Gittin 100

Kapitel 100

א יתומין שאמרו גדולים וא"צ לומר קטנים בין לשבועה בין לזיבורית:
1 unter Waisen, von denen sie sprechen, sind Erwachsene zu verstehen, und selbstverständlich Minderjährige, sowohl hinsichtlich des Schwures als auch hinsichtlich des Schlechten.
ב אין נפרעין מנכסים משועבדים במקום שיש בני חורין: בעי רב אחדבוי בר אמי במתנה היאך
2 M<small>AN KANN VON VERÄUSSERTEN</small> G<small>ÜTERN NICHT EINFORDERN, WENN FREIE VORHANDEN SIND</small>. R. Aḥadboj b. Ami fragte: Wie verhält es sich bei verschenkten:
ג תקנתא הוא דעבוד רבנן משום פסידא דלקוחות אבל מתנה דליכא פסידא דלקוחות לא או דלמא מתנה נמי אי לאו דאית ליה הנאה מיניה לא יהיב ליה מתנה והלכך כי פסידא דלקוחות דמי
3 ist dies eine Vorsorge der Rabbanan, wegen der Schädigung der Käufer, somit gilt dies nicht von verschenkten, da eine Schädigung der Käufer nicht zu berücksichtigen ist, oder aber gilt dies auch von verschenkten, denn hätte er von ihm nicht einen Nutzen, würde er ihm kein Geschenk gemacht haben, somit gilt dies als Schädigung der Käufer?
ד א"ל מר קשישא בריה דרב חסדא לרב אשי ת"ש שכיב מרע שאמר תנו מאתים זוז לפלוני וג' מאות לפלוני וד' מאות לפלוני אין אומרים כל הקודם בשטר זכה לפיכך יצא עליו שט"ח גובה מכולן
4 Mar Qašiša, Sohn des R. Ḥisda, sprach zu R. Aši: Komm und höre: Wenn ein Sterbenskranker gesagt hat, daß man jenem zweihundert Zuz, jenem dreihundert [Zuz] und jenem vierhundert [Zuz] gebe, so sage man nicht, wer in der Urkunde zuerst genannt ist, habe den Gewinn. Daher ist, wenn auf ihn ein Schuldschein präsentiert wird, von allen einzufordern.
ה אבל אם אמר תנו מאתים זוז לפלוני ואחריו לפלוני ואחריו לפלוני אומרים כל הקודם בשטר זכה לפיכך יצא עליו שט"ח גובה מן האחרון אין לו גובה משלפניו אין לו גובה משלפני פניו
5 Wenn er aber gesagt hat, daß man zweihundert Zuz jenem, nachher jenem und nachher jenem gebe, so hat, wer zuerst in der Urkunde genannt ist, einen Gewinn. Daher ist, wenn auf ihn ein Schuldschein präsentiert wird, vom letzten einzufordern, und wenn seines nicht reicht, vom vorletzten, und wenn auch seines nicht reicht, vom vorvorletzten einzufordern.
ו ואע"ג דקמא בינונית ובתרא זיבורית מזיבורית גבי מבינונית לא גבי ש"מ במתנה נמי עבוד רבנן תקנתא
6 Und selbst wenn der erste Mittelmäßiges und der letzte Schlechtes hat, ist [die Schuld] vom Schlechten einzufordern, nicht aber vom Mittelmäßigen. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß die Rabbanan diese Vorsorge auch bei der Schenkung getroffen haben. –
ז הכא במאי עסקינן בבעל חוב והא תנו קאמר תנו בחובי
7 Hier wird von Gläubigem gesprochen. – Es heißt ja aber: daß man gebe!? – Daß man ihm für seine Schuld gebe. –
ח וליחזי שטרא דמאן קדים דליכא שטרא והא כל הקודם בשטר קאמר בשטר פקדתא
8 Sollte man doch sehen, wessen Schein älter ist!? – Wenn keine Scheine vorhanden sind. – Es heißt ja aber: wer in der Urkunde zuerst genannt ist!? – In der Vermächtnisurkunde.
ט ואב"א אפילו מתנה נמי ולא קשיא מאי גובה מן האחרון אין נפסד אלא אחרון
9 Wenn du willst, sage ich: auch wenn hier von einer Schenkung gesprochen wird, ist nichts zu beweisen, denn unter ‘ist vom letzten einzufordern’ ist zu verstehen, nur der letzte erleide den Schaden.
י ואב"א דשוו כולהו להדדי:
10 Wenn du aber willst, sage ich: wenn sie alle das gleiche haben.
יא אין מוציאין לאכילת פירות: מאי טעמא אמר עולא אמר ריש לקיש לפי שאין כתובין
11 M<small>AN KANN</small> &amp;<small>C. DIE VERZEHRTEN</small> F<small>RÜCHTE NICHT EINFORDERN</small>. Aus welchem Grunde? U͑la erwiderte im Namen des Reš Laqiš: Weil sie nicht schriftlich genannt sind.
יב אמר ליה רבי אבא לעולא והא מזון האשה והבנות דכמאן דכתיבי דמו וקתני אין מוציאין
12 R. Abba sprach zu U͑la: Der Unterhalt für Frau und Töchter gilt ja als schriftlich genannt, und dennoch lehrt er, daß er nicht eingefordert werden könne!?
יג א"ל התם מעיקרא הכי אתקון כתובין הן אצל בני חורין ואין כתובין הן אצל משועבדין
13 Dieser erwiderte: Von diesem ist von vornherein angeordnet worden, daß er freien [Gütern] gegenüber als schriftlich genannt und veräußerten gegenüber als nicht genannt gelten solle.
יד וכן אמר רבי אסי אמר ר' יוחנן לפי שאין כתובין אמר ליה רבי זירא לרב אסי והא מזון האשה והבנות דכמאן דכתיבי דמו וקתני אין מוציאין א"ל מעיקרא הכי אתקון כתובין הן אצל בני חורין ואין כתובין הן אצל משועבדין
14 Ebenso erklärte auch R. Asi im Namen R. Joḥanans: Weil sie nicht schriftlich genannt sind. R. Zera sprach zu R. Asi: Der Unterhalt für Frau und Töchter gilt ja als schriftlich genannt, und dennoch lehrt er, daß er nicht eingefordert werden könne!? Dieser erwiderte: Von diesem ist von vornherein angeordnet worden, daß er freien [Gütern] gegenüber als schriftlich genannt und veräußerten gegenüber als nicht genannt gelten solle.
טו ר' חנינא אמר לפי שאין קצובין
15 R. Ḥanina erwiderte: Weil sie nicht präzisiert sind.
טז איבעיא להו לרבי חנינא קצובין וכתובין בעי
16 Sie fragten: Muß nach R. Ḥanina [die Forderung] präzisiert und schriftlich genannt sein