה ואידך זימנין דלא ספקה
7 Weshalb sagt R. Asi nicht, wegen der Morgengabe einer Frau? — Die Weisen haben ihm ja ihrer Hände Arbeit zugesprochen. — Und der andre!? — Oft reicht sie nicht. —
ח תנן שום היתומים שלשים יום ושום ההקדש ששים יום ומכריזין בבקר ובערב במאי עסקינן אילימא בבעל חוב עובד כוכבים מי ציית אלא פשיטא בבעל חוב ישראל אי דקאכיל ריביתא מי שבקינן ליה ואלא דלא קאכיל ריביתא וקתני נזקקין
8 Wir haben gelernt: Die Schätzung von Waisengut währt dreißig Tage, die Schätzung von Heiligengut währt sechzig Tage, und die Ausbietung erfolgt morgens und abends. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es ein nichtjüdischer Gläubiger ist, so gehorcht er ja nicht, doch wohl ein jisraélitischer Gläubiger, und wenn ferner Zinsen daran zehren, so läßt man es ja nicht zu, doch wohl, wenn keine Zinsen daran zehren, und er lehrt, daß man angreife.
ט בשלמא לרבי יוחנן מוקי לה בכתובת אשה אלא לרב אסי קשיא אמר לך רב אסי ולרבי יוחנן מי ניחא מי שבקינן מזוני דודאי קא מפסדא ונקטינן הכרזה דלא ידעינן אי מרווחינן אי לא מרווחינן
9 Allerdings kann R. Joḥanan es auf die Morgengabe einer Frau beziehen, gegen R. Asi aber ist dies ja ein Einwand!? — R. Asi kann dir erwidern: stimmt es denn nach R. Joḥanan: wieso lassen wir den Unterhalt, wodurch sie entschieden Schaden erleiden, und verlassen uns auf die Ausbietung, von der wir nicht wissen, ob sie dadurch gewinnen oder nicht!? —
י הא לא קשיא בתובעת כתובתה בב"ד כדרב יהודה אמר שמואל דאמר רב יהודה אמר שמואל התובעת כתובתה בב"ד אין לה מזונות
10 Dies ist kein Einwand; wenn sie ihre Morgengabe durch das Gericht einfordert. Dies nach R. Jehuda im Namen Šemuéls, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Fordert sie ihre Morgengabe durch das Gericht ein, so erhält sie keinen Unterhalt. —
יא אי הכי איזדקוקי לא מיזדקקינן לה אלא כיון דאיזדקקינן לה מעיקרא מיזדקקין לה לבסוף
11 Demnach braucht man sich ja mit ihr nicht zu befassen!? — Vielmehr, da man sich mit ihr vorher befaßt hat, befaßte man sich mit ihr auch nachher. —
יב מ"מ לרב אסי קשיא לעולם בבעל חוב עובד כוכבים שקיבל עליו לדון בדיני ישראל
12 Aber immerhin ist dies ja ein Einwand gegen R. Asi!? — Tatsächlich gilt dies von einem nichtjüdischen Gläubiger, wenn er aber auf sich genommen hat, sich einem jisraélitischen Gerichte zu unterwerfen. —
יג אי הכי רבית נמי לא לישקול שקיבל עליו לזו ולא קיבל עליו לזו
13 Demnach sollte er auch keine Zinsen nehmen!? — Wenn er das eine auf sich genommen hat, das andre aber nicht auf sich genommen hat. —
יד ת"ש אין נפרעין מנכסי יתומים אלא מן הזיבורית במאי עסקינן אילימא בבעל חוב עובד כוכבים מי צאית אלא פשיטא בבעל חוב ישראל אי אכיל ריביתא מי שבקינן ליה אלא דלא אכיל ריביתא וקתני נזקקין
14 Komm und höre: Von Gütern der Waisen kann man nur Schlechtes einfordern. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es ein nichtjüdischer Gläubiger ist, so gehorcht er ja nicht, doch wohl ein jisraélitischer Gläubiger; und wenn ferner Zinsen daran zehren, so läßt man es ja nicht zu, doch wohl, wenn keine Zinsen daran zehren, und er lehrt, daß man sich damit befasse.
טו בשלמא לרבי יוחנן מוקי לה בכתובת אשה אלא לרב אסי קשיא אמר לך רב אסי ולרבי יוחנן מי ניחא אי כתובה מאי איריא מיתמי אפילו מיניה דידיה נמי בזיבורית
15 Allerdings kann R. Joḥanan es auf die Morgengabe einer Frau beziehen, gegen R. Asi ist dies ja aber ein Einwand? — R. Asi kann dir erwidern: stimmt es denn nach R. Joḥanan: wenn es sich um die Morgengabe handelt, so gilt dies ja nicht nur von Waisen, auch von ihm selber hat sie ja nur Schlechtes zu beanspruchen? —
טז הא לא קשיא ר"מ היא דאמר כתובת אשה בבינונית ומיתמי בזיבורית
16 Das ist kein Einwand, dies nach R. Meír, welcher sagt, die Morgengabe sei vom Mittelmäßigen einzufordern, von Waisen aber vom Schlechten.
