ג הממאנת אין לה לא קנס ולא פיתוי הא קטנה בעלמא אית לה מני רבנן היא דאמרי קטנה יש לה קנס אימא סיפא איילונית אין לה לא קנס ולא פיתוי אתא לר"מ דאמר קטנה אין לה קנס והא מקטנותה יצתה לבגר רישא רבנן וסיפא ר"מ
3 «Bei der Weigerungserklärenden hat das Gesetz von der Geldbuße und der Verführung keine Geltung.» Demnach erhält jede andere Minderjährige [die Geldbuße], nach den Rabbanan, welche sagen, die Minderjährige erhalte die Geldbuße; dagegen aber lehrt der Schlußsatz, bei der Sterilen habe das Gesetz von der Geldbuße und der Verführung keine Geltung, nach R. Meír, welcher sagt, die Minderjährige erhalte nicht die Geldbuße, und diesekommt aus der Minderjährigkeit in die Mannbarkeit. Der Anfangssatz nach den Rabbanan und der Schlußsatz nach R. Meír!?