י <big><strong>גמ׳</strong></big> א"ר חייא בר אבא א"ר יוחנן אף כשהכשירו ב"ה לא הכשירו אלא לטהרה מידי נבילה אבל באכילה אסורה א"ר אשי דיקא נמי דקתני ב"ש פוסלין וב"ה מכשירין ולא קתני ב"ש אוסרין וב"ה מתירין וליטעמיך ליתני ב"ש מטמאין וב"ה מטהרין אלא פוסלין ומכשירין ואוסרין ומתירין חדא מילתא היא:
10 GEMARA. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn die Schule Hillels es auch als gültig erklärt, so erstreckt sich dies nur auf die Reinheit, daß nämlich [das Vieh] nicht als Aas gilt, zum Essen aber ist es verboten. R. Aši sagte: Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt, es sei nach der Schule Šammajs ungültig und nach der Schule Hillels gültig, er lehrt aber nicht, es sei nach der Schule Šammajs verboten und nach der Schule Hillels erlaubt. – Nach deiner Erklärung sollte es doch heißen, es sei nach der Schule Šammajs unrein und nach der Schule Hillels rein!? Vielmehr sind [die Ausdrücke] ‘ungültig und gültig’ und ‘verboten und erlaubt’ gleichbedeutend.