Keritot 6

Kapitel 6

א אלא באומר מותר דעד כאן לא קבעי מיניה רבא מרב נחמן אלא חדא מחייב אי תרתי מחייב אבל מיפטר לגמרי לא בעא מיניה
1 Vielmehr, wenn jemand geglaubt hat, es sei erlaubt. Auch Raba fragte nämlich R. Naḥmannur, ob er ein oder zwei [Sündopfer] schuldig sei, ob er gänzlich frei sei, fragte er ihn nicht.
ב רב פפא אמר משכחת לה בתינוק שנשבה לבין העובדי כוכבים דידע דאסירא עבודת כוכבים והני עבודת כוכבים לא ידע דאסירן
2 
ג ואי בעית אימא אפי' תימא בגדול כגון דקא טעי בהדין קרא (שמות כ, כ) לא תעשון אתי אלהי כסף ואלהי זהב וגו' סבר כי אסירא השתחואה לעבודה זרה דכסף וזהב אבל דמיני אחריני שריא דהיינו שגגת עבודת כוכבים וזדון עבודות
3 R. Papa erklärte: Dies kann bei dem vorkommen, der als Kind unter Nichtjuden in Gefangenschaft geraten ist; der zwar wußte, daß der Götzendienst verboten sei, aber nicht wußte, daß diese Dienstleistungen verboten seien. Wenn du aber willst, sage ich: dies kann auch bei einem Erwachsenenvorkommen, wenn er sich nämlich geirrt hat in folgendem Schriftverse:<i>ihr sollt nichts neben mir machen, silberne Götter oder goldene Götter &amp;c</i>.; wenn er nämlich glaubte, man dürfe sich nur vor Götzen aus Silber und Gold nicht niederwerfen, vor anderen Arten aber sei es erlaubt. Dies heißt Versehentlichkeit hinsichtlich des Götzen und Vorsätzlichkeit hinsichtlich des Dienstes.
ד רב אחא בריה דרב איקא משמיה דרב ביבי אמר תנא שם שבת ושם עבודת כוכבים קתני ממאי מדקתני הבא על אשה ובתה ועל אשת איש והא יש בתו מאנוסתו דלא קתני לה
4 R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, erklärte im Namen R. Bebajs: Er lehrt nur das Rubrum Šabbathund das Rubrum Götzendienst. – Woher dies? – Da er lehrt: wer einer Frau und ihrer Tochter beiwohnt oder einer Ehefrau; er lehrt aber nicht von der Tochter seiner Genotzüchtigten, die noch hinzukommen sollte. –
ה אמרי דכתיבן קתני דלא כתיבן לא קתני
5 Ich will dir sagen, von denen, die in der Schrift genannt sind, lehrt er es, von denen aber, die in der Schrift nicht genannt sind, lehrt er es nicht. –
ו והאיכא בת אשתו ובת בתה ובת בנה דכתיבא ולא קתני אלא שם אשה ובתה קתני ה"נ שם שבת ושם עבודת כוכבים קתני
6 Es gibt ja noch die Fälle von der Tochter seiner Frau, der Tochter seiner Tochter und der Tochter ihres Sohnes, die in der Schrift geschrieben sind, von denen er es nicht lehrt!? Vielmehr lehrt er nur das Rubrum Mutter und Tochter, ebenso lehrt er nur das Rubrum Šabbath und das Rubrum Götzendienst.
ז רב אחא בריה דרב איקא רמי דיליה אדיליה מי אמר רב ביבי בר אביי הכי שם שבת קתני ושם עבודת כוכבים קתני והאיתמר המעלה אברי פנים בחוץ חייב אברי חוץ בחוץ חייב
7 R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, wies auf einen Widerspruch hin, in dem dieser sich mit sich selbst befindet. Kann R. Bebaj b. Abajje denn gesagt haben, er lehre nur das Rubrum Šabbath und das Rubrum Götzendienst, es wurde ja gelehrt, wer Opferglieder von innerhalb[Geschlachtetem] außerhalb opfert, sei schuldig, und wer Opferglieder von außerhalb [Geschlachtetem] außerhalb opfert, sei schuldig,
ח וקשיא ליה לרב ביבי בר אביי אי הכי הא דתנן שלשים ושש כריתות בתורה תלתין ושבע נינהו דאיכא המעלה והמעלה מאי קשיא ליה נישני שם העלאה קתני
8 und R. Bebaj b. Abajje wandte ein, wieso demnach gelehrt wird, es gebe sechsunddreißig mit der Ausrottung [belegte Vergehen] in der Tora, es sind ja siebenunddreißig, denn es gibt zweierlei Opferungen; was ist dies für ein Einwand, es ist ja zu erwidern, er lehre nur das Rubrum Opfern!? –
ט מי דמי שבת ועבודת כוכבים תנא יתהון אבינכיהון גבי כריתות דאיריא משני שם שבת קתני שם עבודת כוכבים קתני גבי העלאה מי תנא יתהון בינכיהון דשני הכי
9 Es ist nicht gleich; vom Šabbath und vom Götzendienste lehrt er [die Einzelheiten] an der passenden Stelle, und bei den Ausrottungsvergehen lehrt er allgemein das Rubrum Šabbath und das Rubrum Götzendienst, aber lehrt er denn [die Einzelheiten] der Opferung an einer passenden Stelle, um dies erwidern zu können!?
