Ketubot 69

Kapitel 69

א מאי לאו אסון ממש לא דין אסון איכא דאמרי איתיביה רבי יוחנן לר"ל (שמות כא, כב) ולא יהיה אסון ענוש יענש מאי לאו דין אסון לא אסון ממש
1 Doch wohl ein tatsächlicher Unfall!? – Nein, [die Anwendung] des Gesetzesüber den Unfall. Manche lesen: R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: <i>Wenn kein Unfall erfolgt, so ist er um Geld zu bestrafen.</i> Doch wohl [die Anwendung] des Gesetzes über den Unfall!? – Nein, ein tatsächlicher Unfall.
ב אמר רבא ומי איכא למ"ד חייבי מיתות שוגגין חייבים והא תנא דבי חזקיה מכה אדם ומכה בהמה
2 Raba sprach: Gibt es denn jemand, der der Ansicht ist, wer sich versehentlich einer mit der Todesstrafe belegten Handlung schuldig gemacht hat, seischuldig, in der Schule Ḥizqijas wurde ja gelehrt:<i>Wer einen Menschen erschlägt, wer ein Vieh erschlägt;</i>
ג מה מכה בהמה לא חילקת בו בין בשוגג בין במזיד בין מתכוין לשאין מתכוין בין דרך ירידה לדרך עלייה לפוטרו ממון אלא לחייבו ממון אף מכה אדם לא תחלוק בו בין בשוגג בין במזיד בין מתכוין לשאין מתכוין בין דרך ירידה לדרך עלייה לחייבו ממון אלא לפוטרו ממון
3 wie du beim Erschlagen eines Viehs zwischen Versehen und Vorsatz, zwischen Absicht und Absichtslosigkeit, zwischen Herunterschlagen und Heraufschlagennicht unterscheidest, ihn von der Geldentschädigung zu befreien, vielmehr verpflichte man ihn zur Geldentschädigung, ebenso ist beim Erschlagen eines Menschen zwischen Versehen und Vorsatz, zwischen Absicht und Absichtslosigkeit, zwischen Herunterschlagen und Heraufschlagen nicht zu unterscheiden, ihn zur Geldentschädigung zu verpflichten, vielmehr befreie man ihn von der Geldentschädigung. –
ד אלא כי אתא רבין אמר חייבי מיתות שוגגין כולי עלמא לא פליגי דפטורין כי פליגי בחייבי מלקות שוגגין ודבר אחר רבי יוחנן אמר חייב חייבי מיתות איתקוש חייבי מלקיות לא איתקוש ריש לקיש אמר פטור בפירוש ריבתה תורה חייבי מלקיות כחייבי מיתות
4 Als Rabin kam, sagte er vielmehr: Wer sich versehentlich einer mit der Todesstrafe belegten Handlung schuldig gemacht hat, ist, wie alle übereinstimmen, frei, sie streiten nur über die versehentliche mit der Geißelung und noch etwasbelegte Handlung. R. Joḥanan sagt, er sei schuldig, denn nur die der Todesstrafe Schuldigen werden mit einander verglichenund nicht die der Geißelung Schuldigen. Reš Laqiš sagt, er sei frei, denn die Tora hat die der Geißelung Schuldigen wie die der Todesstrafe Schuldigen ausdrücklich einbegriffen. –
ה היכן ריבתה תורה אמר אביי אתיא (במדבר לה, לא) רשע (דברים כה, א) רשע רבא אמר אתיא מכה מכה אמר ליה רב פפא לרבא הי מכה אילימא (ויקרא כד, כא) ומכה בהמה ישלמנה ומכה אדם יומת האי בקטלא כתיב אלא האי מכה (ויקרא כד, יח) מכה נפש בהמה ישלמנה נפש תחת נפש וסמיך ליה ואיש כי יתן מום בעמיתו [כאשר עשה כן יעשה לו]
5 Wo hat sie die Tora einbegriffen? Abajje erwiderte: Dies geht aus [dem Worte] <i>Schuldiger</i>hervor. Raba erwiderte: Esist aus [dem Worte] <i>erschlägt</i>zu entnehmen. R. Papa sprach zu Raba: Wo [heißt es bei beiden] <i>erschlägt;</i> wenn etwa [im Schriftverse]:<i>wer ein Vieh erschlägt, soll es bezahlen; wer einen Menschen erschlägt, soll getötet werden,</i> so spricht ja dieser von der Todesstrafe!? – Vielmehr, [das Wort] <i>erschlägt</i> im Schriftverse:<i>wer ein Viehwesen erschlägt, soll es bezahlen, Seele um Seele,</i> und darauf folgt:<i>wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, wie er getan hat, so tue man ihm</i>. –
ו והאי לאו מכה היא אנן הכאה הכאה קאמרינן והא כי כתיב בחובל בחבירו הוא דכתיב וחובל בחבירו בר תשלומין הוא אם אינו ענין להכאה שיש בה שוה פרוטה תנהו ענין להכאה שאין בה שוה פרוטה
6 Hier heißt es ja nicht <i>erschlägt</i>!? Wir sprechen [vom Begriffe] ‘schlagen’. – Dies bezieht sich ja auf die Verletzung seines Nächsten, und wegen der Verletzung seines Nächsten ist ja eine Geldzahlung zu leisten!? – Da dies nicht auf einen Schlag im Werte einer Peruṭazu beziehenist, so beziehe man es auf einen Schlag, der keine Peruṭa wertist. –