ד והרי חובל בחבירו דאיכא ממון ומלקות ממונא משלם מילקא לא לקי וכי תימא הני מילי היכא דלא אתרו ביה אבל אתרו ביה מילקא לקי ממונא לא משלם והאמר ר' אמי א"ר יוחנן הכהו הכאה שאין בה שוה פרוטה לוקה היכי דמי אי דלא אתרו ביה אמאי לוקה אלא פשיטא דאתרו ביה וטעמא דלית בה שוה פרוטה הא אית בה שוה פרוטה ממונא משלם מילקא לא לקי
4 Bei der Verletzung seines Nächsten treffen ja Geldzahlung und Geißelung zusammen, und verhängt wird die Geldzahlung und nicht die Geißelung!? Wolltest du erwidern, dies nur, wenn man ihn nicht gewarnt hat, wenn man ihn aber gewarnt hat, sei die Geißelung und nicht die Geldzahlung zu verhängen, so sagte ja R. Ami im Namen R. Joḥanans, daß, wenn jemand einem einen Schlag versetzt hat, der keine Peruṭawert ist, er zu geißeln sei. In welchem Falle: hat man ihn nicht gewarnt, wieso ist er zu geißeln, doch wohl, wenn man ihn gewarnt hat, und nur in dem Falle, wenn er keine Peruṭa wertist, wenn er aber eine Peruṭa wert ist, ist die Geldzahlung und nicht die Geißelung zu verhängen!? –