Bekhorot 51

Kapitel 51

א הא בעל מום שרי אע"פ שלא התירו מומחה תנא כל היכא דלא התירו מומחה תם קרי ליה
1 Nur von einem fehlerfreien, wenn aber von einem fehlerbehafteten, ist es erlaubt, auch wenn ein Bewährter es nicht erlaubt hat!? – Was ein Bewährter nicht erlaubt hat, nennt der Autor fehlerfrei.
ב לימא כתנאי התולש צמר מבכור תם אע"פ שנולד בו מום ושחטו אסור בכור בעל מום שתלש ממנו ואח"כ מת עקביא בן מהללאל מתיר וחכמים אוסרים אמר רבי יהודה לא בזה התיר עקביא בן מהללאל אלא בשער בכור בעל מום שנשר והניחו בחלון ואחר כך שחטו בזה עקביא בן מהללאל מתיר וחכמים אוסרין
2 Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Wenn man Wolle von einem fehlerfreien Erstgeborenen ausrupft, so ist sie verboten, auch wenn es einen Leibesfehler bekommen und man es geschlachtet hat. Wenn man sie von einem fehlerbehafteten ausgerupft hat und es nachher verendet ist, so ist sie nach A͑qabja b. Mahalalél erlaubt und nach den Weisen verboten. R. Jehuda sprach: Nicht hierbei erlaubt es A͑qabja b. Mahalalél, sondern beim ausgefallenen Haare des fehlerbehafteten Erstgeborenen, das man aufs Fenster gelegt hat, wenn man es nachher geschlachtet hat. In diesem Falle erlaubt es A͑qabja b. Mahalalél und die Weisen verbieten es.
ג אמר רבי יוסי מודה אבא חלפתא בזה שהוא מותר אבל בייחוד אמרו חכמים יניחנו בחלון שמא יש תקוה שחטו דברי הכל מותר מת עקביא בן מהללאל מתיר וחכמים אוסרים
3 R. Jose sprach: Hierbei pflichtet mein Vater Ḥalaphta bei, daß es erlaubt sei, jedoch sagten die Weisen ausdrücklich, daß man es aufs Fenster lege, vielleicht gibt es eine Hoffnung, denn wenn man es schlachtet, ist es nach aller Ansicht erlaubt. Ist es verendet, so ist es nach A͑qabja b. Mahalalél erlaubt und nach den Weisen verboten.
ד ר' יוסי היינו תנא קמא אלא לאו התירו מומחה איכא בינייהו
4 R. Jose sagt ja dasselbe, was der erste Autor!? Wahrscheinlich streiten sie über den Fall, wenn ein Bewährter es erlaubt hat.
ה דתנא קמא סבר התירו מומחה אין ואי לא לא ואתא ר' יוסי למימר אע"ג דלא התירו מומחה
5 Der erste Autor ist der Ansicht, nur wenn ein Bewährter es erlaubt hat, sonst aber nicht, und hierzu sagte R. Jose, auch wenn ein Bewährter es nicht erlaubt hat.
ו אמר רבא לא דכולי עלמא אי התירו מומחה אין אי לא התירו לא ושלש מחלוקת בדבר דת"ק סבר פליגי במת והוא הדין לשחטו והאי דקמיפלגי במת להודיעך כחו דעקביא
6 Raba erwiderte: Nein, alle stimmen überein, nur wenn ein Bewährter es erlaubt hat, nicht aber, wenn ein Bewährter es nicht erlaubt hat, und hierbei gibt er drei Ansichten; der erste Autor ist der Ansicht, sie streiten über den Fall, wenn verendet, und dasselbe gilt auch, wenn geschlachtet, nur streiten sie über den Fall, wenn verendet, um die weitgehendere Ansicht A͑qabjas hervorzuheben.
ז ור' יהודה סבר במת דברי הכל אסור כי פליגי בשחטו ואתא ר' יוסי למימר בשחטו דברי הכל מותר כי פליגי במת
7 R. Jehuda ist der Ansicht, wenn verendet, seien alle der Ansicht, daß es verboten sei, und sie streiten nur über den Fall, wenn geschlachtet, und hierzu sagt R. Jose, wenn geschlachtet, seien alle der Ansicht, daß es erlaubt sei, und sie streiten nur, wenn verendet.
