כא והא דאמר רב חסדא נעץ קנה ברשות היחיד ובראשו טרסקל וזרק ונח על גביו אפילו גבוה מאה אמה חייב לפי שרשות היחיד עולה עד לרקיע הני מילי לענין שבת אבל הכא משום אינטורי הוא והא לא מינטר
21 Und das, was R. Ḥisda gesagt hat, wenn jemand auf Privatgebiet einen Pfahl, auf dem ein Korb sich befindet, in die Erde geschlagen hat, und einer etwas geworfen hat, das darin liegen bleibt, sei er schuldig, selbst wenn er hundert Ellen hoch ist, weil das Privatgebiet bis zum Himmel hinaufragt, gilt nur beim Šabbathgesetze, hierbei aber handelt es sich um die Verwahrung, und er ist nicht verwahrt.