Kiddushin 148

Kapitel 148

א הכי קאמר כל האסורים לבא בקהל כהונה מאי נינהו גיורת פחותה מבת שלש שנים ויום אחד ודלא כר' שמעון בן יוחי מותרין לבוא זה בזה
1 Er meint es wie folgt: all diejenigen, die in die Priestergemeinde nicht kommen dürfen, nämlich eine Proselytin, auch unter drei Jahren und einem Tage, gegen die Ansicht des R. Šimo͑n b. Joḥaj, dürfen mit einander heiraten. –
ב ונוקמה בבת שלש שנים ויום אחד ואפי' לר' שמעון בן יוחי א"כ מצידה תברה
2 Soll er es doch auf eine von drei Jahren und einem Tage beziehen, auch nach R. Šimo͑n b. Joḥaj!? – Dann hast du die Widerlegung daneben:
ג אלא טעמא דבת שלש שנים ויום אחד הא פחותה מבת שלש שנים ויום אחד דמותרת לבא בקהל כהונה אסורה לבוא זה בזה הרי פחותה מבת שלש שנים ויום אחד לר"ש בן יוחי דמותרת לבא בקהל כהונה ומותרות לבא זה בזה
3 nur eine von drei Jahren und einem Tage, wonach eine unter drei Jahren und einem Tage, die in die Priestergemeinde kommen darf, jenen verboten sein sollte, während sie nach R. Šimo͑n b. Joḥaj unter drei Jahren und einem Tage in die Priestergemeinde kommen darf und jenen erlaubt ist. –
ד וכללא הוא דכל האסורים לבא בקהל כהונה מותרין לבא זה בזה והרי אלמנה וגרושה וחללה וזונה דאסורים לבא בקהל כהונה ואסורים לבא זה בזה ותו הא מותר אסור והרי גר שמותר בכהנת ומותר בממזרת
4 Ist es denn eine stichhaltige Regel, daß all diejenigen, die in die Priestergemeinde nicht kommen dürfen, einander erlaubt seien, die Witwe, die Geschiedene, die Entweihte und die Hure dürfen ja in die Priestergemeinde nicht kommen, und sind jenen verboten!? Und wieso ferner, wenn sie es dürfen, jenen verboten, einem Proselyten ist ja eine Priesterstochter erlaubt, und ihm ist auch ein Hurenkind erlaubt!?
ה אלא אמר רב נתן בר הושעיא ה"ק כל שכהן אסור לישא את בתו ומאי ניהו גר שנשא גיורת וכר' אליעזר בן יעקב מותרין לבא זה בזה
5 Vielmehr, erwiderte R. Nathan b. Hoša͑ja, meint er es wie folgt: all diejenigen, deren Töchter ein Priester nicht heiraten darf, wenn nämlich ein Proselyt eine Proselytin geheiratet hat, nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob, dürfen mit einander heiraten. –
ו וכללא הוא דכל שכהן אסור לישא את בתו מותרים לבא זה בזה הרי חלל שנשא בת ישראל דכהן אסור לישא בתו ואסורין נמי לבא זה בזה לא קשיא כר' דוסתאי בן יהודה
6 Ist es denn eine stichhaltige Regel, daß diejenigen, deren Töchter ein Priester nicht heiraten darf, einander erlaubt sind, wenn ein Entweihter eine Jisraélitin geheiratet hat, darf ein Priester seine Tochter nicht heiraten, und ihm sind jene verboten!? – Das ist kein Einwand; nach R. Dostaj b. Jehuda. –
ז והרי חלל שנשא חללה וכהן אסור לישא בתו ואסור נמי לבא זה בזה ותו הא מותר אסור והרי גר שנשא בת ישראל וכהן מותר לישא בתו ומותרין לבא זה בזה
7 Wenn ein Entweihter eine Entweihte geheiratet hat, darf ja ein Priester seine Tochter nicht heiraten, und ihm sind jene verboten!? Und wieso ferner, wenn sie es dürfen, jenen verboten, wenn ein Proselyt die Tochter eines Jisraéliten geheiratet hat, darf ein Priester seine Tochter heiraten, und ihm sind jene erlaubt!?