ח אמר רב נחמן הלכה כרבי יהודה הואיל ותנן בבחירתא כוותיה דתנן שער בכור בעל מום שנשר והניחו בחלון ואחר כך שחטו עקביא בן מהללאל מתיר וחכמים אוסרין
8 R. Naḥman sagte: Die Halakha ist wie R. Jehuda, weil mit ihm übereinstimmend in der Beḥirtha gelehrt wird. Da wird nämlich gelehrt: Wenn von einem fehlerbehafteten Erstgeborenen Haar ausgefallen ist, das man aufs Fenster gelegt hat, und man es nachher geschlachtet hat, so ist esnach A͑qabja b. Mahalalél erlaubt und nach den Weisen verboten.
ט אמר רב נחמן בר יצחק מתניתין נמי דיקא דתנן צמר המדולדל בבכור את שנראה עם הגיזה מותר ואת שאינו נראה אסור
9 R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Dies ist auch aus unsrer Mišna zu entnehmen, denn diese lehrt: Die gelockerte Wolle am Erstgeborenen ist, soweit sie [einheitlich] mit der Schurwolle erscheint, erlaubt, und was nicht [einheitlich] erscheint, verboten.
י מני אילימא ר' יוסי ובמאי אילימא בשחטו בין עקביא בין רבנן אידי ואידי משרא שרי
10 Nach wem: wenn nach R. Jose, in dem Falle, wenn geschlachtet, so ist ja sowohl nach A͑qabja als auch nach den Rabbanan beides erlaubt,
יא ואלא במת ואי רבנן אידי ואידי מיסר אסרי ואי עקביא איפכא מיבעיא ליה נראה עם הגיזה אסור דמיתה קאסרה לי' אינו נראה עם הגיזה מותר דמעיקרא תליש
11 und in dem Falle, wenn verendet, so ist ja nach den Rabbanan beides verboten, und nach A͑qabja müßte es ja umgekehrt heißen: soweit sie [einheitlich] mit der Schurwolle erscheint, verboten, weil sie durch das Verenden verboten wird, und was nicht [einheitlich] mit der Schurwolle erscheint, erlaubt, weil sie schon vorher abgetrennt war.
יב אלא פשיטא ר' יהודה ובמאי אילימא במת בין לעקביא בין לרבנן אידי ואידי מיסר אסרי
12 Doch wohl nach R. Jehuda; in welchem Falle, wenn verendet, so ist ja sowohl nach A͑qabja als auch nach den Rabbanan beides verboten.
יג אלא לאו בשחטה ואי עקביא אידי ואידי משרא שרי אלא לאו רבנן היא וש"מ בשחטו פליגי ש"מ
13 Doch wohl, wenn geschlachtet, und wenn nach A͑qabja, so sollte doch beides erlaubt sein!? Wahrscheinlich nach den Rabbanan, somit ist hieraus zu entnehmen, daß sie über den Fall streiten, wenn geschlachtet. Schließe hieraus.
יד בעי ר' ינאי התולש צמר מעולה תמימה מהו תולש מי איכא מאן דשרי אלא צמר שנתלש מעולה תמימה מהו
14 R. Jannaj fragte: Wie ist es, wenn jemand Wolle von einem fehlerfreien Brandopfer ausrupft. – ‘Ausrupft’, gibt es denn jemand, der dies erlaubt!? – Vielmehr, wie ist es, wenn Wolle von einem fehlerfreien Brandopfer ausgerupft worden ist?
טו דחטאת ואשם לא תיבעי לך דכיון דלכפרה אתו לא משהו להו דבכור ומעשר נמי דכיון דלאו לכפרה אתו משהו להו כי תיבעי לך דעולה מאי כיון
15 Hinsichtlich eines Sündopfers und eines Schuldopfers ist dies nicht fraglich, denn da sie zur Sühne dargebracht werden, hält mansie nicht, ebensowenig hinsichtlich des Erstgeborenen und des Zehnten, denn da sie nicht als Sühne dargebracht werden, hält mansie, fraglich ist es nur hinsichtlich eines Brandopfers. Wie ist es: kommt man dazu,