Gittin 162

Kapitel 162

א דב"ש סברי אדם עושה בעילתו בעילת זנות
1 denn die Schule Šammajs ist der Ansicht, man vollziehe seinen Beischlaf außerehelich,
ב וב"ה סברי אין אדם עושה בעילתו בעילת זנות אבל לא ראוה שנבעלה דברי הכל אינה צריכה הימנו גט שני
2 während die Schule Hillels der Ansicht ist, man vollziehe seinen Beischlaf nicht außerehelich; wenn man aber nicht gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist, stimmen alle überein, daß sie von ihm keines anderen Scheidebriefes benötige. –
ג תנן ומודים בנתגרשה מן האירוסין שאינה צריכה הימנו גט שני שאין לבו גס בה ואי בשראוה שנבעלה מה לי מן האירוסין ומה לי מן הנשואין
3 Wir haben gelernt: Wenn sie aber aus der Verlobung geschieden worden ist, pflichten alle bei, daß sie keines anderen Scheidebriefes von ihm benötige, weil er mit ihr nicht vertraut ist. Wenn man gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist, so ist es ja einerlei, ob aus der Verlobung oder aus der Verheiratung!? –
ד אלא מתני' בשלא ראוה שנבעלה ור' יוחנן דאמר כי האי תנא דתניא א"ר שמעון בן אלעזר לא נחלקו ב"ש וב"ה על שלא ראוה שנבעלה שאינה צריכה הימנו גט שני
4 Vielmehr, unsere Mišna spricht von dem Falle, wenn man nicht gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist, und R. Joḥanan ist der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß, wenn man nicht gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist, sie von ihm keines anderen Scheidebriefes benötige,
ה על מה נחלקו על שראוה שנבעלה שבש"א אדם עושה בעילתו בעילת זנות ובה"א אין אדם עושה בעילתו בעילת זנות
5 sie streiten nur über den Fall, wenn man gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist; die Schule Šammajs ist der Ansicht, man vollziehe seinen Beischlaf außerehelich, und die Schule Hillels ist der Ansicht, man vollziehe seinen Beischlaf nicht außerehelich. –
ו ומתני' דאוקימנא בלא ראוה שנבעלה במאי פליגי דאיכא עדי יחוד וליכא עדי ביאה
6 Worüber streiten sie in unserer Mišna, die wir auf den Fall bezogen haben, wenn man nicht gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist? – Wenn Zeugen des Beisammenseins und keine Zeugen der Beschlafung vorhanden sind.
ז ב"ש סברי לא אמרי' הן הן עדי יחוד והן הן עדי ביאה וב"ה סברי אמרינן הן הן עדי יחוד והן הן עדי ביאה
7 Die Schule Šammajs ist der Ansicht, wir sagen nicht, die Zeugen des Beisammenseins seien auch Zeugen der Beschlafung, und die Schule Hillels ist der Ansicht, wir sagen, die Zeugen des Beisammenseins seien auch Zeugen der Beschlafung.
ח ומודים בנתגרשה מן האירוסין שאינה צריכה הימנו גט שני דכיון דאין לבו גס בה לא אמרינן הן הן עדי ביאה
8 Wenn sie aus der Verlobung geschieden worden ist, stimmen alle überein, daß sie keines anderen Scheidebriefes von ihm benötige. Da er mit ihr nicht vertraut ist, sagen wir nicht, die Zeugen des Beisammenseins seien auch Zeugen der Beschlafung. –
ט ומי אמר ר' יוחנן הכי והאמר רבי יוחנן הלכה כסתם משנה ואוקימנא למתניתין בשלא ראוה שנבעלה אמוראי נינהו ואליבא דרבי יוחנן:
9 Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, R, Joḥanan sagte ja, die Halakha sei wie die anonyme Mišna, und unsere Mišna bezogen wir ja auf den Fall, wenn man nicht gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist!? – Amoräer streiten über die Ansicht R. Joḥanans.
