יג אמר רב נחמן בר יצחק לעולם אימא לך בעלמא קסברי ר' יהודה ור"ש קנין פירות כקנין הגוף דמי והכא רבי יהודה ור"ש קרא אשכחו ודרוש לכתוב רחמנא אם את שדה מקנתו אשר לא אחוזתו מאי משדה אחוזתו שדה שאינה ראויה להיות שדה אחוזה יצתה זו שראויה להיות שדה אחוזה
13 R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Tatsächlich, kann ich dir erwidern, sind R. Jehuda und R. Šimo͑n sonst der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche dem Besitze des Kapitals, hierbei aber fanden sie einen Schriftvers und legten ihn aus. Der Allbarmherzige sollte doch geschrieben haben: wenn ein von ihm gekauftes Feld, das nicht sein Erbbesitz ist, wenn es aber heißt: zu seinem erblichen Grundbesitze gehört, so bezeichnet dies ein Feld, das nicht geeignet war, sein erblicher Grundbesitz zu sein, ausgenommen dieses, das geeignet war, sein erblicher Grundbesitz zu sein.