יז מ"מ לרב אסי קשיא לעולם בבעל חוב עובד כוכבים שקיבל עליו לדון בדיני ישראל א"ה רבית נמי לא נישקול שקיבל לזו ולא קיבל עליו לזו
17 Gegen R. Asi aber ist dies ja ein Einwand!? — Tatsächlich gilt dies von einem nichtjüdischen Gläubiger, wenn er aber auf sich genommen hat, sich einem jisraélitischen Gerichte zu unterwerfen. — Demnach sollte er auch keine Zinsen nehmen!? — Wenn er das eine auf sich genommen hat, das andre aber nicht auf sich genommen hat. —
יח ת"ש ע"מ ליתן לאשה כתובתה ולבעל חוב חובו בשלמא בעל חוב בין מר ובין מר כדשנין
18 Komm und höre: Um der Frau ihre Morgengabe, beziehungsweise dem Gläubiger seine Schuld zu bezahlen. Allerdings dem Gläubiger seine Schuld, nach dem einen und nach dem anderen, wie wir erklärt haben,
יט אלא כתובתה בשלמא לר' יוחנן ניחא אלא לרב אסי קשיא
19 hinsichtlich der Morgengabe aber stimmt dies zwar nach R. Joḥanan, gegen R. Asi aber ist dies ja ein Einwand!? —
כ הכא במאי עסקינן כשחייב מודה השתא דאתית להכי כולהו נמי כשחייב מודה
20 Hier handelt es sich um den Fall, wenn der Schuldner dem zugestimmt hat. — Da du nun darauf gekommen bist, so sind auch all jene [Lehren] zu erklären, wenn der Schuldner dem zugestimmt hat.
כא מרימר אגבי כתובתה לגרושה מנכסי דיתמי א"ל רבינא לאמימר והאמר רב יהודה אמר רב אסי אין נזקקין לנכסי יתומין אלא א"כ היתה רבית אוכלת בהן רבי יוחנן אומר או לשטר שיש בו רבית או לכתובת אשה משום מזוני
21 Meremar ließ die Morgengabe einer Geschiedenen von Waisengütern einfordern; da sprach Rabina zu Amemar: R. Jehuda sagte ja im Namen R. Asis, man greife das Vermögen von Waisen nur dann an, wenn Zinsen daran zehren, und R. Joḥanan sagte, entweder wegen eines Schuldscheines mit Zinsen, oder wegen der Morgengabe einer Frau, wegen des Unterhaltes.
כב ואפי' רבי יוחנן לא קאמר אלא באלמנה דקמפסדא מזוני אבל גרושה לא
22 Und auch R. Joḥanan sagte es nur von einer Witwe, weil sie durch den Unterhalt Schaden erleiden, nicht aber von einer Geschiedenen.
כג אמר ליה הא אנן דרבי יוחנן משום חינא מתנינן לה
23 Dieser erwiderte: Wir erklärten die Lehre R. Joḥanans: wegen der Gunstbezeugung.
כד אמר רב נחמן מרישא לא הוה מיזדקיקנא לנכסי יתמי כיון דשמענא להא דרב הונא חברין משמיה דרב יתמי דאכלי דלא דידהו ליזלו בתר שיבקייהו מכאן ואילך מיזדקקנא
24 R. Naḥman sagte: Früher ließ ich Waisengüter unangetastet, nachdem ich aber gehört habe, was unser Genosse Hona im Namen Rabhs sagte, daß nämlich Waisen, die Fremdes verzehren, dem folgen mögen, der sie zurückgelassen hat, halte ich mich auch an solche. —
כה מעיקרא מאי טעמא לא אמר רב פפא פריעת בעל חוב מצוה ויתמי לא בני מיעבד מצוה נינהו רב הונא בריה דרב יהושע אמר אימר צררי אתפסיה
25 Weshalb nicht vorher? R. Papa erwiderte: Die Bezahlung des Gläubigers ist ein Gebot, und Waisen sind zur Ausübung von Geboten nicht angehalten. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Er hat ihm vielleicht Vermögensstücke eingehändigt. —
כו מאי בינייהו איכא בינייהו בשחייב מודה אי נמי שמתוה ומת בשמתיה
26 Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? — Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn der Schuldner es zugegeben hat. Oder auch, wenn man ihn in den Bann getan hat, und er im Banne gestorben ist.
כז שלחו מתם דשמתוה ומית בשמתיה והלכתא כרב הונא בריה דרב יהושע
27 Von dort ließen sie sagen: Wenn man ihn in den Bann getan hat und er im Barme gestorben ist. Die Halakha ist wie R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑. —