Ketubot 200

Kapitel 200

א כל דזבין מבי דינא אדעתא למיפק ליה קלא הוא דזבין קמ"ל:
1 wer vom Gerichte kauft, kaufe gestützt auf die Kundwerdung, so lehrt er uns.
ב רשב"ג אומר כו': ועד כמה אמר רב הונא בר יהודה אמר רב ששת עד פלגא
2 R. Š<small>IMO͑N B.</small> G<small>AMLIÉL SAGT</small> &amp;<small>C</small>. Bis wieviel? R. Hona b. Jehuda erwiderte im Namen des R. Šešeth: Bis zur Hälfte.
ג תניא נמי הכי אמר רשב"ג ב"ד שמכרו שוה מאתים במנה או שוה מנה במאתים מכרן קיים
3 Desgleichen wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Wenn das Gericht etwas im Werte von zweihundert [Zuz] für eine Mine oder etwas im Werte einer Mine für zweihundert verkauft, so ist der Verkauf gültig.
ד אמר אמימר משמיה דרב יוסף ב"ד שמכרו בלא הכרזה נעשו כמי שטעו בדבר משנה וחוזרין
4 Amemar sagte im Namen R. Josephs: Wenn das Gericht ohne Bekanntmachung verkauft, so ist dies ebenso, als würde es sich in einer Lehre geirrt haben, und es widerrufe es. –
ה נעשו ודאי טעו דתנן שום היתומין שלשים יום ושום ההקדש ששים יום ומכריזין בבקר ובערב
5 Wieso ebenso, es hat sich ja wirklich geirrt, denn wir haben gelernt, die Schätzung des Waisengutes währe dreißig Tageund des Heiligtumssechzig Tage, und die Ausbietung müsse morgens und abends erfolgen!? –
ו אי מההיא הוה אמינא ה"מ שליח אבל ב"ד לא קמ"ל
6 Hieraus könnte man entnehmen, dies gelte nur vom Beauftragten, nicht aber vom Gerichte, so lehrt er uns.
ז איתיביה רב אשי לאמימר שום הדיינין שפחתו שתות או הותירו שתות מכרן בטל הא שוה בשוה מכרן קיים מאי לאו דלא אכרוז לא בדאכרוז
7 R. Aši richtete an Amemar folgenden Einwand: Wenn die Richter bei der Schätzung ein Sechstel zu niedrig oder ein Sechstel zu hoch angesetzt haben, so ist ihr Verkauf nichtig. Wenn aber den richtigen Wert, so ist ihr Verkauf gültig. Doch wohl, wenn keine Ausbietung erfolgt ist!? – Nein, wenn eine Ausbietung erfolgt ist. –
ח הא מדסיפא בדאכרוז הוי רישא בדלא אכרוז דקתני סיפא אם עשו אגרת בקורת אפי' מכרו שוה מנה במאתים או שוה מאתים במנה מכרן קיים
8 Wenn aber der Schlußsatz von dem Falle spricht, wenn eine Ausbietung erfolgt ist, so spricht ja der Anfangsatz von dem Falle, wenn keine Ausbietung erfolgt ist!? Im Schlußsatze wird nämlich gelehrt: Haben sie aber eine Prüfungsurkunde ausgestellt, so ist, selbst wenn sie etwas im Werte einer Mine für zweihundert [Zuz] oder etwas im Werte von zweihundert [Zuz] für eine Mine verkauft haben, ihr Verkauf gültig. –
ט אלא לעולם בדלא אכרוז ולא קשיא כאן בדברים שמכריזין עליהן כאן בדברים שאין מכריזין עליהן
9 Vielmehr, tatsächlich, wenn keine Ausbietung erfolgt ist, dennoch ist dies kein Einwand; eines gilt von Dingen, über die eine Ausbietung zu erfolgen hat, und eines gilt von Dingen, über die keine Ausbietung zu erfolgen hat.
י ואלו הן דברים שאין מכריזין עליהן העבדים והמטלטלין והשטרות עבדים טעמא מאי שמא ישמעו ויברחו מטלטלין ושטרות שמא יגנבו
10 Über folgende Dinge hat keine Ausbietung zu erfolgen: Sklaven, Mobilien und Schuldscheine. Sklaven deshalb, weil sie es erfahren und entfliehen; Mobilien und Schuldscheine, weil sie gestohlen werden könnten.
יא ואיבעית אימא כאן בשעה שמכריזין כאן בשעה שאין מכריזין
11 Wenn du willst, sage ich: eines gilt von Anlässen, bei denen eine Ausbietung erfolgt, und eines gilt von Anlässen, bei denen keine Ausbietung erfolgt.
יב דאמרי נהרדעי לכרגא למזוני ולקבורה מזבנינן בלא אכרזתא
12 Die Nehardee͑nser sagten nämlich.: Für Kopfsteuer, Unterhalt und Beerdigungverkaufe manohne Ausbietung.
יג ואב"א כאן במקום שמכריזין כאן במקום שאין מכריזין דאמר רב נחמן מעולם לא עשו אגרת בקורת בנהרדעא
13 Wenn du aber willst, sage ich: eines gilt von Orten, da eine Ausbietung erfolgt, und eines gilt von Orten, da keine Ausbietung erfolgt. R. Naḥman sagte nämlich: In Nehardea͑ wurde nie eine Prüfungsurkunde ausgestellt.
יד סבור מינה משום דבקיאי בשומא א"ל רב יוסף בר מניומי לדידי מיפרשא לי מיניה דרב נחמן משום דקרו להו בני אכלי נכסי דאכרזתא
14 Sie glaubten, weil sie da in der Schätzung kundig waren, da sprach R. Joseph b. Minjomi zu ihnen: Mir wurde von R. Naḥman erklärt, weil man [die Käufer] ‘Auktionswucherer’ nannte.
טו אמר רב יהודה אמר שמואל מטלטלין של יתומים שמין אותן ומוכרין אותן לאלתר רב חסדא אמר אבימי מוכרין אותן לשווקים
15 R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, Mobilien der Waisen schätze man und verkaufe siesofort. R. Ḥisda sagte im Namen Abimis, man verkaufe sie auf den Märkten.
טז ולא פליגי הא דמיקרב שוקא הא דמרחק שוקא
16 Sie streiten aber nicht; eines, wenn der Markt nahe ist, eines, wenn der Markt fern ist.
יז רב כהנא הוה בידיה שכרא דרב משרשיא בר חילקאי יתמא שהייה עד ריגלא אמר אע"ג דנפל ביה איצצתא מייתי זוזא חריפא
17 R. Kahana hatte in seinem Besitze Met der Waise R. Mešaršeja b. Ḥilqaj und er hielt ihn bis zum Feste, indem er sagte: Wenn er auch zu gähren anfängt, so bringt er dann trotzdem einen besseren Preis.
יח רבינא הוה בידיה חמרא דרבינא זוטי יתמא בר אחתיה הוה לדידיה נמי חמרא הוה קמסיק ליה לסיכרא
18 Rabina hatte in seinem Besitze Wein der Waise Rabina des Kleinen, des Sohnes seiner Schwester, und auch eigenen Wein, den er nach Sikhra bringen wollte.
יט אתא לקמיה דרב אשי א"ל מהו לאמטויי בהדן א"ל זיל לא עדיף מדידך:
19 Da kam er zu R. Aši und fragte ihn, ob er jenen mitnehmendürfe. Dieser erwiderte: Geh, er ist nicht bevorzugter als deiner.
כ <big><strong>מתני׳</strong></big> הממאנת השניה והאילונית אין להן כתובה ולא פירות ולא מזונות ולא בלאות
20 <b>D</b><small>IE</small> W<small>EIGERUNGSERKLÄRENDE, DIE ZWEITGRADIG</small> I<small>NZESTUÖSE</small><small>UND DIE</small> S<small>TERILE ERHALTEN KEINE</small> M<small>ORGENGABE NOCH DEN</small> F<small>RUCHTGENUSS</small><small>NOCH</small> U<small>NTERHALT NOCH DIE ABGETRAGENEN</small>K<small>LEIDER.</small>
כא אם מתחלה נשאה לשם אילונית יש לה כתובה
21 H<small>AT ER SIE VON VORNHEREIN ALS</small> S<small>TERILE GENOMMEN, SO ERHÄLT SIE DIE</small> M<small>ORGENGABE.</small>
כב אלמנה לכ"ג גרושה וחלוצה לכהן הדיוט ממזרת ונתינה לישראל בת ישראל לנתין ולממזר יש להם כתובה:
22 I<small>ST EINE</small> W<small>ITWE MIT EINEM</small> H<small>OCHPRIESTER, EINE</small> G<small>ESCHIEDENE ODER EINE ḤALUÇA MIT EINEM GEMEINEN</small> P<small>RIESTER, EIN</small> H<small>URENKIND ODER EINE</small> N<small>ETHINA MIT EINEM</small> J<small>ISRAÉLITEN ODER EINE</small> J<small>ISRAÉLITIN MIT EINEM</small> N<small>ATHIN ODER EINEM</small> H<small>URENKINDE</small> [<small>VERHEIRATET</small>], <small>SO ERHÄLT SIE DIE</small> M<small>ORGENGABE</small>.
כג <big><strong>גמ׳</strong></big> רב תני קטנה יוצאה בגט אין לה כתובה וכל שכן ממאנת
23 GEMARA. Rabh lehrte, die durch Scheidebrief entlassene Minderjährige erhalte nicht die Morgengabe, und um so weniger die Weigerungserklärende;
כד שמואל תני ממאנת אין לה כתובה אבל יוצאה בגט יש לה כתובה
24 Šemuél lehrte, die Weigerungserklärende erhalte nicht die Morgengabe, die durch Scheidebrief entlassene [Minderjährige] er halte wohl die Morgengabe.
כה ואזדא שמואל לטעמיה דאמר שמואל ממאנת אין לה כתובה יוצאה בגט יש לה כתובה
25 Šemuél vertritt hierbei seine Ansicht, denn Šemuél sagte: Die Weigerungserklärende erhält keine Morgengabe, die durch Scheidebrief entlassene [Minderjährige] erhält die Morgengabe;
כו ממאנת לא פסלה מן האחין ולא פסלה מן הכהונה יוצאה בגט פסלה מן האחין ופסלה מן הכהונה
26 die Weigerungserklärende ist für die Brüdernicht untauglich, auch nicht für Priesteruntauglich, die durch Scheidebrief entlassene [Minderjährige] ist für die Brüder untauglich, auch für Priester untauglich.
כז ממאנת אינה צריכה להמתין שלשה חדשים
27 Die Weigerungserklärende braucht keine drei Monatezu warten,