Ketubot 97

Kapitel 97

א ואימא היכא דהדרא לבי נשא הדרא למילתא קמייתא אמר רבא ההוא כבר פסקה תנא דבי רבי ישמעאל
1 Vielleicht kommt sie, wenn sie in das elterliche Haus zurückkehrt, wieder in das frühere Verhältnis!? Raba erwiderte: Dies entschied bereits ein Autor aus der Schule R. Jišma͑éls,
ב דתנא דבי רבי ישמעאל (במדבר ל, י) ונדר אלמנה וגרושה כל אשר אסרה על נפשה יקום עליה מה תלמוד לומר והלא מוצאת מכלל אב ומוצאת מכלל בעל
2 denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt:<i>Und das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen, alles, womit sie sich gebunden, soll für sie bestehen;</i> was lehrt dies, sie ist ja aus [der Gewalt] des Vaters und der des Ehemannesgekommen?
ג אלא הרי שמסר האב לשלוחי הבעל או שמסרו שלוחי האב לשלוחי הבעל ונתארמלה בדרך או נתגרשה היאך אני קורא בה בית אביה של זו או בית בעלה של זו אלא לומר לך כיון שיצאה שעה אחת מרשות האב שוב אינו יכול להפר
3 Vielmehr, gehört sie, wenn der Vater sie den Boten des Ehemannes oder die Boten des Vaters sie den Boten des Ehemannes übergebenhaben, und sie unterwegs verwitwet oder geschieden wird, zum Hause ihres Vaters oder zum Hause ihres Ehemannes? Dies besagt nun, daß, sobald sie nur eine Stunde aus der Gewalt des Vaters gekommen ist, er [ihre Gelübde] nicht mehr auflösen könne.
ד אמר רב פפא אף אנן נמי תנינא הבא על נערה המאורסה אינו חייב עד שתהא נערה בתולה מאורסה והיא בבית אביה בשלמא נערה ולא בוגרת בתולה ולא בעולה מאורסה ולא נשואה בבית אביה למעוטי מאי לאו למעוטי מסר האב לשלוחי הבעל
4 R. Papa sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wer einem verlobten Mädchen beigewohnt hat, ist nur dann schuldig, wenn sie im Mädchenalter, Jungfrau, Verlobte und im Hause ihres Vaters war. Allerdings schließt [die Einschränkung] ‘Mädchen’ die Mannbare, ‘Jungfrau’ die Deflorierte und ‘Verlobte’ die Verheiratete aus, was aber schließt [die Einschränkung] ‘im Hause ihres Vaters’ aus? Doch wohl den Fall, wenn der Vater sie den Boten des Ehemannes übergeben hat.
ה אמר רב נחמן בר יצחק אף אנן נמי תנינא הבא על אשת איש כיון שנכנסה לרשות הבעל לנשואין אף על פי שלא נבעלה הבא עליה הרי זה בחנק נכנסה לרשות הבעל בעלמא שמע מינה:
5 R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn jemand einer Ehefrau beigewohnt hat: sobald sie in die Gewalt des Ehemannes gekommen, auch wenn sie noch nicht beschlafen worden ist, ist siedurch Erdrosselung [hinzurichten]. Nur in die Gewaltdes Ehemannes. Schließe hieraus.
