Ketubot 5

Kapitel 5

א זימנין דלא אניס וסברה דאניס ומיעגנא ויתבה ומשום פרוצות דאי אמרת לא ליהוי גיטא זימנין דאניס ואמרה לא אניס ואזלא ומינסבא ונמצא גט בטל ובניה ממזרים
1 könnte es vorkommen, daß er tatsächlich nicht verhindertwar, sie aber würde glauben, er sei durch höhere Gewalt verhindert worden, und verlassen sitzen bleiben. Wegen der Zuchtlosen, denn, wenn man sagen wollte, der Scheidebrief sei ungültig, könnte es vorkommen, daß er tatsächlich durch höhere Gewalt verhindert worden ist, sie aber würde sagen, er sei nicht verhindert worden, und sich anderweitig verheiraten; der Scheidebrief ist dann ungültig und ihre Kinder sind Hurenkinder. —
ב ומי איכא מידי דמדאורייתא לא להוי גט ומשום צנועות ומשום פרוצות שרינן אשת איש לעלמא
2 Ist es denn denkbar, daß, während nach der Tora der Scheidebrief ungültig ist, wir mit Rücksicht auf Keusche und Zuchtlose eine Ehefrau Fremden erlauben!? —
ג אין כל דמקדש אדעתא דרבנן מקדש ואפקעינהו רבנן לקידושי מיניה
3 Freilich, wer sich [eine Frau] antraut, tut dies gestützt auf die Bestimmung der Rabbanan, und die Rabbanan haben seine Trauung annulliert.
ד אמר ליה רבינא לרב אשי תינח קדיש בכספא קדיש בביאה מאי איכא למימר שויוה רבנן לבעילתו בעילת זנות
4 Rabina sprach zu R. Aši: Allerdings, wenn die Trauung durch Gelderfolgt ist, wie ist es aber, wenn sie durch Beiwohnung erfolgt ist!? — Die Rabbanan haben seine Beiwohnung zu einer außerehelichen gemacht.
ה איכא דאמרי אמר רבא וכן לענין גיטין אלמא קסבר רבא יש אונס בגיטין
5 Manche lesen: Raba sagte: Dasselbe gilt auch von der Scheidung. Raba ist somit der Ansicht, bei der Scheidung gebe es eine höhere Gewalt.
ו מיתיבי הרי זה גיטיך אם לא באתי מכאן ועד שנים עשר חדש ומת בתוך שנים עשר חדש אינו גט מת הוא דאינו גט הא חלה הרי זה גט
6 Man wandte ein: [Sagte jemand:] da ist dein Scheidebrief, falls ich von jetzt ab bis nach zwölf Monaten nicht komme, und innerhalb der zwölf Monate gestorben ist, so ist der Scheidebrief ungültig. Nur wenn gestorben, ist der Scheidebrief ungültig, jedoch gültig, wenn erkrankt!? —
ז לעולם אימא לך חלה נמי אינו גט והיא גופה קמ"ל דאין גט לאחר מיתה
7 Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist der Scheidebrief ungültig, auch wenn er erkrankt ist, nur lehrt er eben dies, daß es nämlich keine Scheidung nach dem Tode gebe. —
ח אין גט לאחר מיתה הא תנא ליה רישא דלמא לאפוקי מדרבותינו
8 Daß es keine Scheidung nach dem Tode gebe, lehrt er ja schon im Anfangssatze!? — Vielleicht schließt diesdie Ansicht unserer Meister aus. —
ט ת"ש מעכשיו אם לא באתי מכאן ועד שנים עשר חדש ומת בתוך שנים עשר חדש הרי זה גט מאי לאו הוא הדין לחלה לא מת דוקא דלא ניחא ליה דתפול קמי יבם
9 Komm und höre: [Wenn er aber sagte:] von jetzt ab, falls ich von jetzt bis nach zwölf Monaten nicht komme, und innerhalb der zwölf Monate gestorben ist, so ist der Scheidebrief gültig. Doch wohl auch in dem Falle, wenn er erkrankt ist!? — Nein, nur wenn er gestorben ist, weil es ihm nicht erwünscht ist, daß sie dem Schwager zufalle. —
י ת"ש מההוא דאמר להו אי לא אתינא מכאן ועד שלשים יום ליהוי גיטא אתא בסוף תלתין יומין ופסקיה מברא ואמר להו חזו דאתאי חזו דאתאי ואמר שמואל לא שמיה מתיא
10 Komm und höre: Einst sagte jemand: Wenn ich in dreißig Tagen nicht komme, sei der Scheidebrief gültig. Als er kam, verhinderte ihn die Fähre. Da rief er: Seht, ich bin gekommen, seht, ich bin gekommen. Hierauf entschied Šemuél, dies heiße kein Kommen!? —
יא אונסא דשכיח שאני דכיון דאיבעי ליה לאתנויי ולא אתני איהו הוא דאפסיד אנפשיה
11 Anders ist es bei einem häufig vorkommenden Hindernisse; da er sich dies vorbehalten sollte und dies unterlassen hat, so hat er selber es verschuldet.
יב אמר רב שמואל בר יצחק לא שנו אלא מתקנת עזרא ואילך שאין בתי דינין קבועין אלא בשני ובחמישי אבל קודם תקנת עזרא שבתי דינין קבועין בכל יום אשה נשאת בכל יום
12 R. Šemuél b. Jiçḥaq sagte: Dies gilt nur seit der Anordnung E͑zras, Gerichtssitzungen nur am Montag und am Donnerstag abzuhalten, vor der Anordnung E͑zras aber, als Gerichtssitzungen an verschiedenen Tagenabgehalten wurden, konnte eine Frau jeden Tag geehelicht werden. —
יג קודם תקנת עזרא מאי דהוה הוה הכי קאמר אי איכא בתי דינין דקבועין האידנא כקודם תקנת עזרא אשה נשאת בכל יום
13 Was vor der Anordnung E͑zras geschah, ist ja gleichgültig!? — So meint er es: in Orten, wo jetzt noch die Gerichtssitzungen so abgehalten werden, wie vor der Anordnung E͑zras, kann eine Frau jeden Tag geehelicht werden. —
יד הא בעינן שקדו דטריח ליה
14 Die Vorsorgeist ja zu berücksichtigen!? — Wenn er alles vorbereitet hat.