י <big><strong>מתני׳</strong></big> כנסה בגט קרח תצא מזה ומזה וכל הדרכים האלו בה
10 <b>W</b><small>ENN ER SIE AUF</small> G<small>RUND EINES GLATZENHAFTEN</small> S<small>CHEIDEBRIEFES</small> <small>GEHEIRATET HAT, SO MUSS SIE VOM ERSTEN UND VOM ANDEREN FORT, UND JENE </small>
יא גט קרח הכל משלימין עליו דברי בן ננס ר"ע אומר אין משלימין עליו אלא קרובים הראויין להעיד במקום אחר
11 ALLE B<small>ESTIMMUNGEN</small> <small>GELTEN BEI IHR</small>. J<small>EDER DARF</small> [<small>DIE</small> Z<small>EUGENUNTERSCHRIFT</small>] <small>DES GLATZENHAFTEN</small> S<small>CHEIDEBRIEFES ERGÄNZEN</small> – <small>SO</small> B<small>EN</small> N<small>ANNOS</small>; R. A͑<small>QIBA SAGT, NUR</small> V<small>ERWANDTE, DIE SONST ALS</small> Z<small>EUGEN ZULÄSSIG SIND, DÜRFEN SIE ERGÄNZEN</small>.
יב ואיזהו גט קרח כל שקשריו מרובין מעדיו:
12 E<small>IN GLATZENHAFTER</small> S<small>CHEIDEBRIEF IST DER, DER MEHR</small> F<small>ALTEN HAT ALS</small> Z<small>EUGENUNTERSCHRIFTEN</small>.
יג <big><strong>גמ׳</strong></big> מ"ט דגט קרח גזירה משום כולכם:
13 GEMARA. Welcher Grund ist beim glatzenhaften Scheidebrief berücksichtigt worden? – Wegen [der Verfügung]: ihr alle.
יד גט קרח הכל משלימין עליו:
14 J<small>EDER DARF</small> [<small>DIE</small> Z<small>EUGENUNTERSCHRIFTEN</small>] <small>DES GLATZENHAFTEN</small> S<small>CHEIDEBRIEFES ERGÄNZEN</small> &amp;<small>C</small>.
טו ור"ע עבד מאי טעמא לא דאתו למימר כשר לעדות קרוב נמי אתו למימר כשר לעדות
15 Nach R. A͑qiba darf es wohl ein Sklave deshalb nicht, weil man glauben könnte, er sei als Zeuge zulässig, somit sollte es auch von einem Verwandten gelten, denn man könnte glauben, er sei als Zeuge zulässig!? –
טז אלא עבד היינו טעמא דדלמא אתו לאסוקיה ליוחסין
16 Vielmehr, ein Sklave aus dem Grunde [nicht], weil man ihn als legitim erklären könnte. –
יז גזלן דבר יוחסין הוא ליתכשר אלמה תנן ר"ע אומר אין משלימין עליו אלא קרובים הראויין להעיד במקום אחר קרוב אין גזלן לא
17 Demnach sollte doch ein Räuber, der legitim ist, zulässig sein, während gelehrt wird, wie R. A͑qiba sagt, dürfen nur Verwandte, die sonst als Zeugen zulässig sind, [die Zeugenunterschriften] ergänzen; nur Verwandte, Räuber aber nicht!? –
יח אלא עבד היינו טעמא דאתו למימר שחרורי שחרריה גזלן נמי אתו למימר תשובה עבד קרוב מאי איכא למימר קרוב כולי עלמא ידעי דקרוב הוא:
18 Vielmehr, ein Sklave aus dem Grunde [nicht], weil man glauben könnte, [sein Herr] habe ihn freigelassen, und ebenso könnte man von einem Räuber glauben, er habe Ruße getan; von einem Verwandten aber weiß jeder, daß er verwandt ist.
