Gittin 37

Kapitel 37

א כדאי הוא ר"ש לסמוך עליו בשעת הדחק
1 R. Šimo͑n ist würdig, daß man sich in einem Notfalle auf ihn verlasse. –
ב והאמר ריש לקיש לא הכשיר ר"ש אלא לאלתר אבל מכאן ועד עשרה ימים לא בההיא כרבי יוחנן סבירא ליה
2 Reš Laqiš sagt ja aber, nach R. Šimo͑n sei er nur sofort gültig, nicht aber bis auf zehn Tage hinaus!? – In dieser Hinsicht vertritt er die Ansicht R. Joḥanans. –
ג והאמר ר' יוחנן שנים משום עדים וכולן משום תנאי בההיא כריש לקיש סבירא ליה:
3 R. Joḥanan sagt ja aber, zwei gelten als Zeugen und die übrigen [zur Vollziehung der] Bedingung!? – In dieser Hinsicht vertritt er die Ansicht des Reš Laqiš.
ד <big><strong>מתני׳</strong></big> בכל כותבים בדיו בסם בסיקרא ובקומוס ובקנקנתום ובכל דבר שהוא של קיימא אין כותבין לא במשקין ולא במי פירות ולא בכל דבר שאינו מתקיים
4 <b>M</b><small>IT ALLEM DARF MAN</small> <small> SCHREIBEN: MIT</small> T<small>INTE</small>, F<small>ARBE</small>, R<small>ÖTEL</small>, G<small>UMMI</small>, S<small>CHWÄRZE</small> <small> ODER SONST ETWAS, WAS BESTEHEN BLEIBT; MAN SCHREIBE ABER NICHT MIT</small> G<small>ETRÄNKEN</small>, O<small>BSTSAFT ODER SONST ETWAS, WAS NICHT BESTEHEN BLEIBT</small>.
ה על הכל כותבין על העלה של זית ועל הקרן של פרה ונותן לה את הפרה על יד של עבד ונותן לה את העבד רבי יוסי הגלילי אומר אין כותבין לא על דבר שיש בו רוח חיים ולא על האוכלים:
5 A<small>UF ALLES DARF MAN SCHREIBEN, AUF EIN</small> O<small>LIVENBLATT, AUF DAS</small> H<small>ORN EINER</small> K<small>UH UND IHR DIE</small> K<small>UH GEBEN, AUF DIE</small> H<small>AND EINES</small> S<small>KLAVEN UND IHR DEN</small> S<small>KLAVEN GEBEN</small>. R. J<small>OSE DER</small> G<small>ALILÄER SAGT, MAN DÜRFE NICHT AUF EINE LEBENDE</small> S<small>ACHE SCHREIBEN NOCH AUF</small> S<small>PEISEN</small>.
ו <big><strong>גמ׳</strong></big> דיו דיותא סם סמא סיקרא אמר רבה בר בר חנה סקרתא שמה קומוס קומא קנקנתום אמר רבה בר [בר חנה אמר] שמואל חרתא דאושכפי:
6 GEMARA. (T<small>INTE</small>: Tinte. F<small>ARBE</small>: Farbe ). R<small>ÖTEL</small>; Rabba b. Bar Ḥana sagte: Dieses wird Saqarta genannt. G<small>UMMI</small>. Harz. S<small>CHWÄRZE</small>. Rabba b. Šemuél erklärte: Schusterschwärze.
ז ובכל דבר שהוא מתקיים וכו': לאתויי מאי לאתויי הא דתני ר' חנינא כתבו במי טריא ואפצא כשר תני ר' חייא כתבו באבר בשחור ובשיחור כשר
7 O<small>DER SONST ETWAS, WAS BESTEHEN BLEIBT &amp;C</small>. Was schließt dies ein? Dies schließt das ein, was R. Ḥanina gesagt hat: hat man [den Scheidebrief] mit Beerensaft oder Gallapfel geschrieben, so ist er gültig. R. Ḥija lehrte: Hat man ihn mit Blei, Ruß oder Schwärze geschrieben, so ist er gültig.
