Kiddushin 40

Kapitel 40

א זה הנמכר לעבודת כוכבים עצמה
1 so ist darunter der Verkauf für den Götzendienst selbst zu verstehen.
ב אמר ליה התם הא אהדריה קרא דתני דבי רבי ישמעאל הואיל והלך זה ונעשה כומר לעבודת כוכבים אימא לידחי אבן אחר הנופל תלמוד לומר (ויקרא כה, מח) אחרי נמכר גאולה תהיה לו אחד מאחיו יגאלנו
2 Jener erwiderte: Diesbezüglich hat die Schrift ihn wieder aufgenommen, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Man könnte glauben, daß man, da dieser Götzenpfaffe geworden ist, dem Stürzenden einen Stein nachwerfe, so heißt es: <i>soll ihm Einlösung werden</i>; auch geht er im Jobeljahre frei aus. –
ג ואימא גאולה תהיה לו כי היכי דלא ליטמע בין העובדי כוכבים הא לענין פדיון נחמיר עליה מדרבי יוסי ברבי חנינא
3 Vielleicht soll ihm eine Einlösung werden, damit er nicht zwischen den Nichtjuden untergehe, hinsichtlich des Lösegeldes aber erschwere man ihm, wegen der Lehre des R. Jose b. R. Ḥanina!?
ד אמר רב נחמן בר יצחק תרי קראי כתיבי כתיב (ויקרא כה, נא) אם עוד רבות בשנים וכתיב (ויקרא כה, נב) ואם מעט נשאר בשנים וכי יש שנים מרובות ויש שנים מועטות אלא נתרבה כספו מכסף מקנתו נתמעט כספו כפי שניו
4 R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Es sind zwei Schriftverse vorhanden; es heißt: <i>sind es noch viele der Jahre</i>, und es heißt: <i>und wenn wenig der Jahre zurückbleiben</i>; gibt es denn viele Jahre und wenige Jahre!? Vielmehr: ist sein Wert größer geworden, so richte man sich nach seinem Kaufpreise, ist sein Wert geringer geworden, so richte man sich nach den Jahren. –
ה ואימא הכי קאמר היכא דעבד תרי ופש ליה ד' ניתיב ליה ד' מכסף מקנתו עבד ד' ופשו ליה תרתי ניתיב תרתי כפי שניו
5 Vielleicht meint er es wie folgt: wenn er zwei [Jahre] gedient hat und vier zurückbleiben, so zahle er ihm für vier zurück, von seinem Kaufgelde, und wenn er vier gedient hat und zwei zurückbleiben, so zahle er ihm für zwei zurück, nach den Jahren!? –
ו א"כ נכתוב קרא אם עוד רבות שנים אם מעט נשאר שנים מאי בשנים נתרבה כספו בשנים מכסף מקנתו נתמעט כספו בשנים כפי שניו אמר רב יוסף דרשינהו רב נחמן בר יצחק להני קראי כסיני
6 Demnach sollte es heißen: wenn noch viele Jahre, wenn wenige Jahre zurückbleiben; da es aber <i>der Jahre</i> heißt, [so besagt dies:] ist während der Jahre sein Wert größer geworden, so richte man sich nach seinem Kaufgelde, ist während der Jahre sein Wert geringer geworden, so richte man sich nach den Jahren. R. Joseph sagte: R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte diese Schriftverse so, als wäre es vom Sinaj.
ז (סימן עבד בית חצאי' בית עבד קרובים) בעא מיניה רב הונא בר חיננא מרב ששת עבד עברי הנמכר לעובד כוכבים נגאל לחצאין או אינו נגאל לחצאין
7 R. Hona b. Henana fragte R. Šešeth: Kann ein an einen Nichtjuden verkaufter Sklave zur Hälfte eingelöst werden, oder kann er nicht zur Hälfte eingelöst werden?
ח גאולתו (ויקרא כה, כו) גאולתו משדה אחוזה גמר מה שדה אחוזה אינו נגאל לחצאין אף האי נמי אינו נגאל לחצאין או דילמא לקולא אמרינן לחומרא לא אמרינן
8 Ist durch [das Wort] <i>seine Einlösung</i>, das auch beim Erbbesitzfelde gebraucht wird, von diesem zu folgern, wie das Erbbesitzfeld nicht zur Hälfte eingelöst werden kann, ebenso kann auch dieser nicht zur Hälfte eingelöst werden, oder aber kann es nur erleichternd erfolgen, nicht aber erschwerend?
