יא מתיב רבא אלו נערות שיש להן קנס הבא על הממזרת ועל הנתינה ועל הכותית ועל הגיורת ועל השבויה ועל השפחה שנפדו ושנתגיירו ושנשתחררו פחותות מבנות שלש שנים ויום אחד יש להן קנס ואי אמרת הגדילו יכולין למחות יהבינן לה קנס דאזלה ואכלה בגיותה
11 Raba wandte ein: In folgenden Fällen ist die für Mädchen festgesetzte Geldbußezu zahlen: wenn jemand einem Hurenkinde, einer Nethina, einer Samaritanerin beigewohnt hat, oder einer Proselytin, einer Gefangenen oder einer Sklavin, die unter drei Jahren und einem Tage ausgelöst, bekehrt oder freigelassen worden ist. Wieso gebe man ihr, wenn du sagst, sie könne, sobald sie großjährig wird, Einspruch erheben, die Geldbuße, die sie als Nichtjüdin verzehren kann!? —