Gittin 46

Kapitel 46

א מכלל דעבד כשר אמר רב אסי אמר רבי יוחנן אין העבד נעשה שליח לקבל גט לאשה מיד בעלה לפי שאינו בתורת גיטין וקדושין
1 so ist wohl ein Sklave zulässig. R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Ein Sklave ist als Vertreter zum Empfange eines Scheidebriefes aus der Hand des Ehemannes unzulässig, weil er im Gesetze von Scheidung und Ehelichung nicht einbegriffen ist.
ב מתקיף לה ר' אלעזר טעמא במילתא דליתיה הא במילתא דאיתיה כשר
2 R. Elea͑zar wandte ein: Ist er denn aus dem Grunde unzulässig, weil er nicht einbegriffen ist, bei einer Handlung aber, bei der er einbegriffen ist, zulässig,
ג והא עובד כוכבים והא כותי דאיתנהו בתורת תרומה דנפשייהו דתנן העובד כוכבים והכותי שתרמו משלהם תרומתם תרומה ותנן עובד כוכבים שתרם של ישראל אפי' ברשות אין תרומתו תרומה
3 ein Nichtjude und ein Samaritaner sind ja im Gesetze von der Hebe einbegriffen, denn wir haben gelernt, daß, wenn ein Nichtjude und ein Samaritaner die Hebe von ihrem [Getreide] abgehoben haben, die Abhebung gültig sei, dennoch haben wir gelernt, daß, wenn ein Nichtjude die Hebe vom [Getreide] eines Jisraéliten abgehoben hat, selbst mit Ermächtigung, die Abhebung ungültig sei.
ד מאי טעמא לאו משום דכתיב (אתם) (במדבר יח, ג) גם אתם מה אתם ישראל אף שלוחכם ישראל
4 Doch wohl aus dem Grunde, weil es <i>auch ihr</i> heißt, wie ihr Jisraéliten seid, ebenso müssen eure Vertreter Jisraéliten sein!?
ה אמרי דבי ר' ינאי לא מה אתם בני ברית אף שלוחכם בני ברית
5 In der Schule R. Jannajs erwiderten sie: Nein, wie ihr Bundesgenossen seid, ebenso müssen eure Vertreter Bundesgenossen sein.
ו אמר ר' חייא בר אבא א"ר יוחנן אין העבד נעשה שליח לקבל גט אשה מיד בעלה לפי שאינו בתורת גיטין וקידושין ואע"פ ששנינו הרי את שפחה וולדך בן חורין אם היתה עוברה זכתה לו
6 R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Ein Sklave ist als Vertreter zum Empfange eines Scheidebriefes aus der Hand des Ehemannes unzulässig, weil er [im Gesetze] von Scheidung und Ehelichung nicht einbegriffen ist. Obgleich wir gelernt haben, daß, [wenn jemand zu seiner Sklavin gesagt hat:] du sollst Sklavin bleiben, dein Kind aber soll frei sein, sie, wenn sie schwanger ist, [die Freiheit] für dieses erlangt habe. –
ז מאי אם היתה עוברה זכתה לו כי אתא רב שמואל בר יהודה אמר ר' יוחנן תרתי אמר נראים דברים שהעבד מקבל גט לחבירו מיד רבו של חבירו אבל לא מיד רבו שלו
7 Was [beweist] die Erwerbung [der Freiheit], wenn sie schwanger ist!? Als R. Šemuél b. Jehuda kam, erklärte er: R. Joḥanan sagte noch ein zweites: es ist einleuchtend, daß ein Sklave für einen anderen einen Freibrief aus der Hand des Herrn des anderen in Empfang nehmen könne, nicht aber aus der Hand seines eigenen Herrn.
ח ואם לחשך אדם לומר זו הלכה שנויה אם היתה עוברה זכתה לו אמור לו שני גדולי הדור פירשו את הדבר ר' זירא ור' שמואל בר רב יצחק
8 Wenn dir jemand aber zuraunt, eine Halakha lehre, [eine Sklavin] erlange, wenn sie schwanger ist, [die Freiheit für ihr Kind], so erwidere ihm: zwei Große des Zeitalters, R. Zera und R. Šemuél b. R. Jiçḥaq, erklärten dies.
ט חד אמר הא מני רבי היא דאמר המשחרר חצי עבדו קנה וחד אמר מאי טעמא דרבי בהא קסבר עובר ירך אמו הוא ונעשה כמי שהקנה לה אחד מאבריה:
9 Einer sagte, hier sei die Ansicht Rabbis vertreten, welcher sagt, wenn jemand die Hälfte seines Sklaven freiläßt, erlange er sie, und einer erklärte den Grund Rabbis, weil er der Ansicht ist, das Kind gelte als Glied der Mutter, somit ist es ebenso, als würde er ihr eines von ihren Gliedern zugeeignet haben.
