Gittin 5

Kapitel 5

א משום עיגונא אקילו בה רבנן
1 und hierbei haben es die Rabbanan wegen der Verlassenheit erleichtert. –
ב האי קולא הוא חומרא הוא דאי מצרכת ליה תרי לא אתי בעל מערער ופסיל ליה חד אתי בעל ומערער ופסיל ליה
2 Ist dies denn eine Erleichterung, dies ist ja eine Erschwerung: wenn zwei erforderlich wären, könnte der Ehemann ihn nicht anfechten und ungültig machen, da aber nur einer erforderlich ist, so kann der Ehemann ihn anfechten und ungültig machen!? –
ג כיון דאמר מר בפני כמה נותנו לה רבי יוחנן ור' חנינא חד אמר בפני ב' וחד אמר בפני ג' מעיקרא מידק דייק ולא אתי לאורועי נפשיה
3 Da der Meister gesagt hat, daß R. Joḥanan und R. Ḥanina [darüber streiten], vor wieviel Personen er ihn ihr überreiche, wie einer sagt, vor zwei, und wie einer sagt, vor drei, so merkt er sich dies, und [der Ehemann] macht sich nicht suspekt. –
ד ולרבא דאמר לפי שאין עדים מצויין לקיימו ליבעי תרי מידי דהוה אקיום שטרות דעלמא עד א' נאמן באיסורין
4 Sollten doch nach Raba, welcher sagt, weil dann Zeugen zur Bestätigung selten sind, zwei erforderlich sein, wie dies auch sonst bei Bestätigung von Urkunden der Fall ist!? –
ה אימר דאמרינן עד אחד נאמן באיסורין כגון חתיכה ספק של חלב ספק של שומן דלא איתחזק איסורא אבל הכא איתחזק איסורא דאשת איש הוי דבר שבערוה ואין דבר שבערוה פחות מב'
5 Bei rituellen Angelegenheiten ist ein einzelner Zeuge glaubhaft. – Aber ein einzelner Zeuge ist ja bei rituellen Angelegenheiten nur dann glaubhaft, wenn das Verbot nicht festgestellt ist, wenn es beispielsweise zweifelhaft ist, ob es ein Stück Talg oder ein Stück Fett war, hierbei aber steht ja das Verbot einer Ehefrau fest, somit ist dies eine inzestuöse Angelegenheit, und bei einer inzestuösen Angelegenheit sind ja wenigstens zwei [Zeugen] erforderlich!? –
ו בדין הוא דבקיום שטרות נמי לא ליבעי כדר"ל דאמר ר"ל עדים החתומים על השטר נעשו כמי שנחקרה עדותן בב"ד ורבנן הוא דאצרוך והכא משום עיגונא אקילו בה רבנן
6 Eigentlich sollte dies auch sonst bei Bestätigung von Urkunden nicht erforderlich sein, wegen einer Lehre des Reš Laqiš, denn Reš Laqiš sagte, daß, wenn Zeugen auf der Urkunde unterzeichnet sind, dies ebenso sei, als würde ihr Zeugnis vor Gericht geprüft worden sein, nur haben die Rabbanan dies bestimmt, hierbei aber haben es die Rabbanan wegen der Verlassenheit erleichtert. –
ז האי קולא הוא חומרא הוא דאי מצרכת ליה תרי לא אתי בעל מערער ופסיל ליה חד אתי בעל ומערער ופסיל ליה כיון דאמר מר בפני כמה נותנו לה רבי יוחנן ורבי חנינא חד אמר בפני שנים וחד אמר בפני ג' מעיקרא מידק דייק ולא אתי לאורועי נפשיה
7 Ist dies denn eine Erleichterung, dies ist ja eine Erschwerung: wenn zwei erforderlich wären, könnte der Ehemann ihn nicht anfechten und ungültig machen, da aber nur einer erforderlich ist, so kann der Ehemann ihn anfechten und ungültig machen!? – Da der Meister gesagt hat, daß R. Joḥanan und R. Ḥanina [darüber streiten], vor wieviel Personen er ihn ihr übergebe, wie einer sagt, vor zwei, und wie einer sagt, vor drei, so merkt er sich dies, und [der Ehemann] macht sich nicht suspekt. –
ח ורבא מאי טעמא לא אמר כרבה אמר לך מי קתני בפני נכתב לשמה בפני נחתם לשמה
8 Weshalb erklärt Raba nicht wie Rabba? – Er kann dir erwidern: heißt es denn: er ist vor mir auf ihren Namen geschrieben und vor mir auf ihren Namen unterzeichnet worden!? –
ט ורבה בדין הוא דליתני הכי אלא דאי מפשת ליה דיבורא אתי למגזייה
9 Und Rabba!? – Eigentlich sollte es so heißen, nur könnte er, wenn man ihm viele Worte auferlegen würde, diese kürzen. – Auch jetzt kann er sie ja kürzen!? –
י השתא נמי אתי למגזייה חדא מתלת גאיז חדא מתרתי לא גאיז
10 Eines von dreien könnte er fortlassen, eines von zweien läßt er nicht fort. –
יא ורבה מ"ט לא אמר כרבא אמר לך א"כ ניתני בפני נחתם ותו לא בפני נכתב ל"ל ש"מ בעינן לשמה
11 Weshalb erklärt Rabba nicht wie Raba? – Er kann dir erwidern: wenn dem so wäre, so sollte er doch lehren: er ist vor mir unterzeichnet worden, und nichts weiter, wenn es aber auch heißt: vor mir geschrieben, so ist hieraus zu entnehmen, daß es auf ihren Namen erfolgen müsse. –
יב ורבא בדין הוא דליתני הכי אלא דא"כ אתי לאיחלופי בקיום שטרות דעלמא בעד אחד
12 Und Raba!? – Eigentlich sollte es so heißen, nur könnte man damit die Bestätigung anderer Urkunden verwechseln, daß es durch einen Zeugen erfolgen könne. –
יג ורבה מי דמי התם ידעינן הכא בפני
13 Und Rabba!? – Es ist ja nicht gleich; sonst [sagen sie ]: wir kennen sie, hierbei aber [sagt er]: vor mir;
יד התם אשה לא מהימנא הכא אשה מהימנא התם בעל דבר לא מהימן הכא בעל דבר מהימן
14 sonst ist eine Frau nicht glaubhaft, hierbei aber ist eine Frau glaubhaft; sonst ist der Beteiligte nicht glaubhaft, hierbei ist der Beteiligte glaubhaft. –
טו ורבא אמר לך אטו הכא כי אמרי ידעינן מי לא מהימני וכיון דכי אמרי ידעינן מהימני אתי לאיחלופי בקיום שטרות דעלמא בעד אחד
15 Und Raba!? – Er kann dir erwidern: sind sie etwa hierbei nicht glaubhaft, wenn sie sagen: wir kennen sie!? Da sie nun glaubhaft sind, wenn sie sagen, sie kennen sie, so könnte man damit Bestätigung anderer Urkunden verwechseln, daß es durch einen Zeugen erfolgen könne.
טז ולרבה דאמר לפי שאין בקיאין לשמה מאן האי תנא דבעי כתיבה לשמה ובעי
16 Wer ist nach Rabba, der erklärt, weil sie nicht wissen, daß es auf ihren Namen erfolgen müsse, der Autor, der des Schreibens auf ihren Namen