Bekhorot 68

Kapitel 68

א ונקצצה טהור קצצה מתכוין רבי אליעזר אומר לכשיולד לו נגע אחר יטהר הימנו
1 und er abgeschnitten worden ist, so ist er rein; hat er ihn vorsätzlich abgeschnitten, so wird er, wie R. Elie͑zer sagt, nur wenn er ein andres Aussatzmal bekommt, von diesemrein.
ב וחכ"א עד שתפרח בכולו או עד שתמעט בהרתו מכגריס
2 Die Weisen sagen, sobald er ihn ganz überzieht, oder der Aussatzfleck kleiner als ein Graupenkorn war!?
ג רבה ורב יוסף דאמרי תרווייהו כי קניס ר' אליעזר בממונו בגופו לא קניס
3 Rabba und R. Joseph erklärten beide: R. Elie͑zer maßregelt nur bei seinem Eigentume, bei seinem Körper aber maßregelt er nicht.
ד ממונו איכא למימר דאתי למיעבד גופו מי איכא למימר דאתי למיעבד
4 Bei seinem Eigentume ist anzunehmen, er könnte dies [absichtlich]tun, aber ist etwa bei seinem Körper anzunehmen, er könnte dies absichtlichtun!?
ה אמר רבא דר' אליעזר אדרבי אליעזר קשיא דרבנן אדרבנן לא קשיא
5 Raba sprach: Befindet sich denn nur R. Elie͑zer in einem Widerspruche mit sich selbst und nicht auch die Rabbanan!? –
ו אלא דר' אליעזר אדרבי אליעזר לא קשיא כדשנינן רבנן אדרבנן נמי לא קשיא הכא במאי דעבד קנסוה הכא במאי דעבד קנסוה
6 Vielmehr, R. Elie͑zer befindet sich nicht in einem Widerspruche mit sich selbst, wie wir bereits erklärt haben, und die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht in einem Widerspruche mit sich selbst, denn in dem einen Falle wird er gemaßregelt mit dem, was er getan hat, und im andren Falle wird er gemaßregelt mit dem, was er getan hat.
ז במאי איכוין למישרייה בהאי מומא בהאי מומא קנסוה רבנן דבהאי מומא לא לישתרי ליה והכא במאי דעבד קנסוה איכוין לטהורי נפשיה בהאי קציצה בהאי קציצה קנסוה רבנן
7 Hierbei wollte er es durch diesen Leibesfehler erlaubt machen, daher haben die Rabbanan ihn mit diesem Leibesfehler gemaßregelt, daß es durch diesen Leibesfehler nicht erlaubt werde. Und da haben sie ihn mit dem gemaßregelt, was er getan hat; er wollte durch dieses Abschneiden rein werden, und sie haben ihn mit diesem Abschneiden gemaßregelt.
ח בעי רב פפא יטהר תנן או ויטהר תנן
8 R. Papa fragte: Heißtes ‘wird er rein’ oder ‘und reinwird’? –
ט למאי נפקא מינה לחתן שנראה בו נגע
9 In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Wenn an einem Hochzeiter sich ein Aussatz zeigt.
י דתנן חתן שנראה בו נגע נותנין לו ז' ימים לו ולאצטליתו ולכסותו וכן ברגל נותנין לו כל ימי הרגל
10 Es wird nämlich gelehrt: Wenn an einem Hochzeiter sich ein Aussatz zeigt, so gewähre man ihm sieben Tage, ob an ihm selbst, seinem Manteloder seinem Untergewande. Desgleichen gewähre man einem am Feste alle Tage des Festes.
יא אי אמרת יטהר תנן מקמייתא טהר ליה לבתרייתא נטרין ליה ז' ימי משתה
11 Wenn du sagst, es heiße ‘wird er rein’, so ist er vom ersten rein, und wegen des anderen gewähre man ihm sieben Tage der Gasterei
יב אלא אי אמרת ויטהר תנן סוף סוף כי לא מטמיא לבתרייתא הא מיטמא וקאי מקמייתא מאי תיקו
12 und wenn du sagst, es heiße ‘und rein wird’, so ist er, wenn er auch wegen des andren nicht unrein wird, immerhin wegen des ersten unrein. Wie ist es? – Dies bleibt unentschieden.
יג בעי מיניה ר' ירמיה מר' זירא צורם אוזן בבכור ומת מהו לקנוס בנו אחריו
13 R. Jirmeja fragte R. Zera: Wie ist es, wenn jemand einem Erstgeborenen das Ohr geschlitzt hat und gestorben ist, ob man seinen Sohn nach ihm maßregle?
יד אם תימצי לומר מוכר עבדו לעובדי כוכבים ומת קנסו בנו אחריו דכל יומא ויומא מפקע ליה ממצות
14 Wenn du dich darauf berufst, daß man, wenn jemand seinen Sklaven an einen Nichtjuden verkauft hat und gestorben ist, seinen Sohn nach ihm maßregle, so entzieht er ihn ja jeden Tag der Ausübung der Gebote.
טו אם תימצי לומר כוון מלאכתו במועד ומת לא קנסו בנו אחריו משום דלא עבדא לאיסורא
15 Und wenn darauf, daß man, wenn jemand seine Arbeit absichtlich auf den Feiertag verschobenhat, seinen Sohn nach ihm nicht maßregle, so hat er ja kein Verbot übertreten.
טז הכא מאי דידיה קנסו רבנן והא ליתיה או דלמא לממוניה קנסו רבנן והא איתיה
16 Wie ist es nun hierbei: haben die Rabbanan nur ihn gemaßregelt, und er ist ja nicht mehr da, oder haben die Rabbanan sein Eigentumgemaßregelt, und es ist vorhanden?
יז א"ל תניתוה שדה שנתקווצה בשביעית תזרע למוצאי שביעית ניטייבה נידיירה לא תזרע למוצאי שביעית ואמר רב אסי בר' חנינא נקטינן הטיבה ומת בנו זורעה אלמא לדידיה קנסו רבנן לבריה לא קנסו רבנן
17 Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Ein Feld, das im Siebentjahre entdornt wurde, darf im Nachsiebentjahre besäet werden; das gedüngt oder gepfercht wurde, darf im Nachsiebentjahre nicht besäet werden. Hierzu sagte R. Jose b. R. Ḥanina, es sei uns überliefert, daß, wenn jemand [sein Feld] gedüngt hat und gestorben ist, sein Sohn es besäen dürfe. Die Rabbanan haben also nur ihn selbst gemaßregelt, seinen Sohn aber haben die Rabbanan nicht gemaßregelt.
יח אמר אביי נקטינן
18 Abajje sagte: Es ist uns überliefert,