י בעא מיניה ר' ירמיה מר' זירא ב' כריתות ולאו אחד מהו א"ל שוחט והעלה קאמרת הני שני לאוין נינהו
10 R. Jirmeja fragte R. Zera: Wie verhält es sich bei zwei Ausrottungen und einem Verbote? Dieser erwiderte: Du meinst wohl das Schlachtenund das Darbringen, aber bei diesen sind es zwei Verbote.
יא אי למאן דגמר מגז"ש נאמר כאן הבאה ונאמר להלן הבאה
11 Nach demjenigen, der es [aus einem Schlusse] durch Wortanalogie folgert, heißt es ja da <i>bringen</i> und dort<i>bringen</i>,
יב מה להלן לא ענש אלא א"כ הזהיר אף כאן לא ענש אא"כ הזהיר
12 wie dort eine Bestrafung nur bei Warnungerfolgt, ebenso erfolgt da eine Bestrafung nur bei Warnung;
יג למאן דמייתי לה בהיקש אמר קרא (דברים יב, יד) שם תעלה ושם תעשה מקיש שחיטה להעלאה מה העלאה לא ענש אא"כ הזהיר אף שחיטה לא ענש אא"כ הזהיר
13 und nach demjenigen, der es durch Vergleichungfolgert, sagt die Schrift: <i>dort sollst du es hinaufbringen und dort sollst du es darbringen</i>, womit er das Schlachten mit dem Darbringen vergleicht, wie beim Darbringen eine Bestrafung nur bei Warnung erfolgt, ebenso erfolgt beim Schlachten eine Bestrafung nur bei Warnung.
יד דלמא ב' מיתות ולאו אחד קאמרת מה היא אוב וידעוני
14 Du meinst vielleicht zwei Todesstrafen und ein Verbot. Das sind nämlich Totenbeschwörer und Wahrsager.
טו א"ל דהא פלוגתא דר' יוחנן ור"ל דתנו גבי סנהדרין בעל אוב וידעוני וקשיא לן ומ"ש גבי סקילות תני ידעוני וגבי כריתות לא תני ידעוני
15 Dieser erwiderte: Darüber besteht ein Streit zwischen R. Joḥanan und Reš Laqiš. Unter denen, die zu steinigensind, werden Totenbeschwörer und Wahrsager genannt, und auf unsere Frage, weshalb bei den mit der Steinigung belegten der Wahrsager genannt wird und bei den mit der Ausrottung belegten der Wahrsager nicht genanntwird,
טז א"ר יוחנן הואיל ושניהם בלאו אחד נאמרו ונימא ידעוני ולא נימא בעל אוב קסבר הואיל ופתח הכתוב בבעל אוב
16 erwiderte R. Joḥanan, weil für beide ein Verbot besteht. (Sollte er doch den Wahrsager und nicht den Totenbeschwörer nennen!? – Weil die Schrift mit dem Totenbeschwörer beginnt.)
יז ור"ל אמר הואיל ואין בו מעשה ור"ל מאי טעמא לא אמר כר' יוחנן
17 Und Reš Laqiš erwiderte, weil [der Wahrsager] keine Tätigkeit ausübt. - Weshalb erklärt Reš Laqiš nicht wie R. Joḥanan?
יח א"ר פפא דהא חלוקין הן במיתות ור' יוחנן אמר לך חלוקה דלאו הוי חלוקה חלוקה דמיתה לא הויא חלוקה
18 R. Papa erwiderte: Weil sie bei der Todesstrafe geteiltsind. – Und R. Joḥanan!? – Er kann dir erwidern: die Teilung beim Verbote ist eine Teilung, die Teilung bei der Todesstrafe ist keine Teilung. –
יט ור' יוחנן מ"ט לא אמר כר"ל קסבר מאן תנא כריתות ר"ע היא דאמר לא בעינן מעשה
19 Weshalb erklärt R. Joḥanan nicht wie Reš Laqiš? – Er ist der Ansicht, der Autor der Lehre von den Ausrottungssünden sei R. A͑qiba, und dieser sagt, es sei keine Tätigkeit erforderlich. –
כ ור"ל נהי דר"ע לא בעי מעשה רבה מעשה זוטא בעי
20 Und Reš Laqiš!? – Zugegeben, daß nach R. A͑qiba keine bedeutende Tätigkeit erforderlich ist, eine unbedeutende Tätigkeit aber ist erforderlich. –
כא בעל אוב מאי מעשה אית ביה הקשת זרועותיו הוי מעשה מגדף מאי מעשה אית ביה עקימת שפתיו הוי מעשה
21 Welche Tätigkeit übt der Totenbeschwörer aus? – Das Zusammenschlagen der Arme ist eine Tätigkeit. – Welche Tätigkeit übt der Gotteslästerer aus? – Die Bewegung der Lippen ist eine Tätigkeit.
