יא ת"ר מת אחד מן הצבור חייבין אחד מבית דין פטורין מאן תנא אמר רב חסדא אמר רבי זירא אמר רב ירמיה אמר רב רבי מאיר היא דאמר ב"ד מביאים ולא צבור הלכך מת אחד מן הצבור חייבין דהא קאים כוליה בית דין מת אחד מבית דין פטורין דהויא לה חטאת שמת אחד מן השותפין ומשום הכי פטורין
11 Die Rabbanan lehrten: Ist einer von der Gemeinde gestorben, so sind sie schuldig, wenn einer vom Gerichte, so sind sie frei. – Wer ist der Autor dieser Lehre? R. Ḥisda erwiderte im Namen R. Zeras im Namen R. Jirmejas im Namen Rabhs: Es ist R. Meír, welcher sagt, das Gericht bringe [das Opfer] dar und nicht die Gemeinde, daher sind sie schuldig, wenn einer von der Gemeinde gestorben ist, denn das Gericht ist ja vollständig vorhanden; wenn aber einer vom Gerichte gestorben ist, sind sie frei, denn es ist dann ein Sündopfer, von dessen Gemeinschaftern einer gestorben ist, daher sind sie frei.