Chullin 161

Kapitel 161

א נתקו לעשה מאי טעמא דאמר קרא (ויקרא כב, כז) מיום השמיני והלאה ירצה מיום השמיני אין מעיקרא לא לאו הבא מכלל עשה עשה
1 Wieso dies? – Die Schrift sagt: <i>vom</i> <i>achten Tage ab ist es wohlgefällig</i>, vom achten Tage ab, früher aber nicht; ein Verbot, das durch [Unterlassung eines] Gebotes entsteht, gilt als Gebot.
ב והא מיבעיא ליה לכדרבי אפטוריקי דרבי אפטוריקי רמי כתיב (ויקרא כב, כז) והיה שבעת ימים תחת אמו הא לילה חזי וכתיב מיום השמיני והלאה ירצה מיום השמיני והלאה אין לילה לא
2 Dieser [Schriftvers] ist ja wegen einer Lehre des R. Apeṭoriqi nötig!? R. Apeṭoriqi wies nämlich auf einen Widerspruch hin; es heißt: <i>es soll sieben Tage bei seiner Mutter bleiben</i>, wonach es schon nachts tauglich ist, und dem widersprechend heißt es: <i>und vom achten Tage ab ist es wohlgefällig</i>, wonach erst vom achten Tage ab, nachts aber nicht;
ג הא כיצד לילה לקדושה יום להרצאה כתיב קרא אחרינא (שמות כב, כט) כן תעשה לשורך לצאנך
3 wie ist dies nun zu erklären? Nachts zur Weihungund am folgenden Tage zur Tauglichkeit. – Es gibt noch einen anderen Schriftvers: <i>ebenso sollst du mit deinem Rindvieh und mit deinem Kleinvieh verfahren</i>.
ד אמר רב המנונא אומר היה רבי שמעון אין אותו ואת בנו נוהג בקדשים מאי טעמא כיון דאמר רבי שמעון שחיטה שאינה ראויה לא שמה שחיטה שחיטת קדשים נמי שחיטה שאינה ראויה היא
4 R. Hamnuna sagte: R. Šimo͑n ist der Ansicht, [das Gesetz] vom Vieh und seinem Jungen habe keine Geltung beim Heiligen, denn er sagt, die ungültige Schlachtung gelte nicht als Schlachtung, und auch die Schlachtung des Heiligen ist eine ungültige Schlachtung.
ה מתיב רבא אותו ואת בנו קדשים בחוץ ר' שמעון אומר שני בלא תעשה שהיה רבי שמעון אומר כל הראוי לבא לאחר זמן הרי הוא בלא תעשה ואין בו כרת וחכמים אומרים כל שאין בו כרת אינו בלא תעשה
5 Raba wandte ein: Hat jemand ein Vieh und sein Junges außerhalb als Heiliges [geschlachtet], so übertritt er, wie R. Šimo͑n sagt, wegen des anderen ein Verbot, denn R. Šimo͑n ist der Ansicht, wegen dessen, was später zur Darbringung geeignet ist, mache man sich schuldig der Übertretung eines Verbotes, nicht aber der Ausrottung; die Weisen aber sagen, wenn man sich der Ausrottung nicht schuldig nicht, übertrete man auch kein Verbot.
ו וקשיא לן קדשים בחוץ שני בלא תעשה קמא מיקטל קטל שני מקבל בפנים הוא כרת נמי ליחייב
6 Und auf unseren Einwand, wieso er, wenn außerhalb als Heiliges, wegen des anderen [nur] ein Verbot übertrete, er hat ja das erste nur getötet, somit ist das andere für innerhalb geeignet, und er sollte auch der Ausrottung schuldig sein,
ז ואמר רבא ואמרי לה כדי חסורי מיחסרא והכי קתני קדשים שניהם בחוץ לרבנן ראשון ענוש כרת שני פסול ופטור מלאו דשחוטי חוץ
7 erwiderte Raba, wie manche sagen, Kadi, diese Lehre sei lückenhaft und müsse wie folgt lauten: wenn beide außerhalb als Heiliges, so ist er nach den Rabbanan wegen des ersten der Ausrottung schuldig, das andere ist untauglich und er ist frei,
ח לרבי שמעון שניהם ענושים כרת
8 und nach R. Šimo͑n ist er wegen beider der Ausrottung schuldig;
ט אחד בחוץ ואחד בפנים לרבנן ראשון ענוש כרת שני פסול ופטור לרבי שמעון שני כשר
9 wenn eines außerhalb und das andere innerhalb, so ist er nach den Rabbanan wegen des ersten der Ausrottung schuldig, das andere ist untauglich und er ist frei, und nach R. Šimo͑n ist das andere tauglich;
י אחד בפנים ואחד בחוץ לרבנן ראשון כשר ופטור שני פסול ופטור לרבי שמעון שני בלא תעשה
10 wenn eines innerhalb und das andere außerhalb, so ist nach den Rabbanan das erste tauglich und er ist frei, und das andere untauglich und er ist frei, und nach R. Šimo͑n übertritt er wegen des anderen ein Verbot.
יא ואי סלקא דעתך אין אותו ואת בנו נוהג בקדשים שני אמאי בלא תעשה ותו לא כרת נמי ליחייב
11 Weshalb übertritt er, wenn du sagst, [das Gesetz] vom Vieh und seinem Jungen habe beim Heiligen keine Geltung, wegen des anderen nur ein Verbot, er sollte ja auch der Ausrottung schuldig sein!?
יב אלא אמר רבא הכי קא אמר רב המנונא אין מלקות אותו ואת בנו נוהג בקדשים
12 Vielmehr, erklärte Raba, lautet die Lehre R. Hamnunas wie folgt: beim Heiligen ist auf [das Verbot] vom Vieh und seinem Jungen keine Geißelung gesetzt,
יג כיון דכמה דלא זריק דם לא מישתרי בשר מעידנא דקא שחיט הואי התראת ספק והתראת ספק לא שמה התראה
13 denn solange das Blut nicht gesprengt worden ist, ist das Fleisch nicht erlaubt, somit kann die Warnung bei der Schlachtung nur eine eventuelle sein, und die eventuelle Warnung gilt nicht als Warnung.
יד ואזדא רבא לטעמיה דאמר רבא היא חולין ובנה שלמים שחט חולין ואח"כ שחט שלמים פטור
14 Raba vertritt hierbei seine Ansicht, denn Raba sagte: Wenn [das Vieh] Profanes und das Junge ein Heilsopfer ist, und er zuerst das Profane und nachher das Heilsopfer geschlachtet hat, so ist er frei;
טו שלמים ואח"כ חולין חייב ואמר רבא היא חולין ובנה עולה לא מיבעיא שחט חולין ואח"כ שחט עולה דפטור
15 wenn aber zuerst das Heilsopfer und nachher das Profane, so ist er schuldig. Ferner sagte Raba: Wenn es Profanes und das Junge ein Brandopfer ist, so ist er, wenn er zuerst das Profane und nachher das Brandopfer geschlachtet hat, selbstverständlich frei,