Ketubot 70

Kapitel 70

א סוף סוף לאו בר תשלומין הוא לא צריכא דבהדי דמחייה קרע שיראין דיליה
1 Aber schließlich ist dieser ja überhaupt nicht zahlungspflichtig!? – Das ist kein Einwand; wenn er ihm beim Schlagen seidene Kleider zerrissen hat.
ב א"ל רב חייא לרבא ולתנא דבי חזקיה דאמר מכה אדם ומכה בהמה ממאי דבחול כתיב וליכא לאיפלוגי דלמא בשבת כתיב דבבהמה גופה איכא לאיפלוגי
2 R. Ḥija sprach zu Raba: Woher ist es nach dem Autor der Schule Ḥizqijas, der es aus [den Worten]: <i>wer einen Menschen erschlägt, wer ein Vieh erschlägt,</i> folgert, erwiesen, daß dies vom Alltag gilt, wo nicht zu unterscheidenist, vielleicht vom Šabbath, wo auch hinsichtlich eines Viehs zu unterscheidenist!? –
ג לא ס"ד דכתיב (ויקרא כד, כא) ומכה בהמה ישלמנה ומכה אדם יומת היכי דמי אי דלא אתרו ביה מכה אדם אמאי יומת אלא פשיטא דאתרו ביה ואי בשבת מכה בהמה ישלמנה אלא לאו בחול
3 Dies ist nicht einleuchtend, denn es heißt: <i>wer ein Vieh erschlägt, soll es bezahlen; wer einen Menschen erschlägt, soll getötet werden.</i> In welchem Falle: hat man ihn nicht gewarnt, wieso wird er, wenn er einen Menschen erschlägt, getötet; doch wohl, wenn man ihn gewarnt hat, und da er, wenn er am Šabbath ein Vieh erschlägt, es nicht zu bezahlen hat, so gilt dies wohl vom Alltag.
ד א"ל רב פפא לאביי לרבה דאמר חידוש הוא שחידשה תורה בקנס ואף על גב דמיקטיל משלם מתניתין כמאן מוקים לה אי כר"מ קשיא בתו אי כרבי נחוניא בן הקנה קשיא אחותו אי כר' יצחק קשיא ממזרת
4 R. Papa sprach zu Abajje: Wem ist nach Rabba, welcher sagt, die Tora habe bei den Bußgeldern ein Novum geschaffen, und sie seien zu zahlen, auch wenn er hingerichtet wird, unsere Mišna zu addizieren: wenn R. Meír, so besteht ein Einwand hinsichtlich der Tochter, wenn R. Neḥunjab. Haqana, so besteht ein Einwand hinsichtlich der Schwester, und wenn R. Jiçḥaq, so besteht ein Einwand hinsichtlich des Hurenkindes!?
ה הניחא אי סבר לה כר' יוחנן הוא נמי מתרץ לה כר' יוחנן אלא אי סבר כר"ל היכי מתרץ לה על כרחך כר' יוחנן ס"ל
5 Allerdings kann er, wenn er der Ansicht R. Joḥanansist, wie R. Joḥananerklären, wie aber ist es zu erklären, wenn er der Ansicht des Reš Laqišist!? – Er ist notgezwungen der Ansicht R. Joḥanans.
ו א"ל רב מתנא לאביי לר"ל דאמר בפירוש ריבתה תורה חייבי מלקיות כחייבי מיתות מאן תנא דפליג עליה דרבי נחוניא בן הקנה אי ר"מ אי רבי יצחק:
6 R. Mathna sprach zu Abajje: Wer ist nach Reš Laqiš, welcher sagt, die Tora habe die der Geißelung Schuldigen gleich den der Todesstrafe Schuldigen ausdrücklicheinbegriffen, der Autor, der gegen R. Neḥunja b. Haqana streitet? – Es ist R. Meír oder R. Jiçḥaq.
ז ת"ר עריות ושניות לעריות אין להן לא קנס ולא פיתוי הממאנת אין לה לא קנס ולא פיתוי איילונית אין לה לא קנס ולא פיתוי והיוצאת משום שם רע אין לה לא קנס ולא פיתוי
7 Die Rabbanan lehrten: Bei den Inzestuösen und den zweitgradig Inzestuösenhat das Gesetz von der Geldbußeund der Verführung keine Geltung. Bei der Weigerungserklärenden hat das Gesetz von der Geldbuße und der Verführung keineGeltung. Bei der Sterilen hat das Gesetz von der Geldbuße und der Verführung keine Geltung. Bei der wegen üblen GerüchtesEntfernten hat das Gesetz von der Geldbuße und der Verführung keine Geltung.
ח מאי עריות ומאי שניות לעריות אילימא עריות
8 Was heißt inzestuös und was heißt zweitgradig inzestuös; wollte man sagen, inzestuös [nenne er]