Gittin 149

Kapitel 149

א מכלל דבעלמא נתינה בעל כרחיה לא הויא נתינה
1 so gilt wohl sonst die aufgezwungene Zahlung nicht als Zahlung.
ב מתקיף לה רב פפא ואיתימא רב שימי בר אשי ודלמא כי אצטריך ליה לתקוני שלא בפניו אבל בפניו בין מדעתו בין בעל כרחו הויא נתינה
2 R. Papa, nach anderen R. Šimi b. Aši, wandte ein: Vielleicht war die Anordnung nur für den Fall nötig, wenn es in seiner Abwesenheit erfolgt; in seiner Anwesenheit aber ist die Zahlung gültig, einerlei ob sie mit seinem Willen oder gegen seinen Willen erfolgt!?
ג ואיכא דאמרי אמר רבא מתקנתו של הלל ה"ז גיטך על מנת שתתני לי מאתים זוז ונתנה לו בין מדעתו ובין בעל כרחו הויא נתינה וכי איצטריך ליה להלל לתקוני שלא בפניו אבל בפניו בין מדעתו בין בעל כרחו הויא נתינה
3 Manche lesen: Raba sagte: Aus der Anordnung Hillels ist zu entnehmen, daß, [wenn jemand gesagt hat:] da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du mir zweihundert Zuz gibst, und sie sie ihm gegeben hat, das Geben gültig sei, einerlei ob es mit seinem Willen oder gegen seinen Willen erfolgt ist. Hillel mußte dies anordnen nur für den Fall, wenn es in seiner Abwesenheit erfolgt, in seiner Anwesenheit aber ist die Zahlung gültig, einerlei ob es mit seinem Willen oder gegen seinen Willen erfolgt ist.
ד מתקיף לה רב פפא ואיתימא רב שימי בר אשי ודלמא אפילו בפניו נמי מדעתו אין על כרחו לא והלל מאי דאיצטריך ליה תקין
4 R. Papa, nach anderen R. Šimi b. Aši, wandte ein: Vielleicht kann dies auch in seiner Anwesenheit nur mit seinem Willen und nicht gegen seinen Willen erfolgen, nur ordnete Hillel das an, was dann erforderlich war!?
ה אמר רבה בר בר חנה א"ר יוחנן כל מקום ששנה רשב"ג במשנתינו הלכה כמותו חוץ מערב וצידן
5 Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Überall, wo R. Šimo͑n b. Gamlie͑l etwas in unserer Mišna lehrt, ist die Halakha nach ihm zu entscheiden, nur nicht bei [den Lehren vom] Bürgen, vom Ereignis in Çajdan
ו וראיה אחרונה
6 und vom nachträglichen Beweise.
ז ת"ר הרי זה גיטיך והנייר שלי אינה מגורשת על מנת שתחזירי לי את הנייר מגורשת
7 Die Rabbanan lehrten: [Sagte er:] da ist dein Scheidebrief und das Papier gehöre mir, so ist sie nicht geschieden, wenn aber: mit der Bedingung, daß du mir das Papier zurückgibst, so ist sie geschieden. –
ח מאי שנא רישא ומאי שנא סיפא אמר רב חסדא הא מני רשב"ג היא דאמר תתן לו את דמיה ה"נ אפשר דמפייסה ליה בדמי
8 Welchen Unterschied gibt es zwischen dem ersten Falle und dem anderen Falle? R. Ḥisda erwiderte: Hier ist die Ansicht des R.Šimo͑n b. Gamliél vertreten, welcher sagt, sie könne ihm den Geldwert geben, somit kann sie ihn auch hierbei mit dem Geldwerte abfinden.
ט מתקיף לה אביי אימור דאמר רשב"ג היכא דליתיה בעיניה היכא דאיתיה בעיניה מי אמר
9 Abajje wandte ein: Allerdings ist R. Šimo͑n b. Gamlie͑l dieser Ansicht in dem Falle, wenn die Sache nicht vorhanden ist, aber ist er dieser Ansicht auch in dem Falle, wenn die Sache vorhanden ist!?
י אלא אמר אביי הא מני ר"מ היא דאמר בעינן תנאי כפול והכא הא לא כפליה לתנאיה
10 Vielmehr, sagte Abajje, ist hier die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, es sei eine doppelte Bedingung erforderlich, und hier hat er die Bedingung nicht verdoppelt.
יא מתקיף לה רבא טעמא דלא כפליה לתנאיה הא כפליה לתנאיה לא הוי גיטא מכדי כל תנאי מהיכא גמרינן להו מתנאי בני גד ובני ראובן
11 Raba wandte ein: Demnach erfolgt dies nur aus dem Grunde, weil er die Bedingung nicht verdoppelt hat, wenn er aber die Bedingung verdoppelt hat, ist der Scheidebrief ungültig. Merke, die [Bestimmung über die] Bedingung folgern wir ja von der Bedingung der Gaditen und Reúbeniten,
יב מה התם תנאי קודם למעשה אף כל תנאי קודם למעשה לאפוקי הכא דמעשה קודם לתנאי
12 und wie da die Bedingung vor der Leistung genannt wurde, ebenso ist auch sonst die Bedingung vor der Leistung zu nennen, während hierbei die Leistung vor der Bedingung genannt wurde!?
יג אלא אמר רבא משום דמעשה קודם לתנאי
13 Vielmehr erklärte Raba, weil die Leistung vor der Bedingung genannt wurde.
יד מתקיף לה רב אדא בר אהבה טעמא דמעשה קודם לתנאי הא תנאי קודם למעשה לא הוי גיטא מכדי כל תנאי מהיכא גמרינן להו מתנאי בני גד ובני ראובן מה התם תנאי בדבר אחד ומעשה בדבר אחר אף כל לאפוקי הכא
14 R. Ada b. Ahaba wandte ein: Nur aus dem Grunde, weil die Leistung vor der Bedingung genannt wurde, wenn er aber die Bedingung vor der Leistung genannt hat, ist die Scheidung ungültig. Merke, die [Bestimmung über die] Bedingung folgern wir ja von der Bedingung der Gaditen und Reúbeniten, und wie da die Bedingung in einer Sache und die Leistung in einer anderen Sache bestanden hat, ebenso auch sonst,