Arakhin 44

Kapitel 44

א תנן שום היתומים שלשים יום ושום ההקדש ששים יום ומכריזין בבקר ובערב במאי עסקינן אילימא בבעל חוב עובד כוכבים מי צאית אלא פשיטא בבעל חוב ישראל
1 Wir haben gelernt: Die Schätzung von Waisengut währt dreißig Tage, die Schätzung von Heiligengut währt sechzig Tage; die Ausbietung erfolgt morgens und abends. Von wem wird hier gesprochen: wollte man sagen, von einem nichtjüdischen Gläubiger, so gehorcht er ja nicht, doch wohl von einem jisraélitischen Gläubiger;
ב בשלמא לרב הונא בריה דרב יהושע מוקי לה בשחייב מודה אלא לרב פפא קשיא
2 allerdings kann R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, es auf den Fall beziehen, wenn der Schuldner es zugegeben hat; gegen R. Papa aber ist dies ja ein Einwand!? —
ג אמר לך רב פפא אי בעית אימא כתובה משום חינא ואי בעית אימא בבעל חוב עובד כוכבים שקיבל עליו לדון בדיני ישראל
3 R. Papa kann dir erwidern: wenn du willst, sage ich, dies gelte von der Morgengabe, wegen der Gunstbezeugung, und wenn du willst, sage ich, dies gelte von einem nichtjüdischen Gläubiger, der auf sich genommen hat, sich einem jisraélitischen Gerichte zu unterwerfen. —
ד אי קיבל עליו לינטר להו עד דגדלי שקיבל עליו לזו ולא קיבל עליו לזו
4 Wenn er es auf sich genommen hat, so warte er doch, bis sie erwachen sind!? — Wenn er das eine auf sich genommen hat, das andere aber nicht auf sich genommen hat. —
ה ת"ש על מנת ליתן לאשה כתובתה ולבעל חוב חובו במאי עסקינן אילימא בב"ח עובד כוכבים מי ציית אלא פשיטא בבעל חוב ישראל
5 Komm und höre: Um der Frau ihre Morgengabe, beziehungsweise dem Gläubiger seine Schuld zu bezahlen. In welchem Falle: ist es ein nichtjüdischer Gläubiger, so gehorcht er ja nicht, doch wohl ein jisraélitischer Gläubiger;
ו בשלמא לרב הונא בריה דרב יהושע מוקי לה בשחייב מודה אלא לרב פפא בשלמא כתובה משום חינא אלא בעל חוב קשיא
6 allerdings kann R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, es auf den Fall beziehen, wenn der Schuldner es zugibt, R. Papa aber kann zwar hinsichtlich der Morgengabe erklären, wegen der Gunstbezeugung, vom Gläubiger aber ist ja gegen ihn ein Einwand zu erheben!? —
ז לעולם בבעל חוב עובד כוכבים וכגון שקיבל עליו לדון בדיני ישראל אי קיבל עליו לינטר להו עד דגדלי שקיבל עליו לזו ולא קיבל עליו לזו
7 Tatsächlich gilt dies von einem nichtjüdischen Gläubiger, wenn er auf sich genommen hat, sich einem jisraélitischen Gerichte zu unterwerfen. — Wenn er es auf sich genommen hat, so warte er doch, bis sie erwachsen sind!? — Wenn er auf sich das eine genommen hat, das andere aber nicht auf sich genommen hat.
ח רבא אמר משום שובר א"ל רב הונא בריה דרב יהושע לרבא ומי חיישינן לשובר והתנן הנפרעת שלא בפניו לא תפרע אלא בשבועה
8 Raba erklärte: Wegen einer etwaigen Quittung. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu Raba: Berücksichtigen wir denn [das Vorhandensein] einer Quittung, wir haben ja gelernt: Die sich [ihre Morgengabe in ihres Ehemannes] Abwesenheit auszahlen läßt, erhält sie nur gegen Eid.
ט ואמר ר' אחא שר הבירה מעשה בא לפני ר' יצחק נפחא לאנטוכיא ואמר לא שנו אלא כתובת אשה משום חינא אבל בעל חוב לא ורבה אמר רב נחמן אפילו בעל חוב נמי
9 Hierzu sagte R. Aḥa der Burgfürst: Einst kam ein solcher Fall vor R. Jiçḥaq den Schmied in Antiochien, und er entschied, dies gelte nur von der Morgengabe der Frau, wegen der Gunstbezeugung, nicht aber von einem Gläubiger. Rabba aber sagte im Namen R. Naḥmans, dies gelte auch von einem Gläubiger.
י ואי חיישת לשובר התם נמי ניחוש א"ל התם כדאמרינן טעמא שלא יהא כל אחד נוטל מעותיו של חבירו והולך ויושב לו במדינת הים
10 Wenn man nun [das Vorhandensein] einer Quittung berücksichtigt, so sollte man dies auch da berücksichtigen!? Dieser erwiderte: Da aus dem Grunde, der angegeben wird: damit nicht einer das Geld eines andren nehme und sich in einem überseeischen Lande niederlasse.
יא אמר רבא הלכתא אין נזקקין לנכסי יתומין ואם אמר תנו נזקקין שדה זו ומנה זו נזקקין ואין מעמידין אפוטרופוס שדה סתם ומנה סתם נזקקין ומעמידין אפוטרופוס
11 Raba sagte: Die Halakha ist, man nehme Güter der Waisen nicht weg; hat aber [der Vater] ‘gebt’ gesagt, so nehme man weg. [Sagte er:] ‘dieses Feld’ oder ‘diese Mine’, so nehme man weg, und man bestelle [für die Waisen] keinen Vormund. [Sagte er aber] schlechthin ‘ein Feld’, oder schlechthin ‘eine Mine’, so nehme man weg, und man bestelle ihnen einen Vormund.
יב אמרי נהרדעי בכולהו נזקקין ומעמידין אפוטרופוס לבד מנמצאת שדה שאינה שלו דאחזוקי סהדי בשקרי לא מחזקינן
12 Die Nehardeẻnser sagten: In all diesen Fällen nehme man weg, und bestelle ihnen einen Vormund, ausgenommen der Fall, wenn es sich herausstellt, daß das Feld nicht ihm gehörte, denn wir halten die Zeugen nicht für lügenhaft.
יג אמר רב אשי הלכך אזדקוקי לא מזדקקינן דהא אמר רבא הלכתא אין נזקקין ואי מזדקקינן מוקמינן אפוטרופוס דאמרי נהרדעי בכולהו נזקקין ומעמידין אפוטרופוס לבד מנמצאת שדה שאינה שלו דאחזוקי סהדי בשקרי לא מחזקינן:
13 R. Aši sagte: Man nehme daher nicht weg, denn Raba sagte, die Halakha sei, man nehme nicht weg. Hat man weggenommen, so bestelle man ihnen einen Vormund, denn die Nehardeẻnser sagten, in all diesen Fällen nehme man weg und bestelle ihnen einen Vormund, außer in dem Falle, wenn es sich herausstellt, daß das Feld nicht ihm gehörte, denn wir halten die Zeugen nicht für lügenhaft.