Ketubot 84

Kapitel 84

א מאי לאו בשעמד בדין לא בשלא עמד בדין
1 Doch wohl, wenn er bereits vor Gericht gestanden hat!? – Nein, wenn er noch nicht vor Gericht gestanden hat. –
ב והא מדרישא בשעמד בדין סיפא נמי בשעמד בדין דקתני רישא אין לי אלא דברים שמשלמין עליהם את הקרן תשלומי כפל תשלומי ארבעה וחמשה והאונס והמפתה ומוציא שם רע מנין ת"ל (ויקרא ה, כא) ומעלה מעל ריבה
2 Wenn aber der Anfangsatz von dem Falle spricht, wenn er vor Gericht gestanden hat, so spricht ja auch der Schlußsatz von dem Falle, wenn er vor Gericht gestanden hat!? Im Anfangsatz wird nämlich gelehrt: Ich weiß dies nur von Fällen, wo der Grundwert zu zahlen ist, woher dies von der Zahlung des Doppelten, des Vier oder Fünffachen und [der Geldbuße] des Notzüchters, Verführers und falschen Anklägers? Es heißt:<i>und eine Untreue begeht,</i> und dies ist einschließend.
ג היכי דמי אי דלא עמד בדין כפילא מי איכא אלא פשיטא בשעמד בדין ומדרישא בשעמד בדין סיפא נמי בשעמד בדין
3 In welchem Falle: hat er nicht vor Gericht gestanden, so ist ja das Doppelte nicht zu zahlen; doch wohl, wenn er vor Gericht gestanden hat, und wenn der Anfangsatz von dem Falle spricht, wenn er vor Gericht gestanden hat, so spricht auch der Schlußsatz von dem Falle, wenn er vor Gericht gestanden hat.
ד א"ל יכילנא לשנויי לך רישא בשעמד בדין וסיפא בשלא עמד בדין וכולה ר"ש היא ושינויי דחיקי לא משנינן לך דא"כ אמרת לי ליתני רישא ר"ש אומר או ליתני סיפא דברי ר"ש
4 Dieser erwiderte: Ich könnte dir erwidern: der Anfangsatz, wenn er vor Gericht gestanden hat, und der Schlußsatz, wenn er nicht vor Gericht gestanden hat, beide nach R. Šimo͑n, nur will ich dir mit keiner gezwungenen Erklärung erwidern, denn du könntest mir entgegnen: demnach müßte es entweder vorangehend ‘R. Šimo͑n sagt’ oder am Schlusse ‘Worte R. Šimo͑ns’ heißen.
ה אלא כולה בשעמד בדין ורישא רבנן וסיפא ר"ש
5 Vielmehr spricht das ganze von dem Falle, wenn er vor Gericht gestanden hat, der Anfangsatz nach den Rabbanan und der Schlußsatz nach R. Šimo͑n,
ו ומודינא לך לענין קרבן שבועה דרחמנא פטריה מוכחש
6 denn ich pflichte dir bei, daß ihn der Allbarmherzige durch [den Schriftvers] <i>ableugnet</i>vom Opfer wegen des [falschen] Schwörens befreit hat,
ז וכי קאמינא ממון הוי להורישו לבניו
7 und nur hinsichtlich der Vererbung an seine Söhne sage ich, daß es eine Geldforderung sei.
ח איתיביה ר"ש אומר אם לא הספיקה לגבות עד שמת האב הרי הן של עצמה ואי אמרת ממון הוי להורישו לבניו לעצמה אמאי דאחין בעי מיהוי
8 Er wandte gegen ihn ein: R. Šimo͑n sagt, wenn sie dazu nicht kam, es einzufordern, als bis der Vater gestorben ist, gehören sie ihr selber. Wieso gehören sie, wenn du sagst, sie gelten als Geldforderung hinsichtlich der Vererbung an seine Söhne, ihr selber, sie sollten ja den Brüdern gehören!?
