Ketubot 36

Kapitel 36

א ובכולה בעי דלודי ליה והאי דלא אודי ליה כי היכי דלישתמיט ליה וסבר עד דהוה לי זוזי ופרענא ליה ורחמנא אמר רמי שבועה עליה כי היכי דלודי ליה בכוליה
1 daher würde er sie vollständig eingestehen, nur tut er dies deshalb nicht, weil er einen Aufschub erzielen will, denn er denkt: sobald ich Geld habe, bezahle ich sie. Der Allbarmherzige sagte daher, daß man ihm einen Eid zuschiebe, damit er die ganze [Schuld] eingestehe.
ב רבי אליעזר בן יעקב סבר לא שנא בו ולא שנא בבנו אינו מעיז והלכך לאו משיב אבידה הוי ורבנן סברי בו הוא דאינו מעיז אבל בבנו מעיז ומדלא העיז משיב אבידה הוי:
2 R. Elie͑zer b. Ja͑qob ist der Ansicht, er erkühne sich weder gegen ihn selbst noch gegen seinen Sohn, somit gilt er nicht als Wiederbringer eines Fundes; die Rabbanan aber sind der Ansicht, nur gegen ihn selbst erkühne er sich nicht, wohl aber gegen seinen Sohn, und da er sich nicht erkühnt hat, gilt er als Wiederbringer eines Fundes.
ג <big><strong>מתני׳</strong></big> העדים שאמרו כתב ידינו הוא זה אבל אנוסים היינו קטנים היינו פסולי עדות היינו הרי אלו נאמנים ואם יש עדים שהוא כתב ידם או שהיה כתב ידם יוצא ממקום אחר אינן נאמנין:
3 <b>W</b><small>ENN DIE</small> Z<small>EUGEN SAGEN, DIE</small> U<small>NTERSCHRIFTEN</small><small>SEIEN VON IHNEN, JEDOCH GEZWUNGEN, MINDERJÄHRIG, ODER ALS UNZULÄSSIGE</small> Z<small>EUGEN</small> <small>GELEISTET, SO SIND SIE GLAUBHAFT</small>. S<small>LND ABER</small> Z<small>EUGEN VORHANDEN, DASS ES IHRE</small> U<small>NTERSCHRIFTEN SIND, ODER SIND IHRE</small> U<small>NTERSCHRIFTEN ANDERWEITIG</small><small>FESTGESTELLT, SO SIND SIE NICHT GLAUBHAFT</small>.
ד <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר רמי בר חמא לא שנו אלא שאמרו אנוסים היינו מחמת ממון אבל אנוסים היינו מחמת נפשות הרי אלו נאמנין
4 GEMARA. Rami b. Ḥama sagte: Diesnur, wenn sie sagen, sie seien [durch Bedrohung] des Vermögensgezwungen worden, wenn aber [durch Bedrohung] des Lebens, so sind sie glaubhaft.
ה אמר ליה רבא כל כמיניה כיון שהגיד שוב אינו חוזר ומגיד וכי תימא הני מילי על פה אבל בשטר לא והא אמר ריש לקיש עדים החתומים על השטר נעשה כמי שנחקרה עדותן בב"ד
5 Raba sprach zu ihm: Niemand kann ja, sobald er ausgesagt hat, zurücktreten und [anders] sagen!? Wolltest du sagen, dies gelte nur von einer mündlichen Aussage, nicht aber von einer Beurkundung, so sagte ja Reš Laqiš, daß, wenn Zeugen auf einer Urkunde unterschrieben sind, dies ebenso sei, als würde ihre Aussage vor Gericht geprüft worden sein. —
ו אלא כי אתמר ארישא אתמר הרי אלו נאמנין אמר רמי בר חמא לא שנו אלא שאמרו אנוסין היינו מחמת נפשות אבל אמרו אנוסין היינו מחמת ממון אין נאמנין מאי טעמא אין אדם משים עצמו רשע
6 Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so bezieht es sich auf den Anfangssatz: so sind sie glaubhaft. Rami b. Ḥama sagte: Dies nur, wenn sie sagen, sie seien [durch Bedrohung] des Lebens gezwungen worden, wenn aber [durch Bedrohung] des Vermögens, so sind sie nicht glaubhaft, denn niemand macht sich zum Frevler.
ז תנו רבנן אין נאמנים לפוסלו דברי רבי מאיר וחכמים אומרים נאמנים בשלמא לרבנן כי טעמייהו שהפה שאסר הוא הפה שהתיר אלא לר' מאיר מ"ט בשלמא פסולי עדות מלוה גופיה מעיקרא מידק דייק ומחתם קטנים נמי כדרשב"ל דאמר ריש לקיש
7 Die Rabbanan lehrten: Siesind nicht glaubhaft, [die Urkunde] ungültig zu machen— so R. Meír; die Weisen sagen, sie seien glaubhaft. Allerdings vertreten die Rabbanan ihren Grundsatz: derselbe Mund, der verboten gemacht hat, macht es erlaubt, was aber ist der Grund R. Meírs? Allerdings ist hinsichtlich der Unzulässigkeit ihrer Zeugnisfähigkeit [zu erklären], der Gläubiger selbst prüfe genauund lasse erst dann unterzeichnen. Ebenso ist hinsichtlich der Minderjährigkeit nach Reš Laqiš zu erklären, denn Reš Laqiš sagte,