ז והמקושרים והמנוענעין בבורות ובבתים ובשיחין ובמערות מותרין ובאילנות אסורין שמא יעלה ויתלוש והמקושרין והמנוענעין בכל מקום אסורין משום גזל
7 An denen etwas festgebunden ist, die befühlt worden sind, sind, wenn sie sich in Gewölben, Häusern, Graben oder Höhlen befinden, erlaubt, wenn aber auf Bäumen, verboten, weil man heraufsteigen und etwas abpflücken könnte. [Tauben,] an denen etwas festgebunden ist, oder die befühlt worden sind, sind überall als fremdes Eigentum verboten!?