י <big><strong>מתני׳</strong></big> אף הנשים שאינן נאמנות לומר מת בעלה נאמנות להביא את גיטה חמותה ובת חמותה וצרתה ויבמתה ובת בעלה
10 <b>A</b><small>UCH</small> F<small>RAUEN, DIE NICHT GLAUBHAFT SIND, WENN SIE BEKUNDEN, IHR</small> M<small>ANN SEI GESTORBEN, SIND ZUR</small> Ü<small>BERBRINGUNG IHRES</small> S<small>CHEIDEBRIEFES GLAUBHAFT, UND ZWAR: DIE</small> S<small>CHWIEGERMUTTER, DIE</small> T<small>OCHTER DER</small> S<small>CHWIEGERMUTTER, DIE</small> N<small>EBENBUHLERIN</small>, <small>DIE</small> E<small>HESCHWÄGERIN</small> <small> UND DIE</small> T<small>OCHTER</small> <small> IHRES</small> M<small>ANNES</small>.
יא מה בין גט למיתה שהכתב מוכיח האשה עצמה מביאה את גיטה ובלבד שהיא צריכה לומר בפני נכתב ובפני נחתם:
11 W<small>ELCHEN</small> U<small>NTERSCHIED GIBT ES</small> <small>ZWISCHEN</small> S<small>CHEIDUNG UND</small> T<small>OD</small>? D<small>IE</small> U<small>RKUNDE BEWEIST ES</small>. E<small>INE</small> F<small>RAU KANN IHREN</small> S<small>CHEIDEBRIEF SELBST ÜBERBRINGEN, NUR MUSS SIE SAGEN: ER IST VOR MIR GESCHRIEBEN UND VOR MIR UNTERZEICHNET WORDEN</small>.
יב <big><strong>גמ׳</strong></big> והתניא כשם שאין נאמנות לומר מת בעלה כך אין נאמנות להביא גיטה אמר רב יוסף לא קשיא כאן בארץ כאן בחו"ל
12 GEMARA. Es wird ja aber gelehrt, daß sie, wie sie nicht glaubhaft sind, wenn sie bekunden, ihr Mann sei gestorben, ebenso zur Überbringung ihres Scheidebriefes nicht glaubhaft seien!? R. Joseph erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine im [Jisraél]lande, das andere außerhalb des Landes,
יג בארץ דלאו אדיבורה דידה קא סמכינן מהימנא בחו"ל דאדיבורה דידה קא סמכינן לא מהימנא
13 Im [Jisraél]lande, wo man sich nicht auf ihre Worte verläßt, ist sie glaubhaft, außerhalb des Landes, wo man sich auf ihre Worte verläßt, ist sie nicht glaubhaft.
יד א"ל אביי אדרבה איפכא מסתברא בארץ דאי אתי בעל מערער משגחינן ביה דאיכא למימר לקלקולא קא מיכוונה לא מהימנא בחוצה לארץ דאי אתי בעל מערער לא משגחינן ביה מהימנא
14 Abajje sprach zu ihm; Im Gegenteil, das Entgegengesetzte leuchtet ein: im [Jisraél]lande, wo die Anfechtung des Ehemannes berücksichtigt wird, ist sie, da zu befürchten ist, sie wolle ihr Verderben, nicht glaubhaft, außerhalb des Landes, wo die Anfechtung des Ehemannes nicht berücksichtigt wird, ist sie glaubhaft.
טו תניא כוותיה דאביי ר"ש בן אלעזר אומר משום ר"ע אשה נאמנת להביא גיטה מק"ו ומה נשים שאמרו חכמים אין נאמנות לומר מת בעלה נאמנות להביא גיטה היא שנאמנת לומר מת בעלה אינו דין שנאמנת להביא גיטה
15 Übereinstimmend mit Abajje wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte im Namen R. A͑qibas: [Durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere ist zu folgern, daß eine Frau zur Überbringung ihres Scheidebriefes glaubhaft ist: wenn die Frauen, von denen die Weisen gesagt haben, sie seien nicht glaubhaft, wenn sie den Tod ihres Mannes bekunden, zur Überbringung ihres Scheidebriefes glaubhaft sind, um wieviel mehr ist sie selbst, die glaubhaft ist, wenn sie sagt, ihr Mann sei gestorben, zur Überbringung ihres Scheidebriefes glaubhaft.