יב איתמר אמר רב פפא משמיה דרבא שייר בחיטי כשרה אמר רב אמימר בר מר ינוקא הוה קאימנא קמיה דר' חייא בריה דרב אויא ואמר לי שייר בחיטי כשרה א"ל רבינא לרב אשי אמר לי רב שמן מסוברא איקלע מר זוטרא לאתרין ודרש שייר בחיטי כשרה מר בר רב אשי אמר פגע בחיטי כשרה שייר בחיטי טרפה
12 Es wurde gelehrt: R. Papa sagte im Namen Rabas: Bleibt etwas von den Drüsen zurück, so ist es tauglich. R. Amemar, Sohn des Mar Januqa, sagte: Ich stand vor R. Ḥija, dem Sohne R. Ivjas, und er sagte mir, wenn etwas von den Drüsen zurückbleibt, sei es tauglich. Rabina sprach zu R. Aši: R. Šamen aus Sikhra erzählte mir, Mar-Zuṭra sei nach seiner Ortschaft gekommen und habe vorgetragen, wenn etwas von den Drüsen zurückbleibt, sei es tauglich. Mar, Sohn des R. Aši, sagte: Ist man auf die Drüsen gestoßen, so ist es tauglich, bleibt etwas von den Drüsen zurück, so gilt es als Totverletztes.