Ketubot 68

Kapitel 68

א ור' מאיר לוקה ומשלם אית ליה מת ומשלם לית ליה ושאני הני דחידוש הוא שחידשה תורה בקנס אע"ג דמיקטיל משלם ואזדא רבה לטעמיה דאמר רבה היה גדי גנוב לו וטבחו בשבת חייב שכבר נתחייב בגניבה קודם שיבא לידי איסור שבת גנב וטבח בשבת פטור שאם אין גניבה אין טביחה ואין מכירה
1 auch ist R. Meír der Ansicht, man könne Geißelung und Geldzahlung verhängen, nicht aber Todesstrafe und Geldzahlung, hierbei aber ist es anders, da die Tora mit den Bußgeldern ein Novum geschaffen hat; sie sind daher zu zahlen, auch wenn er hingerichtet wird. Rabba vertritt hierbei seine Ansicht, denn Rabba sagte: Wenn jemand im Besitze eines gestohlenen Böckchens war und es am Šabbath geschlachtet hat, so ist er schuldig, denn er war wegen des Diebstahlsschuldig, noch bevor er zur Entweihung des Šabbaths kam; wenn er es aber am Šabbath gestohlen und geschlachtet hat, so ist er frei, denn ohne Diebstahlgibt es kein Schlachten und kein Verkaufen.
ב ואמר רבה היה גדי גנוב לו וטבחו במחתרת חייב שכבר נתחייב בגניבה קודם שיבא לידי איסור מחתרת גנב וטבח במחתרת פטור שאם אין גניבה אין טביחה ואין מכירה
2 Ferner sagte Rabba: Wenn jemand im Besitze eines gestohlenen Böckchens war und es am Einbruchsorte geschlachtet hat, so ist er schuldig, denn er war wegen des Diebstahlsschuldig, noch bevor er dem Gesetz über den Einbruch unterworfen war; wenn er es aber am Einbruchsorte gestohlen und geschlachtet hat, so ist er frei, denn ohne Diebstahlgibt es kein Schlachten und kein Verkaufen.
ג וצריכא דאי אשמעינן שבת משום דאיסורה איסור עולם אבל מחתרת דאיסור שעה הוא אימא לא ואי אשמעינן מחתרת משום דמחתרתו זו היא התראתו אבל שבת דבעיא התראה אימא לא צריכא
3 Und beides ist nötig. Würde er es nur vom Šabbath gelehrt haben, so könnte man glauben, weil das Verbot ein dauerndesist, nicht aber gelte dies vom Einbruch, wobei die Preisgebung nur für diese Stundegilt. Und würde er es nur vom Einbruch gelehrt haben, so könnte man glauben, weil sein Einbruch als Warnunggilt, nicht aber gelte dies beim Šabbath, wobei eine Warnung erforderlich ist. Daher ist beides nötig.
ד אמר רב פפא היתה פרה גנובה לו וטבחה בשבת חייב שכבר נתחייב בגניבה קודם שיבא לידי איסור שבת היתה פרה שאולה לו וטבחה בשבת פטור אמר ליה רב אחא בריה דרבא לרב אשי רב פפא פרה אתא לאשמועינן
4 R. Papa sagte: Wenn jemand im Besitz einer gestohlenen Kuh war und sie am Šabbath geschlachtet hat, so ist er schuldig, denn er war wegen des Diebstahls schuldig, noch bevor er zur Entweihung des Šabbaths kam; wenn er aber im Besitze einer entliehenen Kuh war und sie am Šabbath geschlachtet hat, so ist erfrei. R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Will uns etwa R. Papa lehren, daß diesauch von einer Kuh gilt!?
ה אמר ליה רב פפא שאולה אתא לאשמועינן סלקא דעתך אמינא הואיל ואמר רב פפא משעת משיכה הוא דאתחייב ליה במזונותיה הכא נמי משעת שאלה אתחייב באונסיה קא משמע לן
5 Dieser erwiderte: R. Papa lehrt uns, daß dies auch von einer entliehenen gilt. Man könnte glauben, er sei, da R. Papa sagte, mit dem Ansichziehen sei er zur Fütterungverpflichtet, auch hierbei mit dem Entleihen für jeden Unfallhaftbar, so lehrt er uns.
ו אמר רבא הניח להן אביהן פרה שאולה משתמשין בה כל ימי שאלתה מתה אין חייבין באונסה כסבורין של אביהם היא וטבחוה ואכלוה משלמין דמי בשר בזול הניח להן אביהן אחריות נכסים חייבין לשלם
6 Raba sagte: Wenn ihr Vater ihnen eine entliehene Kuh hinterlassen hat, so dürfen sie sich ihrer die ganze Dauer der Entleihung bedienen; ist sie verendet, so sind sie für den Unfall nicht haftbar. Wenn sie sie, im Glauben, sie gehöre ihrem Vater, geschlachtet und verzehrt haben, so haben sie einen niedrigen Fleischpreis zu ersetzen. Hinterließ ihnen ihr Vater Sicherheit gewährendeGüter, so sind sie zum Ersatze verpflichtet.
ז איכא דמתני לה ארישא ואיכא דמתני לה אסיפא מאן דמתני לה ארישא כל שכן אסיפא ופליגא דרב פפא ומאן דמתני לה אסיפא אבל ארישא לא והיינו דרב פפא
7 Manche beziehen dies auf den ersten Fallund manche beziehen dies auf den anderen Fall. Wer dies auf den ersten Fall bezieht, nach dem gilt dies um so mehr vom anderen Falle, und er streitetsomit gegen R. Papa; wer dies auf den anderen Fall bezieht, nach dem gilt dies nicht vom ersten Falle, übereinstimmend mit R. Papa.
ח בשלמא ר' יוחנן לא אמר כריש לקיש דקא מוקים לה כרבנן אלא ריש לקיש מ"ט לא אמר כר' יוחנן אמר לך כיון דאילו אתרו ביה פטור כי לא אתרו ביה נמי פטור
8 Allerdings erklärt R. Joḥanannicht wie Reš Laqiš, weil er [die Mišna] nach den Rabbanan erklären will, weshalb aber erklärt Reš Laqiš nicht wie R. Joḥanan? – Er kann dir erwidern: wenn er freiist, falls man ihn gewarnt hat, so ist er frei, auch wenn man ihn nicht gewarnthat.
ט ואזדו לטעמייהו דכי אתא רב דימי אמר חייבי מיתות שוגגין וחייבי מלקיות שוגגין ודבר אחר ר' יוחנן אמר חייב וריש לקיש אמר פטור ר' יוחנן אמר חייב דהא לא אתרו ביה ר"ל אמר פטור כיון דאילו אתרו ביה פטור כי לא אתרו ביה נמי פטור
9 Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn als R. Dimi kam, sagte er: Wer sich einer mit der Todesstrafe oder Geißelung und noch etwasbelegten Handlung versehentlichschuldig macht, ist, wie R. Joḥanan sagt, schuldig, und wie Reš Laqiš sagt, frei. R. Joḥanan sagt, er sei schuldig, denn man hat ihn nichtgewarnt; Reš Laqiš sagt, er sei frei, denn da er frei wäre, falls man ihn gewarnt hätte, so ist er frei, auch wenn man ihn nicht gewarnt hat.
י איתיביה ר"ל לרבי יוחנן (שמות כא, כב) ולא יהיה אסון ענוש יענש
10 Reš Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein:<i>Wenn kein Unfall erfolgt, so ist er um Geld zu bestrafen.</i>