ח איתמר המעביר דיו על גבי סיקרא בשבת רבי יוחנן וריש לקיש דאמרי תרוייהו חייב שתים אחת משום כותב ואחת משום מוחק דיו ע"ג דיו סיקרא על גבי סיקרא פטור סיקרא ע"ג דיו אמרי לה חייב ואמרי לה פטור
8 Es wurde gelehrt: Wenn jemand am Šabbath mit Tinte über Rötel schreibt, so ist er, wie R. Joḥanan und Reš Laqiš übereinstimmend sagen, zweimal schuldig, einmal wegen Schreibens und einmal wegen Löschens; wenn mit Tinte über Tinte oder mit Rötel über Rötel, so ist er frei; wenn mit Rötel über Tinte, so ist er, wie manche sagen, schuldig, und wie manche sagen, frei.
ט אמרי לה חייב מוחק הוא אמרי לה פטור מקלקל הוא
9 Wie manche sagen, schuldig, denn dies ist ein Löschen, und wie manche sagen, frei, denn dies ist ein Zerstören.
י בעא מיניה ריש לקיש מר' יוחנן עדים שאין יודעים לחתום מהו שיכתבו להם בסיקרא ויחתמו כתב עליון כתב או אינו כתב א"ל אינו כתב
10 Reš Laqiš fragte R. Joḥanan: Darf man, wenn die Zeugen nicht zu unterzeichnen verstehen, ihnen mit Rötel vorschreiben und sie darüber unterzeichnen? Gilt die obere Schrift als Geschriebenes oder gilt sie nicht als Geschriebenes? Dieser erwiderte: Sie gilt nicht als Geschriebenes.
יא א"ל והלא לימדתנו רבינו כתב עליון כתב לענין שבת א"ל וכי מפני שאנו מדמין נעשה מעשה
11 Jener sprach: Meister, du hast uns ja gelehrt, daß hinsichtlich des Šabbathgesetzes die obere Schrift als Geschriebenes gelte!? Dieser erwiderte: Sollten wir denn, wenn wir schon Fälle mit einander vergleichen, daraufhin eine Entscheidung treffen!?
יב איתמר עדים שאין יודעים לחתום רב אמר מקרעין להם נייר חלק וממלאים את הקרעים דיו ושמואל אמר באבר
12 Es wurde gelehrt: Wenn die Zeugen nicht zu unterschreiben verstehen, so schramme man, wie Rabh sagt, auf das Papier, und sie füllen die Schrammen mit Tinte aus; Šemuél sagt, mit Blei. –
יג באבר סלקא דעתך והתני רבי חייא כתבו באבר בשחור ובשיחור כשר לא קשיא הא באברא הא במיא דאברא
13 Mit Blei, wie kommst du darauf, R. Ḥija lehrte ja, daß, wenn man ihn mit Blei, Ruß oder Schwärze geschrieben hat, er gültig sei!? – Das ist kein Einwand; das eine, wenn mit Blei, das andere, wenn mit Bleiwasser.
יד רבי אבהו אמר במי מילין והתני רבי חנינא כתבו במי טריא ואפצא כשר
14 R. Abahu sagt, mit Gallapfelwasser. – R. Ḥanina lehrte ja aber, daß, wenn man ihn mit Beerensaft oder Gallapfel geschrieben hat, er gültig sei!? –
טו ל"ק הא דאפיץ הא דלא אפיץ שאין מי מילין ע"ג מי מילין
15 Das ist kein Einwand; das eine, wenn [das Pergament] mit Galläpfeln präpariert ist, und das andere, wenn es nicht mit Galläpfeln präpariert ist, denn Gallapfelwasser auf Gallapfelwasser ist nichts.
טז רב פפא אמר ברוק וכן אורי ליה רב פפא לפפא תוראה ברוק וה"מ בגיטין אבל בשטרות לא
16 R. Papa sagt, mit Speichel. Ebenso lehrte R. Papa den Ochsenhändler Papa, mit Speichel. Dies jedoch nur bei Scheidebriefen, nicht aber bei anderen Urkunden.
יז דההוא דעבד עובדא בשאר שטרות ונגדיה רב כהנא
17 Einst tat dies jemand bei anderen Urkunden, da ließ R. Kahana ihn geißeln.