ט אמר רבא האי מילתא קשאי בה רבה ורב יוסף עשרין ותרתין שנין ולא איפרק עד דיתיב רב יוסף ברישא ופירקה שאני התם דאמר קרא (דברים כב, כט) ונתן האיש השוכב עמה לאבי הנערה חמשים כסף לא זיכתה תורה לאב אלא משעת נתינה
9 Raba sagte: Mit dieser Sache plagten sich Rabba und R. Joseph zweiundzwanzig Jahreab und konnten es nicht erklären, und erst als R. Joseph Schuloberhaupt wurde, erklärte er es. Anders verhält es sich da; die Schrift sagt:<i>so gebe der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberstücke;</i> die Tora hat sie dem Vater erst beim Geben zugeeignet.
י וכי קאמר רבה ממונא הוי להורישו לבניו בשאר קנסות
10 Die Lehre Rabbas aber, es gelte hinsichtlich der Vererbung an seine Söhne als Geldforderung, bezieht sich auf andere Bußzahlungen. –
יא אלא מעתה גבי עבד דכתיב (שמות כא, לב) כסף שלשים שקלים יתן לאדוניו הכי נמי לא זיכתה תורה לאדון אלא משעת נתינה יתן לחוד ונתן לחוד
11 Hinsichtlich eines Sklaven heißt es ja:<i>dreißig Šeqel Silber gebe er seinem Herrn;</i> demnach hat die Tora auch diese dem Herrn erst beim Geben zugeeignet!? – <i>Jiten</i>ist etwas anderes als <i>venathan</i>. –
יב אי הכי ת"ל וכחש ת"ל ונתן מיבעי ליה
12 Wieso beruft er sich demnach auf den Schriftvers: <i>und ableugnet</i>, er sollte sich ja auf das Schriftwort <i>venathan</i> berufen!?
יג אמר רבא כי איצטריך וכחש כגון שעמדה בדין ובגרה ומתה דהתם כי קא ירית אביה מינה דידה קא ירית
13 Raba erwiderte: [Der Schriftvers] <i>und ableugnet</i> ist wegen des Falles nötig, wenn sie, nachdem sie vor Gericht gestanden, mannbar gewordenund gestorben ist, sodaß der Vater es von ihr erbt. –
יד אי הכי יצאו אלו שהן קנס ממון הוא אמר רב נחמן בר יצחק יצאו אלו שעיקרן קנס
14 Wieso heißt es demnach: ausgenommen jene Fälle, wobei es sich um eine Geldbuße handelt, es ist ja eine Geldforderung!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Ausgenommen jene Fälle, wobei [die Forderung] ursprünglich eine Geldbuße war.
טו איתיביה ר"ש פוטר שאינו משלם קנס על פי עצמו טעמא דלא עמד בדין הא עמד בדין דמשלם על פי עצמו קרבן שבועה נמי מיחייב
15 Man wandte gegen ihn ein: Nach R. Šimo͑nist er frei, da bei einer Selbstanzeige keine Geldbuße zu zahlen ist. Nur solange er nicht vor Gericht gestanden hat, wenn er aber vor Gericht gestanden hat, sodaß er sich durch Selbstanzeige von der Zahlung nicht befreienkann, ist er ein Opfer wegen des [falschen] Schwörens schuldig!? –
טז רבי שמעון לדבריהם דרבנן קאמר להו לדידי אע"ג דעמד בדין רחמנא פטריה מוכחש אלא לדידכו אודו לי מיהת היכא דלא עמד בדין דכי קא תבע קנסא קא תבע
16 R. Šimo͑n sagte es nach der Ansicht der Rabbanan; nach meiner Ansicht hat der Allbarmherzige ihn durch [das Schriftwort] <i>und ableugnet</i> befreit, selbst wenn er vor Gericht gestanden hat, aber auch ihr solltet mir beipflichten, daß, solange er nicht vor Gericht gestanden hat, jener nur eine Geldbuße fordern hat,