ט ואזדו לטעמייהו דכי אתא רב דימי אמר חייבי מיתות שוגגין וחייבי מלקות שוגגין ודבר אחר רבי יוחנן אומר חייב וריש לקיש אומר פטור
9 Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn als R. Dimi kam, sagte er: Wenn jemand ein mit der Todesstrafe oder mit Geißelung belegtes Verbot versehentlich und etwas anderes begangen hat, so ist er, wie R. Joḥanan sagt, schuldig, und wie Reš Laqiš sagt, frei.