ח תניא רבי מאיר אומר כל הפוחת לבתולה ממאתים ולאלמנה ממנה הרי זו בעילת זנות רבי יוסי אומר רשאי רבי יהודה אומר רצה כותב לבתולה שטר של מאתים והיא כותבת לו התקבלתי ממך מנה ולאלמנה מנה והיא כותבת לו התקבלתי ממך חמשים זוז
8 Es wird gelehrt: R. Meír sagte: Wenn jemand einer Jungfrau die zweihundert [Zuz] oder einer Witwe die Mine mindert, so ist seine Beiwohnung eine außereheliche. R. Jose sagt, man dürfe dies. R. Jehuda sagt, wenn er will, schreibe er einer Jungfrau eine Urkunde über zweihundert [Zuz], und sie bestätige ihm, eine Mine erhalten zu haben, desgleichen einer Witwe über eine Mine, und sie bestätige ihm, fünfzig [Zuz] erhalten zu haben. –