כב קס"ד הקשת זרועותיו הוי מעשה זוטא אפי' לרבנן מיתיבי בעבודת כוכבים אינו חייב אלא על דבר שיש בו מעשה כגון שזיבח וקיטר וניסך והשתחוה וקשיא לן השתחואה לית בה מעשה
22 Erglaubte, das Zusammenschlagen der Arme sei eine unbedeutende Tätigkeit auch nach den Rabbanan, somit ist einzuwenden: Beim Götzendienste ist man schuldig nur wegen einer Handlung, bei der eine Tätigkeit ausgeübt wird, wie Schlachten, Räuchern, Libieren oder Sichniederwerfen. Und auf unseren Einwurf, beim Sichniederwerfen übe man ja keine Tätigkeit aus,
כג ואמר ר"ל הא מני ר"ע היא דאמר לא בעינן מעשה ור' יוחנן אמר אפי' תימא רבנן כפיפת קומתו הוי מעשה מכלל דסבירא ליה לר"ל אליבא דרבנן כפיפת קומתו לרבנן לא הוי מעשה הקשת זרועותיו הוי מעשה
23 erwiderte Reš Laqiš, dies nach R. A͑qiba, welcher sagt, es sei keine Tätigkeit erforderlich, und R. Joḥanan erwiderte, auch nach den Rabbanan, denn das Beugen der Statur gelte als Tätigkeit. Demnach ist Reš Laqiš der Ansicht, nach den Rabbanan gelte das Beugen der Statur nicht als Tätigkeit und das Zusammenschlagen der Arme gelte als Tätigkeit!? –
כד ואלא כי קאמר ר"ל הקשת זרועותיו הוי מעשה זוטא אליבא דר"ע אבל לרבנן לא הוי מעשה
24 Wenn nun das, was Reš Laqiš gesagt hat, das Zusammenschlagen der Arme sei eine unbedeutende Tätigkeit. nach R. A͑qiba gilt, nach den Rabbanan aber sei dies keine Tätigkeit, wieso lehrt er demnach, ausgenommen der Gotteslästerer, weil er keine Tätigkeit ausübt, er sollte doch lehren, ausgenommen der Gotteslästerer und der Totenbeschwörer!? –
כה א"ה אמאי תני יצא מגדף שאין בו מעשה ניתני יצא מגדף ובעל אוב חדא מתרתי קתני
25 Er lehrt eines von beiden. – Sollte er es doch vom Totenbeschwörer und nicht vom Gotteslästerer lehren!? –
כו וליתני בעל אוב ולא ליתני מגדף מגדף איצטריך ליה סד"א הואיל וכתיב כרת דיליה במקום קרבן אימא מודה ליה לרבי עקיבא קמ"ל דלא
26 Vom Gotteslästerer ist dies zu lehren nötig. Da die Ausrottung desselben sich im Abschnitte von den Opfernbefindet, so könnte man glauben, er pflichte R. A͑qiba bei, daher lehrt er uns, daß dem nicht so ist.
כז עולא אמר בעל אוב דקתני במקטר לשד מתקיף לה רבא א"כ היינו עובד עבודת כוכבים אלא אמר רבא מקטר לשד ע"מ לחברו
27 U͑la erklärte: Vom Totenbeschwörer, von dem er lehrt, gilt dies in dem Falle, wenn er einem Dämon opfert. Raba wandte ein: Dies ist ja demnach Götzendienst!? Vielmehr, erklärte Raba, wenn er einem Dämon opfert, um ihn zu bannen.
כח א"ל אביי א"כ היינו חובר חבר א"ל התורה אמרה חובר חבר כגון זה בסקילה ואלא חובר חבר דבלאו הדין הוא
28 Abajje sprach zu ihm: Dies heißt ja Bannungen vornehmen!? Dieser erwiderte: Die Tora sagt, daß eine solche Bannung mit der Steinigung [bestraft werde], – Welche Bannung ist demnach nur mit einem Verbote belegt?
כט א"ל כדתניא וחובר חבר אחד חובר גדול ואחד חובר קטן ואפי' חובר לנחשים ועקרבים חייב אמר אביי האי מאן דבעי למיצמד זיבורא ועקרבא אסור ואי קאתו בתריה שרי
29 Dieser erwiderte: Wie gelehrt wird.<i>Wer Bannungen vornimmt</i>, ob Bannungen von großen oder Bannungen von kleinen [Tieren]; selbst wer Schlangen und Skorpione bannt, ist schuldig. Abajje sagte: Wenn jemand eine Biene mit einem Skorpion bannen will, so ist dies verboten; wenn sie aber hinter ihm her sind, ist es erlaubt. –
ל לר' יוחנן דאמר כפיפת קומתו הוי מעשה עקימת
30 Sollte doch nach R. Joḥanan, welcher sagt, das Beugen der Statur sei eine Tätigkeit,