ט א"ל לאו אמרת התם נמכר כולו ולא חציו ה"נ נגאל כולו ולא חציו
9 Dieser erwiderte: Dort sagtest du, er werde nur vollständig und nicht zur Hälfte verkauft, ebenso wird er hierbei nur vollständig eingelöst, nicht aber zur Hälfte.
י אמר אביי אם תימצי לומר נגאל לחצאין משכחת לה לקולא ולחומרא לקולא זבניה במאה יהב ליה חמשין פלגא דדמי ואשבח וקם על מאתן אי אמרת נגאל לחצאין יהיב ליה מאה ונפיק ואי אמרת אין נגאל לחצאין יהיב ליה מאה וחמשין ונפיק
10 Abajje sagte: Wenn du sagst, er könne zur Hälfte eingelöst werden, so kann dies erleichternd und erschwerend erfolgen. Erleichternd, falls er ihn für hundert gekauft und dieser ihm fünfzig, die Hälfte seines Kaufpreises, gegeben hat und dann auf zweihundert gestiegen ist. Wenn du sagst, er könne zur Hälfte eingelöst werden, so gebe er ihm hundert und gehe frei aus, und wenn du sagst, er könne nicht zur Hälfte ausgelöst werden, so gebe er ihm hundertfünfzig und gehe frei aus. –
יא והאמרת נתרבה כספו מכסף מקנתו כגון דאוקיר וזל ואוקיר
11 Du sagtest ja aber, daß, wenn sein Wert gestiegen ist, man sich nach seinem Kaufpreise richte!? – Wenn er im Preise hochstand, gefallen war und wiederum gestiegen ist.
יב משכחת לה לחומרא זבניה במאתן יהיב מאה פלגי דדמי ואיכסף וקם על מאה אי אמרת נגאל לחצאין יהיב ליה חמשין ונפיק ואי אמרת אין נגאל לחצאין הנך מאה פקדון נינהו גביה יהיב להו ניהליה ונפיק
12 Erschwerend kann es vorkommen, falls er ihn für zweihundert gekauft und dieser ihm hundert, die Hälfte seines Kaufpreises, gegeben hat und dann auf hundert gefallen ist. Wenn du sagst, er könne zur Hälfte ausgelöst werden, so gebe er ihm noch fünfzig und gehe frei aus, und wenn du sagst, er könne nicht zur Hälfte ausgelöst werden, so gelten jene hundert als Depositum, die er ihm nun gebe und frei ausgehe.
יג בעא מיניה רב הונא בר חיננא מרב ששת המוכר בית בבתי ערי חומה נגאל לחצאין או אינו נגאל לחצאין גאולתו גאולתו משדה אחוזה גמר מה שדה אחוזה אינה נגאלת לחצאין אף האי נמי אינו נגאל לחצאין
13 R. Hona b. Ḥenana fragte R. Šešeth: Kann, wenn jemand ein Haus in einer ummauerten Stadt gekauft hat, dieses in Hälften eingelöst werden, oder kann es nicht in Hälften eingelöst werden? Ist durch [das Wort] <i>seine Einlösung</i>, das auch beim Erbbesitzfelde gebraucht wird, von diesem zu folgern, wie das Erbbesitzfeld nicht in Hälften eingelöst werden kann, ebenso kann auch dieses nicht in Hälften eingelöst werden,
יד או דילמא היכא דגלי גלי היכא דלא גלי לא גלי
14 oder aber gilt dies nur da, wo dies gesagt ist, nicht aber da, wo dies nicht gesagt ist?
טו א"ל ממדרשו של ר"ש נשמע שלוה וגואל וגואל לחצאין דתניא (ויקרא כז, יט) אם גאל יגאל מלמד שלוה וגואל וגואל לחצאין
15 Dieser erwiderte: Aus einer Auslegung R. Šimo͑ns ist zu entnehmen, daß er borgen und in Hälften einlösen könne. Es wird nämlich gelehrt: <i>wenn einlösen wird er einlösen</i>, dies lehrt, daß er borgen und esin Hälften einlösen könne.
טז אמר ר"ש מה טעם לפי שמצינו במוכר שדה אחוזה שיפה כחו שאם הגיע יובל ולא נגאלה חוזרת לבעליה ביובל הורע כחו שאינו לוה וגואל וגואל לחצאין
16 R. Šimo͑n sagte: Aus folgendem Grunde; wir finden, daß, wenn jemand ein Erbbesitzfeld verkauft, wobei sein Interesse einerseits gestärkt ist, indem es, wenn es vor Eintritt des Jobeljahres nicht eingelöst worden ist, im Jobeljahre zum Eigentümer zurückkehrt, sein Interesse andererseits geschmälert ist, indem er nicht borgen und in Hälften einlösen kann,
יז מקדיש שהורע כחו שאם הגיע יובל ולא נגאלה יוצאה לכהנים ביובל יפה כחו שלוה וגואל וגואל לחצאין
17 ebenso ist, wenn jemand ein solches heiligt, wobei einerseits sein Interesse geschmälert ist, indem es, wenn es vor Eintritt des Jobeljahres nicht ausgelöst worden ist, im Jobeljahre den Priestern zufällt, andererseits sein Interesse erweitert, indem er borgen und in Hälften einlösen kann.
יח האי מוכר בית בבתי ערי חומה נמי הואיל והורע כחו שאם מלאה לו שנה תמימה ולא נגאלה נחלט יפה כחו שלוה וגואל וגואל לחצאין
18 Ebenso ist, wenn jemand ein Haus in einer ummauerten Stadt verkauft hat, wobei sein Interesse geschmälert ist, indem es verfällt, falls ein volles Jahr verstrichen ist und es nicht eingelöst worden ist, andererseits sein Interesse zu erweitern, indem er borgen und in Hälften einlösen kann.
יט איתיביה (ויקרא כז, יט) אם גאל יגאל מלמד שלוה וגואל וגואל לחצאין
19 Er wandte gegen ihn ein: <i>Wenn einlösen wird er einlösen</i>, dies lehrt, daß er borgen und in Hälften einlösen könne.
כ שיכול והלא דין הוא ומה מוכר שדה אחוזה שיפה כחו שאם הגיע יובל ולא נגאלה חוזרת לבעליה ביובל הורע כחו שאין לוה וגואל וגואל לחצאין מקדיש שהורע כחו שאם הגיע יובל ולא נגאלה יוצאה לכהנים ביובל אינו דין שהורע כחו שאין לוה וגואל וגואל לחצאין
20 Man könnte einen Schluß folgern: wenn beim Verkaufe eines Erbbesitzfeldes, wobei sein Interesse erweitert ist, indem es, wenn es vor Eintritt des Jobeljahres nicht eingelöst worden ist, im Jobeljahre zum Eigentümer zurückkehrt, andererseits sein Interesse geschmälert ist, indem er weder borgen noch in Hälften einlösen kann, um wieviel mehr ist bei der Heiligung, wobei [auch in jener Hinsicht] sein Interesse geschmälert ist, indem es, wenn es vor Eintritt des Jobeljahres nicht eingelöst worden ist, im Jobeljahre den Priestern zufällt, sein Interesse auch andererseits zu schmälern, weder borgen noch in Hälften einlösen zu können.
כא מה למוכר שדה אחוזה שכן הורע כחו ליגאל מיד תאמר במקדיש שיפה כחו ליגאל מיד
21 [Erwidert man:] wohl beim Verkaufe eines Erbbesitzfeldes, wobei sein Interesse auch insofern geschmälert ist, indem es nicht sofort eingelöst werden kann, während bei der Heiligung sein Interesse erweitert ist, indem es sofort eingelöst werden kann,
כב מוכר בית בבתי ערי חומה יוכיח שיפה כחו ליגאל מיד ואין לוה וגואל וגואל לחצאין לא קשיא
22 so ist vom Verkaufe eines Hauses in einer ummauerten Stadt ein Gegenbeweis zu erbringen: sein Interesse ist erweitert, indem es sofort eingelöst werden kann, dennoch kann er weder borgen noch in Hälften einlösen. –