יט א"ר זירא אמר רבה בר שאילתא א"ר המנונא סבא א"ר אדא בר אהבה גט קרח קשריו שבעה ועדיו ששה ששה ועדיו חמשה חמשה ועדיו ארבעה ארבעה ועדיו שלשה עד כאן מחלוקת בן ננס ור"ע אבל קשריו שלשה ועדיו שנים דברי הכל אין משלימין עליו אלא קרוב
19 R. Zera sagte im Namen des Rabba b. Šeélta im Namen R. Hona des Greisen im Namen des R. Ada b. Ahaba: Über einen glatzenhaften Scheidebrief, der sieben Falten und sechs Zeugen, sechs [Falten] und fünf Zeugen, fünf [Falten] und vier Zeugen oder vier [Falten] und drei Zeugen hat, streiten Ben Nannos und R. A͑qiba; wenn er aber drei Falten und zwei Zeugen hat, so stimmen alle überein, daß nur ein Verwandter [die Zeugenunterschrift] ergänzen dürfe.
כ א"ל רבי זירא לרבה בר שאילתא מכדי כל שלשה במקושר כשנים בפשוט דמי מה התם קרוב לא אף הכא נמי קרוב לא
20 R. Zera sprach zu Rabba b. Šeélta: Merke, drei bei einem gefalteten [Scheidebriefe] entsprechen ja zwei bei einem einfachen, somit sollten doch, wie bei diesem Verwandte unzulässig sind, auch bei jenem Verwandte unzulässig sein!?
כא אמר ליה אף לדידי קשיא לי ושאילתיה לרב המנונא ורב המנונא לרב אדא בר אהבה וא"ל הנח לשלשה במקושר דלאו דאורייתא
21 Dieser erwiderte: Auch mir war dies fraglich und ich fragte es R. Hamnuna, und R. Hamnuna [fragte es] R. Ada b. Ahaba, und dieser erwiderte: Laß die drei beim gefalteten, bei dem es nicht nach der Tora erfolgt.
כב תניא נמי הכי גט קרח קשריו שבעה ועדיו ששה ששה ועדיו חמשה חמשה ועדיו ארבעה ארבעה ועדיו שלשה עד כאן מחלוקת בן ננס ורבי עקיבא
22 Ebenso wird auch gelehrt: Über einen glatzenhaften Scheidebrief, der sieben Falten und sechs Zeugen, sechs [Falten] und fünf Zeugen, fünf [Falten] und vier Zeugen oder vier [Falten] und drei Zeugen hat,
כג השלים עליו עבד בן ננס אומר הולד כשר ורבי עקיבא אומר הולד ממזר אבל קשריו שלשה ועדיו שנים דברי הכל אין משלימין עליו אלא קרוב
23 streiten Ben Nannos und R. A͑qiba: wenn ein Sklave [die Zeugenunterschrift] ergänzt hat, so ist, wie Ben Nannos sagt, das Kind legitim, und wie R. A͑qiba sagt, das Kind ein Hurenkind; wenn er aber drei Falten und zwei Zeugen hat, so stimmen alle überein, daß nur ein Verwandter [die Zeugenunterschrift] ergänzen dürfe.
כד רב יוסף מתני כשר והתניא קרוב אמר רב פפא תני כשר
24 R. Joseph lehrte: ein Zulässiger. – Es wird ja aber gelehrt: ein Verwandter!? R.Papa erwiderte: Lies: ein Zulässiger.
כה אמר רבי יוחנן לא הוכשרו בו אלא עד אחד קרוב בלבד אבל תרי לא דלמא אתי לקיומי בתרי קרובים וחד כשר
25 R. Joḥanan sagte: Hierbei ist nur ein verwandter Zeuge zulässig, zwei aber nicht, weil die Bestätigung durch zwei Verwandte und einen Zulässigen erfolgen könnte.
כו אמר רב אשי מתניתא נמי דיקא
26 R. Aši sagte: Dies ist auch aus der Barajtha zu entnehmen,