ח אלא אמר רב נחמן אמר רבה בר אבוה הכא ממזר מאחותו וממזר מאשת איש איכא בינייהו
8 Vielmehr, erwiderte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, hier besteht ein Unterschied zwischen ihnen hinsichtlich [der Heirat] zwischen einem Hurenkinde von einer Schwester und einem Hurenkinde von einer Ehefrau.
ט ת"ק סבר אפי' ממזר מאחותו נמי הוי ממזר ור' יהודה סבר מאשת איש הוי ממזר מאחותו לא הוי ממזר
9 Der erste Autor ist der Ansicht, auch das Hurenkind von einer Schwester gelte als Hurenkind, und R. Jehuda ist der Ansicht, das Hurenkind von einer Ehefrau heiße Hurenkind, das von einer Schwester heiße nicht Hurenkind. –
י מאי קמ"ל תנינא איזהו ממזר כל שהוא (דברים כג, ג) בלא יבא דברי ר' עקיבא
10 Was lehrt er uns damit, dies wurde ja bereits gelehrt!? Ein Hurenkind ist derjenige, der durch einen verbotenen [Verkehr erzeugt] ist – so R. A͑qiba.
יא שמעון התימני אומר כל שחייבין עליו כרת בידי שמים והלכה כדבריו ר' יהושע אומר כל שחייבין עליו מיתת ב"ד
11 Šimo͑n der Temanite sagt, wegen dessen man sich der himmlischen Ausrottung schuldig macht, und die Halakha ist nach ihm zu entscheiden. R. Jehošua͑ sagt, wegen dessen man sich der göttlichen Todesstrafe schuldig macht.
יב אלא אמר רבא גר עמוני ומואבי איכא בינייהו והכי קאמר כל האסורים לבא בקהל ומאי ניהו גר עמוני ומואבי מותרין לבא זה בזה
12 Vielmehr, erwiderte Raba, ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei einem a͑mmonitischen und moabitischen Proselyten, und er meint es wie folgt: all diejenigen, die in die Gemeinde nicht kommen dürfen, nämlich ein a͑mmonitischer oder ein moabitischer Proselyt, dürfen mit einander heiraten. –
יג אי הכי מאי ר' יהודה אוסר ה"ק אע"פ שרבי יהודה אוסר גר בממזרת הני מילי גר דראוי לבא בקהל אבל גר עמוני ומואבי דאין ראויין לבא בקהל לא
13 Wieso heißt es demnach, R. Jehuda verbiete es!? – Er meint es wie folgt: obgleich R. Jehuda die Heirat eines Proselyten mit einem Hurenkinde verbietet; dies gilt nur von einem Proselyten, der in die Gemeinde kommen darf, nicht aber von einem a͑mmonitischen und einem moabitischen Proselyten, die in die Gemeinde nicht kommen dürfen.
יד תנו רבנן בן תשע שנים ויום אחד גר עמוני ומואבי מצרי ואדומי כותי ונתין חלל וממזר שבאו על הכהנת ועל הלויה ועל בת ישראל [פסלוה] ר' יוסי אומר כל שזרעו פסול פוסל וכל שאין זרעו פסול אינו פוסל רבן שמעון בן גמליאל אומר
14 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein a͑mmonitischer oder moabitischer Proselyt, ein Miçri, ein Edomiter, ein Samaritaner, ein Nathin, ein Entweihter oder ein Hurenkind im Alter von neun Jahren und einem Tage einer Priesterstochter, einer Levitin oder einer Jisraélitin beigewohnt hat, so hat er sie bemakelt. R. Jose sagt, dessen Nachkommenschaft bemakelt ist, bemakle und dessen Nachkommenschaft nicht bemakelt ist, bemakle nicht. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt: