Ketubot 35

Kapitel 35

א דסתם יהודה וגליל כשעת חירום דמו
1 Bei Judäa und Galiläa verhält es sich gewöhnlich wie bei einer Zeit der Anarchie. —
ב וליתני מודה רבי יהושע באומר לחבירו מנה לויתי ממך ופרעתיו לך שהוא נאמן משום דקא בעי למיתני סיפא אם יש עדים שהוא לוה ממנו והוא אומר פרעתיו אינו נאמן והא קיימא לן המלוה את חבירו בעדים אינו צריך לפרעו בעדים
2 Sollte er doch lehren: R. Jehošua͑ pflichte bei, daß, wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: ich habe von dir eine Mine geborgt und sie dir bezahlt, er glaubhaft sei!? — Weil er [im Schlußsatze] lehren müßte: wenn aber Zeugen vorhanden sind, daß er sie von ihm geborgt hat, und er sagt, er habe sie ihm bezahlt, so ist er nicht glaubhaft; uns aber ist es bekannt, daß, wenn jemand seinem Nächsten vor Zeugen borgt, dieser ihm nicht vor Zeugen zurückzuzahlen brauche. —
ג וליתני מודה ר' יהושע באומר לחבירו מנה לאביך בידי והאכלתיו פרס שהוא נאמן
3 Sollte er doch lehren, R. Jehošua͑ pflichte bei, daß, wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: dein Vater hatte bei mir eine Mine und die Hälfte verzehrt, er glaubhaft sei!? —
ד אליבא דמאן אי אליבא דרבנן הא אמרי משיב אבידה הוי אי אליבא דרבי אליעזר בן יעקב הא אמר שבועה בעי
4 Nach wessen Ansicht: wenn nach den Rabbanan, so sagen sie ja, ergelte als Wiederbringereines Fundes, und wenn nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob, so sagt er ja, er müsse schwören!?
ה דתניא רבי אליעזר בן יעקב אומר פעמים שאדם נשבע על טענת עצמו כיצד מנה לאביך בידי והאכלתיו פרס הרי זה נשבע וזהו שנשבע על טענת עצמו וחכמים אומרים אינו אלא כמשיב אבידה ופטור
5 Es wird nämlich gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Es kann vorkommen, daß jemand wegen seiner eigenen Aussageschwören muß. Wenn beispielsweise [jemand zu einem sagt:] dein Vater hatte bei mir eine Mine und die Hälfte verzehrt, so muß erschwören. Dieser muß wegen seiner eigenen Aussage schwören. Die Weisen sagen, er gleiche dem Wiederbringer eines Fundes und sei frei. —
ו ור' אליעזר בן יעקב לית ליה משיב אבידה פטור אמר רב בטוענו קטן והאמר מר אין נשבעין על טענת חרש שוטה וקטן
6 Hält denn R. Elie͑zer b. Ja͑qob nichts von der Lehre, wer einen Fund wiederbringt, sei frei!? Rabh erwiderte: Wenn ein Minderjähriger ihn gemahnt hat. — Der Meister sagte ja, daß man wegen der Forderung eines Tauben, Blöden oder Minderjährigen nicht schwöre!? —
ז מאי קטן גדול ואמאי קרי ליה קטן דלגבי מילי דאביו קטן הוא אי הכי טענת עצמו טענת אחרים היא טענת אחרים והודאת עצמו
7 Unter ‘Minderjähriger’ ist ein Erwachsener zu verstehen, und er nennt ihn deshalb Minderjähriger, weil er hinsichtlich der Angelegenheiten seines Vaters als Minderjähriger gilt. — Wieso ist dies demnach seine Aussage, die Mahnung geht ja von einem anderen aus!? — Eines anderen Mahnung und sein Geständnis. —
ח כולהי טענתא טענת אחרים והודאת עצמו נינהו
8 Auch bei jeder anderen Streitsache handelt es sich ja um die Mahnung eines anderen und des eigenen Geständnisses!? —
ט אלא הכא בדרבה קמיפלגי דאמר רבה מפני מה אמרה תורה מודה מקצת הטענה ישבע חזקה אין אדם מעיז פניו בפני בעל חובו והאי בכולה בעי דלכפריה והאי דלא כפר ליה משום דאין אדם מעיז פניו הוא
9 Vielmehr, sie streiten über eine Lehre Rabbas, denn Rabba sagte: Die Tora sagte deshalb, wer einen Teil der Forderung eingesteht, müsse schwören, weil es feststeht, daß niemand sich seinem Gläubiger gegenüber erkühne. Er möchte die ganze [Schuld] ableugnen, nur tut er dies deshalb nicht, weil niemand sich erkühnt;