Gittin 101

Kapitel 101

א או דלמא קצובין ואע"פ שאינן כתובים
1 oder nur präzisiert, auch wenn sie nicht genannt ist? –
ב ת"ש דאיתמר מי שמת והניח שתי בנות ובן וקדמה הראשונה ונטלה עישור נכסים ולא הספיקה שניה לגבות עד שמת הבן
2 Komm und höre: Es wurde gelehrt: Wenn jemand gestorben ist und zwei Töchter und einen Sohn hinterlassen hat, und nachdem die erste zuvorgekommen ist und das Zehntel der Güter empfangen hat, die zweite aber dazu noch nicht gekommen ist, der Sohn gestorben ist,
ג א"ר יוחנן שניה ויתרה וא"ל ר' חנינא גדולה מזו אמרו מוציאין לפרנסה ואין מוציאין למזונות ואת אמרת שניה ויתרה
3 so hat die andere, wie R. Joḥanan sagt, darauf verzichtet. R. Ḥanina sprach zu ihm: Sie sagten sogar, daß man es ihnen für die Versorgung abnehme, nicht aber für ihren Unterhalt, und du sagst, die andere habe verzichtet!?
ד והא פרנסה דמיקץ קייצא מיכתב לא כתיבא וקא מוציאה
4 Die Versorgung ist ja präzisiert, nicht aber schriftlich genannt, und sie wird ihnen abgenommen. –
ה שאני פרנסה כיון דאית לה קלא כמאן דכתיבא דמי
5 Anders verhält es sich bei der Versorgung; da dies bekannt ist, so gilt sie als schriftlich genannt.
ו מתיב רב הונא בר מנוח מתו בנותיהן נזונות מנכסים בני חורין
6 R. Hona b. Manoaḥ wandte ein: Sind sie gestorben, so werden ihre Töchter von freien Gütern ernährt,
ז והיא נזונת מנכסים משועבדים מפני שהיא כבעלת חוב
7 diese aber auch von veräußerten Gütern, weil sie als Gläubiger gilt!? –
ח הכא במאי עסקינן בשקנו מידו
8 Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn sie es ihr aus der Hand zugeeignet haben. –
ט אי הכי בנות נמי בשקנו לזו ולא קנו לזו
9 Demnach sollte es auch von den [übrigen] Töchtern gelten!? – Er hat es ihr nur für jene und nicht für diese zugeeignet. –
י מאי פסקא בת אשתו דהואי בשעת קנין מהני לה קנין בתו דלא הואי בשעת קנין לא מהני לה קנין
10 Wieso dies!? – Für die Tochter seiner Frau, die bei der Zueignung vorhanden war, ist die Zueignung wirksam, für seine eigene Tochter, die bei der Zueignung nicht vorhanden war, ist die Zueignung nicht wirksam. –
יא מי לא עסקינן דהוו תרוייהו בשעת קנין והיכי דמי דגרשה ואהדרה
11 Gilt dies etwa nicht auch von dem Falle, wenn beide bei der Zueignung vorhanden waren, wenn er nämlich von ihr geschieden war und sie wieder heiratete!? –
יב אלא בתו דבתנאי בית דין קאכלה לא מהני לה קנין בת אשתו דלאו בתנאי בית דין קאכלה מהני לה קנין
12 Vielmehr, für seine Tochter, die ihren Unterhalt durch eine Bestimmung des Gerichtes zu erhalten hat, ist die Zueignung nicht wirksam, für die Tochter seiner Frau, die ihren Unterhalt durch keine Bestimmung des Gerichtes zu erhalten hat, ist die Zueignung wirksam. –
יג וכי מיגרע גרעה אלא בתו כיון דבתנאי בית דין קאכלה אימר צררי אתפסה
13 Sollte jene deshalb im Nachteil sein!? – Vielmehr, da seine Tochter ihren Unterhalt durch eine Bestimmung zu erhalten hat, so ließ er sie vielleicht hierfür Sachen einhaschen. –
יד ת"ש א"ר נתן אימתי בזמן שקדם מקחו של שני לשבחו של ראשון
14 Komm und höre: R. Nathan sagte: Nur dann, wenn der Kauf des anderen vor der Melioration des ersten erfolgt ist,
טו אבל קדם שבחו של ראשון למקחו של שני גובה מנכסים משועבדים אלמא משום דלא קדים הוא
15 wenn aber die Melioration des ersten vor dem Kaufe des anderen erfolgt ist, so kann er sie auch von veräußerten Gütern einfordern. Demnach erfolgt dies aus dem Grunde, weil [der Anspruch] nicht älter ist!? –
טז תנאי היא דתניא אין מוציאין לאכילת פירות ולשבח קרקעות ולמזון אשה והבנות מנכסים משועבדים מפני תיקון העולם לפי שאין כתובין
16 Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Man kann die verzehrten Früchte, die Melioration von Grundstücken und den Unterhalt für Frau und Töchter nicht von veräußerten Gütern einfordern, als vorsorgende Institution, weil sie nicht schriftlich genannt sind.
יז אמר ר' יוסי וכי מה תיקון העולם יש בזו והלא אין קצובין:
17 R. Jose sprach: Wieso als vorsorgende Institution, sie sind ja nicht präzisiert!?
יח והמוצא מציאה לא ישבע: אמר ר' יצחק שני כיסין קשורין מצאת לי והלה אומר לא מצאתי אלא אחד נשבע שני שוורים קשורין מצאת לי והלה אומר לא היה אלא אחד אינו נשבע
18 W<small>ER EINEN</small> F<small>UND ABLIEFERT, BRAUCHT NICHT ZU SCHWÖREN</small>. R. Jiçḥaq sagte: [Wenn jener sagt:] du hast zwei mir gehörende zusammen gebundene Beutel gefunden, und dieser sagt: ich habe nur einen gefunden, so muß er schwören; [wenn aber jener sagt:] du hast zwei mir gehörende zusammengebundene Rinder gefunden, und dieser sagt: es war nur eines, so braucht er nicht zu schwören.
יט מ"ט שוורין מנתחי מהדדי כיסין לא מנתחי מהדדי
19 Dies aus dem Grunde, weil Rinder sich voneinander losreißen, Geldbeutel aber nicht. Wenn jener sagt:]
כ שני שוורין קשורין מצאת והלה אומר מצאתי והחזרתי לך אחד מהן הרי זה נשבע
20 du hast zwei mir gehörende zusammengebundene Rinder gefunden, und dieser sagt: ich habe sie gefunden und dir eines bereits zurückgegeben, so muß er schwören. –
כא ור' יצחק לית ליה המוצא מציאה לא ישבע מפני תיקון העולם
21 Hält denn R. Jiçḥaq nicht von der Lehre, wer einen Fund abliefert, brauche nicht zu schwören, als vorsorgende Institution!? –