ו <big><strong>מתני׳</strong></big> האב אינו חייב במזונות בתו זה מדרש דרש רבי אלעזר בן עזריה לפני חכמים בכרם ביבנה הבנים יירשו והבנות יזונו מה הבנים אינן יורשין אלא לאחר מיתת האב אף הבנות אין ניזונות אלא לאחר מיתת אביהן:
6 <b>D</b><small>ER</small> V<small>ATER IST NICHT ZUR</small> E<small>RNÄHRUNG SEINER</small> T<small>OCHTER VERPFLICHTET,</small> F<small>OLGENDE</small> L<small>EHRE TRUG</small> R. E<small>LEA͑ZAR B.</small> A<small>͑ZARJA DEN</small> W<small>EISEN DER</small> A<small>KADEMIE ZU</small> J<small>ABNE VOR:</small> D<small>IE</small> S<small>ÖHNE ERBEN UND DIE</small> T<small>ÖCHTER SIND ZU ER NÄHREN</small>: <small>WIE NUN DIE</small> S<small>ÖHNE ERST NACH DEM</small> T<small>ODE IHRES</small> V<small>ATERS ERBEN, EBENSO SIND DIE</small> T<small>ÖCHTER ERST NACH DEM</small> T<small>ODE IHRES</small> V<small>ATERS ZU ERNÄHREN</small>.
ז <big><strong>גמ׳</strong></big> במזונות בתו הוא דאינו חייב הא במזונות בנו חייב בתו נמי חובה הוא דליכא הא מצוה איכא מני מתניתין לא רבי מאיר לא רבי יהודה ולא רבי יוחנן בן ברוקא
7 GEMARA. Nur zur Ernährung seiner Tochter ist er nicht verpflichtet, wohl aber ist er zur Ernährung seines Sohnes verpflichtet, und auch hinsichtlich der Tochter besteht nun keine Pflicht, wohl aber ein Gebot. Wer ist demnach [der Autor] unserer Mišna: weder R. Meír noch R. Jehuda noch R. Joḥanan b. Beroqa!?
ח דתניא מצוה לזון את הבנות קל וחומר לבנים דעסקי בתורה דברי רבי מאיר רבי יהודה אומר מצוה לזון את הבנים וקל וחומר לבנות משום זילותא ר' יוחנן בן ברוקא אומר חובה לזון את הבנות לאחר מיתת אביהן אבל בחיי אביהן אלו ואלו אינן ניזונין
8 Es wird nämlich gelehrt: Es ist Gebot, die Töchter zu ernähren, und um so mehr die Söhne, weil sie sich mit der Tora befassen – so R. Meír. R. Jehuda sagt, es sei Gebot, die Söhne zu ernähren, und um so mehr die Töchter, wegen der Entwürdigung. R. Joḥanan b. Beroqa sagt, es sei Pflicht, die Töchter nach dem Tode ihres Vaters zu ernähren, bei Lebzeiten ihres Vaters aber brauchen weder diese noch jene ernährt zu werden.
ט מני מתניתין אי רבי מאיר הא אמר בנים מצוה אי רבי יהודה הא אמר בנים נמי מצוה אי רבי יוחנן בן ברוקא אפי' מצוה נמי ליכא
9 Wer ist nun [der Autor] unserer Mišna: wenn R. Meír, so sagt er ja, hinsichtlich der Söhne sei es nur Gebot, wenn R. Jehuda, so sagt er ja ebenfalls, hinsichtlich der Söhne sei es nur Gebot, und wenn R. Joḥanan b. Beroqa, so sagt er ja, es sei nicht einmal Gebot!? –
י איבעית אימא רבי מאיר איבעית אימא ר' יהודה איבעית אימא רבי יוחנן בן ברוקא
10 Wenn du willst, sage ich: R. Meír, wenn du willst, sage ich: R. Jehuda, und wenn du willst, sage ich: R. Joḥanan b. Beroqa.
יא איבעית אימא ר' מאיר והכי קאמר האב אינו חייב במזונות בתו והוא הדין לבנו הא מצוה בבתו איכא קל וחומר לבנים והאי דקתני בתו הא קמ"ל
11 Wenn du willst, sage ich: R. Meír, denn [die Mišna] ist wie folgt zu verstehen: der Vater ist zur Ernährung seiner Tochter nicht verpflichtet; dies gilt auch von seinem Sohne, jedoch besteht hinsichtlich seiner Tochter ein Gebot, und um so mehr hinsichtlich der Söhne. Er spricht nur deshalb von einer Tochter, um zu lehren,